Kleine Einführung
ins aktuelle
Weltgeschehen
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dann weisst du,
was zu TUN ist
(jhr)
Kleine Einführung ins aktuelle Weltgeschehen
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Fazit im schon fast 'legendären 2012'
eigene
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erschienen in der Zeitschrift Astrolog
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° Internet: WLAN macht krank
INTERNET
WLAN
(Wireless-Computerfunk),
PLC
(Powerline Communication)
und GESUNDHEIT
WLAN- (Wireless Local Area Network) Anlagen gewinnen seit ein paar Jahren rasch
an Verbreitung. Es scheint so bequem, von überall her in der
Wohnung
oder im Büro ohne Kabel direkten Zugang ins Internet zu haben. Und die
WLAN-Router, mit denen die Verbindung zum Telefon-Festnetz hergestellt wird,
sind viel kostengünstiger als eine Kabelinstallation an mehrere Orte hin. Städte
setzen ihren Ehrgeiz darein, „elektronische Kommunikations-Pioniere“ zu sein.
Universitäten, Hotels, ja sogar Spitäler (!) glauben nicht mehr ohne WLAN
auskommen zu können. Der Preis ist eine weitere Erhöhung des allgemeinen
elektromagnetischen Strahlungspegels. – Die Gegenbewegung hat jedoch bereits
eingesetzt. Begonnen hat sie 2008 mit dem Abschalten von WLAN in Pariser
Bibliotheken. 2009 folgen Schulen in Grossbritannien und Frankreich.
Statt dessen wird daher oft Powerline Communication PLC (auch dLAN, Homeplug...)
angeraten. Aber auch PLC, das „Internet über die Steckdose“, strahlt!
Empfindliche Menschen nehmen die von den häuslichen Elektroinstallationsdrähten
und -kabeln ausgesandte PLC-Kurzwellenstrahlung anhand gewisser Beschwerden sehr
wohl wahr.
Alle nachfolgenden Artikel unter:
www.buergerwelle-schweiz.org
THE SUNDAY TIMES
4. Januar 2009
„WLAN macht uns alle krank. Das müssen wir stoppen“
Von Amy Fallon und David Paul
Stadtbewohner
reklamieren, dass sie unter Panikattacken, Hautausschlägen, Kopfschmerzen
und Schwindel leiden, seit die Strassen zu einer der ersten Zonen mit
drahtlosem Internet in Britannien wurden.
Engagierte Bewohner machen geltend, der Elektrosmog von sechs
in Glastonbury, Somerset, installierten Antennen, die seit sieben Monaten
Mikrowellenstrahlung aussenden, habe die Gesundheit von 40 Prozent der
10'000 Stadteinwohner geschädigt.
Leitende Behördenmitglieder hatten £ 30'000 in ein stadtweites WLAN-System
gesteckt, weil sie dachten, das wäre gut für das lokale Gewerbe und den
Tourismus.
Aber manche Bewohner sagen, sie hätten so sehr unter den Symptomen
gelitten – auch unter plötzlicher Übelkeit, Schweissausbrüchen oder extremer
Müdigkeit – dass sie nicht mehr durch die Stadt gehen können. Andere haben
sich sogar zum Wegzug entschlossen.
Die Psychologin Lynda Kane (58) und ihr Mann Stephen (52) haben sich
6'000 Meilen entfernt in San Francisco ein neues Heim aufgebaut, weil sie
sich so krank fühlten, nachdem der Rat der Grafschaft Somerset das
WLAN-System hatte installieren lassen.
„Ich dachte, ich sei erneut in den Wechseljahren“, sagte Lynda. „Mir
verschwamm alles und ich war müde; da machte mich jemand auf die Antenne
aufmerksam, die knapp 20 Meter vor unserer Haustüre montiert worden war.
Bevor wir dann wegzogen, lebten wir in Bed&Breakfast-Unterkünften an Orten,
wo das Signal nicht so stark war. Da merkten wir sofort die Veränderung.“
Mit Natalie Fee (30) hat eine weitere Einwohnerin von Glastonbury das
Stadtzentrum verlassen. Wegen der Sorge um die Gesundheit ihres fünfjährigen
Sohnes Elliott wohnt sie jetzt in einem neuen Heim ausserhalb der WLAN-Zone.
„Ich will nicht, dass mein Sohn diesem Risiko rund um die Uhr 24 Stunden
lang ausgesetzt ist, auch in der Primarschule, welche in der WLAN-Zone
liegt“, sagte Natalie.
„Viele Eltern sind besorgt darüber, dass ihre Kinder einem Experiment
unterworfen sind, aber sie haben in dieser Sache keine andere Wahl. Niemand
sagte 'Eure Schule wird in der WLAN-Zone sein', und vor allem in bezug auf
die Kinder, die in der WLAN-Zone wohnen, gab es nicht genug Rücksprache. Am
liebsten wäre es mir, wenn die Antennen entfernt würden. Vielleicht wird das
auch geschehen, und hoffentlich ist es dann nicht zu spät.“
Der Rat der Grafschaft Somerset will an einer Sitzung gegen Ende dieses
Monats überdenken, ob er die Anlage in Glastonbury beibehalten will.
Ein Ratssprecher sagte: „Wir nehmen
Sicherheitsbedenken stets ernst, aber wir sind absolut zuversichtlich, dass
das WLAN-Projekt für niemanden in Glastonbury ein Gesundheitsrisiko
darstellt.“
Öffentliche WLAN-Systeme werden jetzt in vielen Städten und Stadtzentren im
ganzen Vereinigten Königreich geplant.
Im Jahr 2006 bekam Norwich die erste derartige Anlage; eine weitere läuft
jetzt entlang des Strandes von Brighton – trotz Opposition aus der lokalen
Gruppe der Friends of the Earth der Baderegion an der Südküste.
Pläne zur Installation eines £ 60'000 kostenden Systems in Leyland,
Lancashire, wurden durch den Rat von South Ribble aufgeschoben, so dass die
Gesundheitsrisiken weiter abgeklärt werden können. Initiantin dieser Aktion
war die Einwohnerin Margaret White.
„Wenn das in der Stadt eingeführt wird, dann strahlt es in jede Wohnung
hinein. Manche mögen ganz einverstanden sein, aber andere haben damit
Probleme“, erklärte Mrs White. Sie sagt, europäische Gesundheitsberichte
hätten den Behörden eine Verringerung der Strahlung von WLAN-Antennen
empfohlen.
Der Rat von South Ribble will gegen Ende des Jahres zu einem endgültigen
Entscheid über grünes Licht für die WLAN-Anlage in Leyland kommen.
Das Ratsmitglied Cliff Hughes sagte:
„Im Vereinigten Königreich gibt es mehr als 1000 WLAN-Systeme, die ihren
Dienst an öffentlichen Plätzen wie Restaurants, Hotels, Cafés und Flughäfen
tun. Die Frage, wie WLAN die Gesundheit der Leute beeinflusst, ist während
mehrerer Jahre untersucht worden. Die Weltgesundheitsorganisation WHO sagt,
niedrige Langzeitstrahlung habe keine gesundheitlichen Auswirkungen. Auch
die Regierung sagt, es gebe kein Risiko.“
Aber ein Sprecher von Mast Sanity, einer Gruppe, die sich für eine
unschädliche Mobilkommunikation einsetzt, sagte: „Wir sind der Ansicht, dass
WLAN in Glastonbury sofort abgebaut werden sollte. Es gibt wissenschaftliche
Hinweise, dass die Strahlung langfristig zu DNA-Schäden und Krebs führen
kann.“
Im vergangenen Juni schalteten vier Bibliotheken in
Paris ihre WLAN-Anlagen ab, nachdem sich Mitarbeiter über gesundheitliche
Probleme beklagt hatten.
Übersetzt durch Bürgerwelle Schweiz
09.06.09
SNASUB-FSU Bibliothèques universitaires
FSU-BNF Bibliothèque nationale de France
SUPAP-FSU Ville de Paris
Paris, 13. Mai 2009
Gesundheit: WLAN-Moratorium an der Sorbonne Paris III
Anlässlich
der letzten Versammlung des Comité Hygiène et Sécurité (CHS) der Universität
Sorbonne Paris III wurde den Teilnehmern durch deren Präsidentin, Frau
Lemardeley, ein Moratorium betreffend WLAN-Antennen angekündigt.
Dieses Moratorium betrifft alle Einrichtungen, die mit Paris III
zusammenhängen:
Bibliothek Sainte-Geneviève (5.), Bibliothek Sainte-Barbe (5.), Bibliothek
für orientalische Sprachen (7.), Dokumentationszentrum der Faculté de
Censier (5.).
Dieser Beschluss ist ein Beitrag zur aktuellen Debatte in der von der
Regierung organisierten „Grenelle“ über elektromagnetische Strahlung, wo auf
Initiative der Organisation „Robin des Toits“ ein Versuch im Massstab 1:1
mit der Anwendung eines Grenzwertes für Mobilfunkstrahlung von 0.6 Volt pro
Meter vorgeschlagen wird. Zu diesem Versuch haben sich sechs Gemeinden
bereit erklärt.
Im Mai 2008 war in der Bibliothek Sainte-Geneviève
die WLAN-Anlage abgestellt worden, nachdem Mitarbeiter von ihrem
gesetzlichen Recht auf Fernbleiben Gebrauch gemacht hatten. Seit Anfang 2009
ist dort der Internet-Zugang mit Kabel installiert.
Im April 2008 hatte die Französische Nationalbibliothek (BNF) –
François-Mitterand (13.) nach Diskussionen über die gesundheitlichen
Auswirkungen der elektromagnetischen Strahlung, die von der Gewerkschaft FSU
an der BNF geführt wurden, anstelle der WLAN-Anlage die Installation eines
verkabelten Internet-Zuganges beschlossen.
Dieser Beschluss war die Folge eines WLAN-Moratoriums in der Stadt Paris vom
November 2007. Vier Bibliotheken hatten damals die WLAN-Anlage abgestellt,
dies nach einer Versammlung des CHS der Kulturdirektion, deren Tagesordnung
von der Pariser Gewerkschaft SUPAP-FSU vorgeschlagen worden war.
Pressekontakte:
SNASUB-FSU Paris III: Gabriel Fondet 01 46 61 38 20
FSU BNF: Cédric Dameron 01 53 79 51 56
SUPAP-FSU: Bertrand Pieri 01 44 70 12 80 (82)
Quelle: www.robindestoits.org
Übersetzung Bürgerwelle Schweiz
19.05.09
Europe 1
13.05.2009
WLAN auf Bewährung in mehreren Pariser Bibliotheken
An
der Universität Sorbonne Paris III wurde bei der letzten Sitzung des Comité
Hygiène et Sécurité ein WLAN-Moratorium angekündigt. Ein Entscheid, der
mitten in die Debatte über die Schädlichkeit der Strahlung platzt.
Der Beschluss betrifft die
Bibliotheken von Sainte-Geneviève und Sainte-Barbe, die Bibliothek für
orientalische Sprachen sowie das Dokumentationszentrum der Faculté de
Censier. Anlässlich der letzten Sitzung des Comité Hygiène et Sécurité hat
die Universität Sorbonne Paris III mitgeteilt, sie habe ein Moratorium
ausgesprochen, um die WLAN-Antennen für den drahtlosen Internet-Zugang in
diesen Forschungseinrichtungen ausser Betrieb zu setzen.
Seit dem Beginn der „Grenelle“ über elektromagnetische Strahlung, die sich
mit dem Mobilfunk und den Antennen befasst, tritt dort die WLAN-Frage immer
öfter in den Vordergrund, obwohl dieses Thema nicht angesprochen werden
sollte. Die Stadt Hérouville-Saint-Clair im
Calvados hat ebenfalls beschlossen, WLAN in den Schulen bis Ende Jahr
abzuschalten.
„Das Gesundheitsproblem (infolge der WLAN-Anlagen Red.) ist dasselbe wie
beim Mobilfunk“, versichert Etienne Cendrier, Sprecher der Vereinigung Robin
des Toits. In den Pariser Bibliotheken haben sich denn auch mehrere
Mitarbeiter über Gedächtnis- oder Wortfindungsschwierigkeiten, Übelkeit,
Erbrechen und Schwindel beklagt und WLAN dafür verantwortlich gemacht.
Die Wissenschaftler sind in dieser Frage zurückhaltender. Für Martine Hours,
Ärztin und Epidemiologin am Nationalen Forschungsinstitut und verantwortlich
für das Transportwesen und dessen Sicherheit, ist es allgemein so, dass „WLAN
relativ schwach strahlt“ und wenn, dann vor allem „während der Übertragung
grosser Datenmengen“. Die Pariser Stadtverwaltung hatte 2007 in mehreren
städtischen Bibliotheken die Durchführung einer Studie angestossen. Die
Messungen hätten einen Strahlungspegel ergeben, der „80 bis 400 mal tiefer
als der niedrigste Richtwert“ lag.
Übersetzung Bürgerwelle Schweiz
19.05.09
Powerline Communication (PLC): Auch das „Internet über die Steckdose“
strahlt !
PLC,
dLAN, Homeplug... alles Bezeichnungen für dasselbe: Will man aus
Strahlungsgründen kein WLAN für den drahtlosen Internet-Zugang, so wird
einem heute oft das „Internet über die Steckdose“ angeraten, welches
bezüglich Elektrosmog unbedenklich sei. Das ist es jedoch nicht.
1. Was ist Powerline Communication (PLC)?
PLC ist Datenübertragung über Stromleitungen. Die
Datensignale haben ihre Frequenz exakt im Bereich der
Kurzwellen-Radiofrequenzen (KW), also im Bereich von etwa 1...30 Megahertz.
Es gibt grundsätzlich zwei Anwendungen:
Inhouse- oder Indoor-Powerline: Die Datenkommunikation
geschieht über die 230V-Elektroinstallationsleitungen innerhalb des Hauses.
Die Datensignale, die vom ADSL-Modem ausgehen, werden über die „Powerline-Brücke“
in eine Stromsteckdose eingespeist. Am entfernten Arbeitsplatz werden diese
Datensignale mittels eines speziellen Adapters aus einer Stromsteckdose
empfangen und dem dortigen Computer zugeleitet.
Outdoor-Powerline: Die Datenkommunikation geschieht über die
230V/400V-Verteilleitungen des örtlichen Elektrizitätswerkes zwischen der
Ortsnetz-Trafostation und den Hausanschlüssen des entsprechenden Quartiers.
2. Alles über Kabel : Also kein zusätzlicher Elektrosmog?
Doch! Alle Installationen der Elektrizitätsversorgung, welche
die PLC-Signale weiterleiten, strahlen diese Signale auch an die Umgebung
ab. Das kann man hören: Mit einem Radioempfänger empfängt man auf Kurzwelle
(KW) ein Geknatter. Die auf Kurzwelle arbeitenden Funkamateure opponieren
wegen dieser Störungen gegen PLC.
Gewiss ist PLC, das Internet über die Steckdose, recht praktisch. Wie bei
WLAN („Wireless“) braucht man auch bei PLC keine Kabel quer durch die
Wohnung zu legen oder für teures Geld vom Elektroinstallateur Leitungen und
Netzwerksteckdosen installieren zu lassen.
Aber wer bei sich zuhause ein PLC-System installiert, der muss wissen, dass
er dadurch seine gesamte Elektroinstallation mitsamt allen Verlängerungs-
und Anschlusskabeln zur idealen Kurzwellen-Sendeantenne macht! Ideal
deshalb, weil die funktechnisch optimale Länge einer Kurzwellen-Sendeantenne
von mehreren Metern (¼ der Wellenlänge) ungefähr in der Grössenordnung der
Leitungslängen der Elektroinstallation liegt.
Ein eingeschaltetes Inhouse-PLC-System sendet also bei jeder
Datenübertragung Störungen im Frequenzbereich von z.B. rund 4...21 Megahertz
aus. Diese Störungen sind als elektromagnetische Strahlungs-Immissionen im
ganzen Haus messbar, falls die Elektroinstallationsleitungen nicht
abgeschirmt sind – und das sind sie meistens nicht.
3. Inhouse-PLC: Leistung „sehr gering“, also „unschädlich“?
Die Leistung des Inhouse-PLC-Systems ist mit max. 100
Milliwatt tatsächlich geringer als z.B die Spitzenleistung eines
DECT-Schnurlostelefons, eines WLAN-Routers oder eines Bluetooth-Senders
(siehe „dLAN“ in der untenstehenden Grafik).
Für die effektiven Immissionswerte ist jedoch nicht allein die elektrische
Leistung des Gerätes massgebend. Die Antennenform spielt auch eine Rolle. Je
nach Anordnung verstärkt die weitverzweigte Elektroinstallation als
„Sendeantenne“ die Strahlungswirkung („Antennengewinn“).
Ausserdem ist für Wirkungen auf den Organismus, vor allem auf das
Nervensystem, nicht nur die Strahlungsintensität, sondern auch die Art der
Strahlung massgeblich, also z.B. die Pulsfrequenz, die
Signal-Frequenzbandbreite und die Struktur der Einzelsignale. Es gibt
aggressivere und weniger aggressive Strahlungsarten.
Man kann also von einer geringeren Sendeleistung nicht ohne weiteres auf
geringere gesundheitliche Auswirkungen schliessen. Erfahrungstatsache ist
jedenfalls: Die PLC-Abstrahlung verursacht elektrosensiblen Personen
spontane Beschwerden (siehe Punkt 4).
4. Gesundheitliche Auswirkungen der Inhouse-PLC-Strahlung
Die breitbandige PLC-Strahlung wird von manchen
elektrosensiblen Personen als eine aggressive Strahlung wahrgenommen, dies
trotz der geringen elektrischen Leistung der Anlage. Drei Fallbeispiele aus
der baubiologischen Messpraxis:
In einem Einfamilienhaus wurden Mitte September 2006 ein DECT-Telefon und
eine PLC-Anlage installiert. Das DECT-Telefon war am Arbeitsplatz der Frau
unmittelbar hinter ihrem Rücken platziert. Von diesem Zeitpunkt an empfand
sie das ganze Haus „wie unter Strom stehend“. Sie hatte Herzrasen,
Schweissausbrüche, Zuckungen an Schultern und Armen, Kribbeln bis in die
Fingerspitzen und Zehen, Ohrgeräusche und Schlafprobleme, seit anfangs 2007
extrem stark („manchmal zwei Nächte hintereinander keine Minute Schlaf; am
Morgen völlig 'am Rumpf' “); sie ass fast nichts mehr. – Dem Rat eines
Fachmanns folgend nahm sie Ende Februar 2007 das DECT-Telefon ausser
Betrieb, was jedoch noch keine durchgreifende Besserung brachte. Erst als
die PLC-Anlage, deren Strahlung auch im Schlafzimmer deutlich gemessen
werden konnte, eliminiert war, konnte sie wieder schlafen.
Im Wohnhaus eines elektrosensiblen Ingenieurs waren im März 2009 Messungen
zu machen. Trotz von ihm selbst durchgeführter, wirksamer Abschirmungen
gegen Mobilfunkstrahlung fühlte er sich noch nicht wohl. Während der Suche
nach der Ursache (möglicherweise hochfrequente Störungen, von aussen mit der
Erdung über die Hauswasserzuleitung eingeschleppt) berichtete er, was ihm
sonst noch besondere Probleme verursacht: „WLAN-Strahlung; die kabellose
Bluetooth-Maus; das Handy des Nachbars im Zug...“ Bei der Erwähnung von PLC
lachte er: „PLC? Eine solche Anlage hatte ich hier installiert – aber nicht
lange. Ich ertrug sie überhaupt nicht.“.
Eine Frau, deren Haus im April 2009 bezüglich Elektrosmog auszumessen war,
erwies sich als mittelstark elektrosensibel. Immerhin hatte sie vor einiger
Zeit eine PLC-Anlage wieder abgebaut, weil sie während der Arbeit im
Internet jeweils ein – wie sie es ausdrückte – starkes, sehr unangenehmes
„Nerven-Vibrieren“ empfand. Dieses Symptom war nach der Umstellung auf
Netzwerkkabel verschwunden.
Im zweiten und dritten Fall kamen die Betroffenen durch eigene Erfahrung
ganz von alleine zum Schluss, dass sie PLC nicht vertrugen, dies entgegen
den üblichen Beteuerungen, dass PLC völlig unbedenklich sei, da es sich
nicht um drahtlose Kommunikation handle.
Im ersten Fall wurde die PLC-Anlage auf Ratschlag des Messfachmanns hin
entfernt. Die ebenfalls elektrosensible Tochter (für sie war die PLC-Anlage
eingerichtet worden) hatte nach der Entfernung der PLC-Anlage die Empfindung
„jetzt ist das Haus ruhig“. Vom selben Moment an hatte sie ausserdem keine
Ohrgeräusche mehr.
5. Funkamateure gegen PLC
Der Funkamateur Werner H. Berli (HB9US) schreibt unter dem
Titel „PLC-Inhouse-Netze oder die grosse Unvernunft“ aufgrund eigener
Versuche: „... Die Amateurbänder werden nicht oder nur ungenügend
ausgenotched [= ausgespart]. Funkgespräche in CW oder SSB werden empfindlich
gestört oder gar verunmöglicht. Aber auch der Rundfunkbereich wird nicht
geschützt, so werden beispielsweise die Deutsche Welle auf 9.545 MHz oder
BBC-World auf 12.095 MHz in untragbarer Weise gestört...“.
Die USKA, in der die Schweizer Funkamateure zusammengeschlossen sind,
schreibt: „Der Vorstand der USKA stellt sich klar gegen die Einführung von
PLC und wird sich mit allen zur Verfügung stehen Mitteln dagegen zur Wehr
setzen“.
Auch die deutschen Amateurfunker des DARC e.V. treten dezidiert gegen PLC
auf. Dort wird vom „Störpotential der umweltverschmutzenden PLC-Technik“
geschrieben.
Leider urteilen die Funkamateure nur von ihrem eigenen Standpunkt als
Kurzwellen-Nutzer aus. Den gesundheitlichen Aspekt der elektromagnetischen
Strahlung beziehen sie nicht ein. Nur so ist erklärbar, dass es ihnen
einfällt, WLAN als ernsthafte Alternative zu PLC zu empfehlen – ausgerechnet
WLAN, bei welchem es sich um eine der biologisch aggressivsten
Strahlungsarten der ganzen drahtlosen Kommunikation handelt!
6. Die Rolle der zuständigen Schweizer Bundesämter
Das Technische Handbuch NT-2721 des Bundesamtes für
Kommunikation (BAKOM) über PLC handelt im Kapitel 5.2 Elektromagnetische
Verträglichkeit vom PLC-Störeffekt. Dieser Störeffekt „ ... kann Funk- und
Rundfunkdienste, die die entsprechenden Frequenzbänder nutzen,
beeinträchtigen. [...] Da in der Schweiz bisher noch keine spezifischen
Normen für PLC-Anlagen erlassen wurden, gelten gemäss BAKOM die Grenzwerte
der NB30 für den Vollzug im Fall von auftretenden Störungen.“
Ein PLC-Versuch in Fribourg mit Messungen des BAKOM hat 2002 ergeben, dass
„... die durch PLC verursachten Störungen unterhalb von 10 MHz im
städtischen Gebiet wegen den bereits existenten Störungen anderer Quellen
eine kleine Auswirkung haben. Jedoch oberhalb 10 MHz sind die Störungen
offenbar überwiegend durch PLC verursacht. Ausserdem wird der Grenzwert der
Nutzungsbestimmung 30 (NB30) im städtischen Gebiet bei allen Frequenzen
zwischen 2.4 und 25.4 MHz überschritten.“
Gesundheitliche Überlegungen sind nicht Gegenstand des BAKOM-Handbuches, das
diesbezüglich auf das Bundesamt für Umwelt (BAFU) verweist. Das BAFU hat
jedoch in seiner Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)
keine Werte zur vorsorglichen Begrenzung der Emissionen von
Outdoor-PLC-Anlagen festgelegt.
Für den Schutz der Gesundheit vor elektromagnetischen Feldern und Strahlung
(EMF) bei Endgeräten wie Handys, Schnurlostelefonen, WLAN-Routern und eben
auch Inhouse-PLC ist das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zuständig. Das BAG
äussert sich jedoch in seinen EMF-Faktenblättern nicht zu PLC. – Allerdings
schützen die Empfehlungen des BAG ohnehin kaum vor EMF. Zum Beispiel
empfiehlt das BAG für DECT-Telefone einen Schutzabstand von 0.5 m, für
WLAN-Router von 1 m, was beides völlig unzureichend, ja geradezu fahrlässig
gering ist. Handelshemmnisse vermeiden hat offensichtlich Priorität vor dem
Gesundheitsschutz. ....
Weiter auf:
www.buergerwelle-schweiz.org:
Der Bürgermeister der zweitgrössten Stadt des Calvados (Normandie) will WLAN
in den
Schulen abschalten
Britische Lehrer: WLAN sollte gestoppt werden
WLAN-Strahlung: Eine Naturheilpraktikerin* berichtet
Der Widerstand gegen krankmachende Funktechnik
lohnt sich!
von Siegfried Zwerenz
Patentente für strahlungsarme DECT-Telefone und WLAN-Anlagen
Seit einiger Zeit gibt es DECT-Telefone, die wesentlich
weniger Strahlenbelastung als die Vorgängermodelle haben. Der Bürgerwelle
liegt die Patentschrift (DE 103 45 529 B3 2005.04.14) des Deutschen Patent-
und Markenamtes vor, von dem der Fa. Siemens am 14.04.2005 ein Patent
erteilt wurde. Die Bezeichnung lautet: Verfahren zur Verringerung einer
Strahlung in einem Funk-Telekommunikationssystem sowie zugehörige
Basisstation und zugehöriges mobiles Endgerät.
Der Anmeldetag des Patentes war bereits der 30.09.2003! ...
Weiter auf:
www.buergerwelle-schweiz.org
Sebastopol kündigt den Vertrag für stadtweites Gratis-WLAN
Abwarten mit WLAN in Schulen,
sagt der Chef des Lehrerverbandes aufgrund von Berichten über
Gesundheitsgefährdung
Deutsche Bundesregierung warnt vor WLAN
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