Kleine Einführung
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Stevia, die Süsspflanze
 


 

 

 

 

 

 


 

Stevia ("Süssen ohne Reue")

Stevia, genauer das Diterpenglykosid Steviosid, ist ein natürlicher Süßstoff. Es ist dreihundertmal süßer als Zucker und für Diabetiker geeignet. Steviosid ist für die Süßwirkung der Steviablätter der wichtigste Inhaltsstoff. Steviaerzeugnisse sind in der EU und der Schweiz derzeit jedoch nicht als Lebensmittel oder Lebensmittelzusatzstoff zugelassen, und es ist untersagt, sie als solche in Verkehr zu bringen.

Steviablätter werden von der indigenen Bevölkerung Paraguays und Brasiliens bei der Zubereitung von Speisen und Getränken und als Heilpflanze verwendet. Die Guaraní-Indianer nennen es ka'a he'ê (Süßkraut).

Die Europäer lernten Stevia im 16. Jahrhundert kennen, als die Konquistadores darüber berichteten, dass die südamerikanischen Eingeborenen die Blätter einer Pflanze benutzten, um Kräutertee zu süßen. Auch heute werden die Blätter in Südamerika häufig verwendet. Ebenso werden die pulverisierten Blätter verwendet, wobei ein Viertel Teelöffel reiche, um eine Tasse zu süßen. Neben extrahiertem Pulver werden auch Tabletten, Kapseln, wässrige oder alkoholische Lösungen verwendet.

Stevia wird zurzeit in vielen Teilen Süd- und Zentralamerikas, Israels, Thailands und der Volksrepublik China zur Süßstoffgewinnung angebaut.

Die Bestandteile, die für die Süße der Steviablätter verantwortlich sind, wurden erst 1931 wissenschaftlich erforscht. Dabei handelt es sich um acht Glykoside. Eines davon, das Steviosid, wird als dreihundertmal süßer als Saccharose bei einer Saccharose-Konzentration von 0,4 Prozent angesehen, 150-mal süßer bei einer Konzentration von 4 Prozent und hundertmal süßer bei einer 10%igen Saccharosekonzentration. Andere süße Bestandteile sind Steviolbiosid, Rebaudiosid A , C, D, E und F sowie Dulcosid A. Das Steviosid hat mit sechs bis achtzehn Prozent den größten Anteil an den in Steviablättern gefundenen Wirkstoffen. Daraus ergibt sich für die Blätter eine Süßkraft, die ungefähr dreißigmal größer ist als die von Zucker.

Die für die Süßwirkung wichtigsten vier Steviol-Glykoside sind: Seviosid, Rebaudiosid A, Rebaudiosid C und Dulcosid A. Es ist bekannt, dass Rebaudiosid A die besten sensorischen Eigenschaften aller vier Hauptglykoside aufweist (am süßesten, wenig bitter). Enzymatisch gewonnene Steviaprodukte, die nahezu 100 % Rebaudioside und nur in geringen Spuren Steviosid enthalten, haben keinen bitteren Bei- oder Nachgeschmack.

1984 erbrachte eine von Monsanto in Auftrag gegebene wissenschaftliche Untersuchung erhebliche Zweifel an der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Stevia.[1] Aufgrund dieser und weiterer Studien in den USA wurden Steviaprodukte und ihre Einfuhr in die USA 1991 von der Food and Drug Administration verboten. Seit 1995 ist dieses Verbot teilweise aufgehoben, so dass Stevia-Produkte als diätische Lebensmittelergänzungen verwendet werden dürfen, nicht aber allgemein als Lebensmittelzusätze.

Beim eigentlichen Süßstoff, dem Steviosid, konnte keine mutagene oder genotoxische Wirkung nachgewiesen werden. Die Blätter selbst sind auch nicht giftig. Die Mutagenität des Abbauprodukts von Steviosid, Steviol, ist umstritten. In einigen Studien wurden fruchtschädigende und mutagene Wirkungen in Hamstern und Ratten beschrieben, außerdem eine Mutagenität in vitro. Ralf Pude vom Institut für Nutzpflanzenwissenschaften der Universität Bonn hält dagegen, dass die Dosierungen in den Versuchen so hoch waren, dass – auf den Menschen übertragen – ein Erwachsener täglich mehr als die Hälfte seines Körpergewichtes an frischen Steviablättern zu sich nehmen müsste.

Die der WHO vorliegenden Studien bezüglich der Auswirkungen von Steviol in vivo haben noch keine Hinweise auf mutagene Wirkungen am Menschen ergeben. Im Tierversuch an Ratten, Hamstern und Mäusen wurde eine akute und subchronische Toxizität gezeigt, die zwar sehr niedrig war, aber Zweifel an der Anwendungssicherheit weckt. Da sich in weiteren Studien an Ratten deutlich negative Auswirkungen auf den männlichen Genitaltrakt zeigten, sollte auch die Auswirkung auf die menschliche Fertilität genauer überprüft werden. Nach den Verbraucherschutzstandards der EU sind daher weitere Studien zu gesundheitlichen Wirkungen notwendig, bevor das Verkaufsverbot aufgehoben werden kann. In Japan und Brasilien werden Steviaprodukte seit mehr als 25 Jahren in großen Mengen, auch industriell und von multinationalen Konzernen, verkauft und angewendet. Dabei seien keine gesundheitsschädigenden Wirkungen beobachtet worden. Auch die angeblich jahrhundertelange Verwendung in Südamerika sei, so die Steviabefürworter, ein Beweis für die Harmlosigkeit. Da jedoch die Verschlechterung der Zeugungsfähigkeit des Mannes zur Empfängnisverhütung eine traditionelle Verwendung darstellt, muss die unkritische Befürwortung als fragwürdig gelten.

Heute sind mehrere andere pflanzliche Süßstoffe bekannt, die eine deutlich bessere Süßung und weniger unerwünschte Wirkungen als das Steviosid und dessen Stoffwechselprodukte zeigen. Für einige dieser natürlichen Süßstoffe laufen zum gegenwärtigen Zeitpunkt (Oktober 2007) Zulassungsstudien.

In der EU wurde Stevia als erste Pflanze der Novel-Food-Verordnung unterstellt, nachdem auch ein Antrag aus Belgien scheiterte. Der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der EU-Kommission, der über die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Stevia befinden sollte, kam zu der Schlussfolgerung, dass „die Pflanze, wie auch Auszüge daraus, auf Grundlage der wenigen augenblicklich verfügbaren Daten“ als Lebensmittel nicht zulassungsfähig sei und daher nicht als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden dürfe.

1998 bis 2002 finanzierte die EU ein deutsch-spanisches Forschungsprojekt, mit dem der Anbau von Stevia Rebaudiana Bertoni in der EU optimiert werden sollte.

Eine Zulassung kann nur dadurch zustande kommen, dass ein erneuter Antrag als Novel-Food eingereicht und vom wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss der EU positiv bewertet wird. An einem solchen Neuantrag arbeitet derzeit die European Stevia Association (EUSTAS).

Anbieter von Stevia-Produkten umgehen das Verkaufsverbot, indem sie ihre Produkte nicht als Lebensmittel deklarieren. Diese Produkte erfüllen jedoch häufig nicht die hygienischen Anforderungen, die an Lebensmittel gestellt werden müssen, oder sind in ihrer Zusammensetzung fragwürdig.

Mit der Entscheidung des Schweizerischen Bundesgerichts vom März 2007 sind in der Schweiz keine Flüssigauszüge mehr in den Apotheken zu bekommen, um Schäden an der Bevölkerung zu verhindern.

de.wikipedia.org

Weitere Links:

www.freestevia.de
www.stevia.ch
www.stevia.de
www.steviaratgeber.de (kostenloser Ratgeber)




 

 

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