Kleine Einführung
ins aktuelle
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(jhr)
Kleine Einführung ins aktuelle Weltgeschehen
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Stevia
("Süssen ohne Reue")
Stevia, genauer das Diterpenglykosid Steviosid, ist ein natürlicher Süßstoff.
Es ist dreihundertmal süßer als Zucker und für Diabetiker geeignet.
Steviosid ist für die Süßwirkung der Steviablätter der wichtigste Inhaltsstoff.
Steviaerzeugnisse sind in der EU und der Schweiz derzeit jedoch nicht als
Lebensmittel oder Lebensmittelzusatzstoff zugelassen, und es ist untersagt, sie
als solche in Verkehr zu bringen.
Steviablätter
werden von der indigenen Bevölkerung Paraguays und Brasiliens bei der
Zubereitung von Speisen und Getränken und als Heilpflanze verwendet. Die
Guaraní-Indianer nennen es ka'a he'ê (Süßkraut).
Die Europäer lernten Stevia im 16. Jahrhundert kennen, als die Konquistadores
darüber berichteten, dass die südamerikanischen Eingeborenen die Blätter einer
Pflanze benutzten, um Kräutertee zu süßen. Auch heute werden die Blätter in
Südamerika häufig verwendet. Ebenso werden die pulverisierten Blätter verwendet,
wobei ein Viertel Teelöffel reiche, um eine Tasse zu süßen. Neben extrahiertem
Pulver werden auch Tabletten, Kapseln, wässrige oder alkoholische Lösungen
verwendet.
Stevia wird zurzeit in vielen Teilen Süd- und Zentralamerikas, Israels,
Thailands und der Volksrepublik China zur Süßstoffgewinnung angebaut.
Die Bestandteile, die für die Süße der Steviablätter verantwortlich sind, wurden
erst 1931 wissenschaftlich erforscht. Dabei handelt es sich um acht Glykoside.
Eines davon, das Steviosid, wird als dreihundertmal süßer als Saccharose bei
einer Saccharose-Konzentration von 0,4 Prozent angesehen, 150-mal süßer bei
einer Konzentration von 4 Prozent und hundertmal süßer bei einer 10%igen
Saccharosekonzentration. Andere süße Bestandteile sind Steviolbiosid,
Rebaudiosid A , C, D, E und F sowie Dulcosid A. Das Steviosid hat mit sechs bis
achtzehn Prozent den größten Anteil an den in Steviablättern gefundenen
Wirkstoffen. Daraus ergibt sich für die Blätter eine Süßkraft, die ungefähr
dreißigmal größer ist als die von Zucker.
Die für die Süßwirkung wichtigsten vier Steviol-Glykoside sind: Seviosid,
Rebaudiosid A, Rebaudiosid C und Dulcosid A. Es ist bekannt, dass Rebaudiosid A
die besten sensorischen Eigenschaften aller vier Hauptglykoside aufweist (am
süßesten, wenig bitter). Enzymatisch gewonnene Steviaprodukte, die nahezu 100 %
Rebaudioside und nur in geringen Spuren Steviosid enthalten, haben keinen
bitteren Bei- oder Nachgeschmack.
1984 erbrachte eine von Monsanto in Auftrag gegebene wissenschaftliche
Untersuchung erhebliche Zweifel an der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von
Stevia.[1] Aufgrund dieser und weiterer Studien in den USA wurden Steviaprodukte
und ihre Einfuhr in die USA 1991 von der Food and Drug Administration verboten.
Seit 1995 ist dieses Verbot teilweise aufgehoben, so dass Stevia-Produkte als
diätische Lebensmittelergänzungen verwendet werden dürfen, nicht aber allgemein
als Lebensmittelzusätze.
Beim eigentlichen Süßstoff, dem Steviosid, konnte keine mutagene oder
genotoxische Wirkung nachgewiesen werden. Die Blätter selbst sind auch nicht
giftig. Die Mutagenität des Abbauprodukts von Steviosid, Steviol, ist
umstritten. In einigen Studien wurden fruchtschädigende und mutagene Wirkungen
in Hamstern und Ratten beschrieben, außerdem eine Mutagenität in vitro. Ralf
Pude vom Institut für Nutzpflanzenwissenschaften der Universität Bonn hält
dagegen, dass die Dosierungen in den Versuchen so hoch waren, dass – auf den
Menschen übertragen – ein Erwachsener täglich mehr als die Hälfte seines
Körpergewichtes an frischen Steviablättern zu sich nehmen müsste.
Die der WHO vorliegenden Studien bezüglich der Auswirkungen von Steviol in vivo
haben noch keine Hinweise auf mutagene Wirkungen am Menschen ergeben. Im
Tierversuch an Ratten, Hamstern und Mäusen wurde eine akute und subchronische
Toxizität gezeigt, die zwar sehr niedrig war, aber Zweifel an der
Anwendungssicherheit weckt.
Da sich in weiteren Studien an Ratten deutlich negative Auswirkungen auf den
männlichen Genitaltrakt zeigten, sollte auch die Auswirkung auf die menschliche
Fertilität genauer überprüft werden. Nach den Verbraucherschutzstandards der EU
sind daher weitere Studien zu gesundheitlichen Wirkungen notwendig, bevor das
Verkaufsverbot aufgehoben werden kann. In Japan und Brasilien werden
Steviaprodukte seit mehr als 25 Jahren in großen Mengen, auch industriell und
von multinationalen Konzernen, verkauft und angewendet. Dabei seien keine
gesundheitsschädigenden Wirkungen beobachtet worden. Auch die angeblich
jahrhundertelange Verwendung in Südamerika sei, so die Steviabefürworter, ein
Beweis für die Harmlosigkeit. Da jedoch die Verschlechterung der
Zeugungsfähigkeit des Mannes zur Empfängnisverhütung eine traditionelle
Verwendung darstellt, muss die unkritische Befürwortung als fragwürdig gelten.
Heute sind mehrere andere pflanzliche Süßstoffe bekannt, die eine deutlich
bessere Süßung und weniger unerwünschte Wirkungen als das Steviosid und dessen
Stoffwechselprodukte zeigen. Für einige dieser natürlichen Süßstoffe laufen zum
gegenwärtigen Zeitpunkt (Oktober 2007) Zulassungsstudien.
In der EU wurde Stevia als erste Pflanze der Novel-Food-Verordnung unterstellt,
nachdem auch ein Antrag aus Belgien scheiterte. Der Wissenschaftliche
Lebensmittelausschuss der EU-Kommission, der über die gesundheitliche
Unbedenklichkeit von Stevia befinden sollte, kam zu der Schlussfolgerung, dass
„die Pflanze, wie auch Auszüge daraus, auf Grundlage der wenigen augenblicklich
verfügbaren Daten“ als Lebensmittel nicht zulassungsfähig sei und daher nicht
als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden dürfe.
1998 bis 2002 finanzierte die EU ein deutsch-spanisches Forschungsprojekt, mit
dem der Anbau von Stevia Rebaudiana Bertoni in der EU optimiert werden sollte.
Eine Zulassung kann nur dadurch zustande kommen, dass ein erneuter Antrag als
Novel-Food eingereicht und vom wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss der EU
positiv bewertet wird. An einem solchen Neuantrag arbeitet derzeit die European
Stevia Association (EUSTAS).
Anbieter von Stevia-Produkten umgehen das Verkaufsverbot, indem sie ihre
Produkte nicht als Lebensmittel deklarieren. Diese Produkte erfüllen jedoch
häufig nicht die hygienischen Anforderungen, die an Lebensmittel gestellt werden
müssen, oder sind in ihrer Zusammensetzung fragwürdig.
Mit der Entscheidung des Schweizerischen Bundesgerichts vom März 2007 sind in
der Schweiz keine Flüssigauszüge mehr in den Apotheken zu bekommen, um Schäden
an der Bevölkerung zu verhindern.
de.wikipedia.org
Weitere Links:
www.freestevia.de
www.stevia.ch
www.stevia.de
www.steviaratgeber.de
(kostenloser Ratgeber)
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