Bundestags-Juristen: Grenzöffnung war dreifach rechtswidrig!

Na sowas, zwei Tage vor der Bundestagswahl taucht nun eine „Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages“ zu Angela Merkels mutmaßlich illegaler Grenzöffnung auf. Der Inhalt der Untersuchung ist mehr als brisant: Die Grenzflutung Deutschlands könnte jeder rechtlichen Grundlage entbehren, so die Verfassungsjuristen.

Rechtsbruch-Expertise wurde bereits im Mai erstellt!  

Die rechtliche Expertise wurde bereits im Mai 2017 verfasst und liegt der WELT nun vor. Im ausgewogenen Ton formulierten die zur Neutralität verpflichteten beim Parlament beschäftigten Juristen, dass eine Rechtsgrundlage für die Einreise der vielen „Flüchtlinge“ ab September 2015 fehle. Zunächst stellten die Rechtsexperten des Bundestags fest, dass nach dem deutschen Asylgesetz jedem die Einreise zu verweigern ist, der über einen sicheren Drittstaat kommt. Dies galt für die über die Balkanroute kommenden „Asylsuchenden“ ausnahmslos.

Von dieser „Pflicht zur Einreiseverweigerung“ könne nur in zwei Ausnahmefällen abgewichen werden: bei einer „unions- oder völkerrechtlich begründeten Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland“ laut Dublin-III-Verordnung oder bei „Vorliegen einer entsprechenden Anordnung des Bundesministeriums des Inneren“. Eine Anordnung des Innenministeriums hat aber nie stattgefunden.

Rechtlich relevante Anordnung fehlte gänzlich – auch am Parlament vorbei entschieden.

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