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°  Internet: WLAN macht krank


 

INTERNET

WLAN (Wireless-Computerfunk),
PLC
(Powerline Communication)
und GESUNDHEIT


WLAN- (Wireless Local Area Network) Anlagen gewinnen seit ein paar Jahren rasch an Verbreitung. Es scheint so bequem, von überall her in der Wohnung oder im Büro ohne Kabel direkten Zugang ins Internet zu haben. Und die WLAN-Router, mit denen die Verbindung zum Telefon-Festnetz hergestellt wird, sind viel kostengünstiger als eine Kabelinstallation an mehrere Orte hin. Städte setzen ihren Ehrgeiz darein, „elektronische Kommunikations-Pioniere“ zu sein. Universitäten, Hotels, ja sogar Spitäler (!) glauben nicht mehr ohne WLAN auskommen zu können. Der Preis ist eine weitere Erhöhung des allgemeinen elektromagnetischen Strahlungspegels. – Die Gegenbewegung hat jedoch bereits eingesetzt. Begonnen hat sie 2008 mit dem Abschalten von WLAN in Pariser Bibliotheken. 2009 folgen Schulen in Grossbritannien und Frankreich.

Statt dessen wird daher oft Powerline Communication PLC (auch dLAN, Homeplug...) angeraten. Aber auch PLC, das „Internet über die Steckdose“, strahlt! Empfindliche Menschen nehmen die von den häuslichen Elektroinstallationsdrähten und -kabeln ausgesandte PLC-Kurzwellenstrahlung anhand gewisser Beschwerden sehr wohl wahr.


Alle nachfolgenden Artikel unter: www.buergerwelle-schweiz.org


 

THE SUNDAY TIMES
4. Januar 2009

„WLAN macht uns alle krank. Das müssen wir stoppen“   
   Von Amy Fallon und David Paul

Stadtbewohner reklamieren, dass sie unter Panikattacken, Hautausschlägen, Kopfschmerzen und Schwindel leiden, seit die Strassen zu einer der ersten Zonen mit drahtlosem Internet in Britannien wurden.

Engagierte Bewohner machen geltend, der Elektrosmog von sechs in Glastonbury, Somerset, installierten Antennen, die seit sieben Monaten Mikrowellenstrahlung aussenden, habe die Gesundheit von 40 Prozent der 10'000 Stadteinwohner geschädigt.

Leitende Behördenmitglieder hatten £ 30'000 in ein stadtweites WLAN-System gesteckt, weil sie dachten, das wäre gut für das lokale Gewerbe und den Tourismus.

Aber manche Bewohner sagen, sie hätten so sehr unter den Symptomen gelitten – auch unter plötzlicher Übelkeit, Schweissausbrüchen oder extremer Müdigkeit – dass sie nicht mehr durch die Stadt gehen können. Andere haben sich sogar zum Wegzug entschlossen.
Die Psychologin Lynda Kane (58) und ihr Mann Stephen (52) haben sich 6'000 Meilen entfernt in San Francisco ein neues Heim aufgebaut, weil sie sich so krank fühlten, nachdem der Rat der Grafschaft Somerset das WLAN-System hatte installieren lassen.
„Ich dachte, ich sei erneut in den Wechseljahren“, sagte Lynda. „Mir verschwamm alles und ich war müde; da machte mich jemand auf die Antenne aufmerksam, die knapp 20 Meter vor unserer Haustüre montiert worden war. Bevor wir dann wegzogen, lebten wir in Bed&Breakfast-Unterkünften an Orten, wo das Signal nicht so stark war. Da merkten wir sofort die Veränderung.“

Mit Natalie Fee (30) hat eine weitere Einwohnerin von Glastonbury das Stadtzentrum verlassen. Wegen der Sorge um die Gesundheit ihres fünfjährigen Sohnes Elliott wohnt sie jetzt in einem neuen Heim ausserhalb der WLAN-Zone.
„Ich will nicht, dass mein Sohn diesem Risiko rund um die Uhr 24 Stunden lang ausgesetzt ist, auch in der Primarschule, welche in der WLAN-Zone liegt“, sagte Natalie.
„Viele Eltern sind besorgt darüber, dass ihre Kinder einem Experiment unterworfen sind, aber sie haben in dieser Sache keine andere Wahl. Niemand sagte 'Eure Schule wird in der WLAN-Zone sein', und vor allem in bezug auf die Kinder, die in der WLAN-Zone wohnen, gab es nicht genug Rücksprache. Am liebsten wäre es mir, wenn die Antennen entfernt würden. Vielleicht wird das auch geschehen, und hoffentlich ist es dann nicht zu spät.“

Der Rat der Grafschaft Somerset will an einer Sitzung gegen Ende dieses Monats überdenken, ob er die Anlage in Glastonbury beibehalten will.
Ein Ratssprecher sagte: „Wir nehmen Sicherheitsbedenken stets ernst, aber wir sind absolut zuversichtlich, dass das WLAN-Projekt für niemanden in Glastonbury ein Gesundheitsrisiko darstellt.“
Öffentliche WLAN-Systeme werden jetzt in vielen Städten und Stadtzentren im ganzen Vereinigten Königreich geplant.
Im Jahr 2006 bekam Norwich die erste derartige Anlage; eine weitere läuft jetzt entlang des Strandes von Brighton – trotz Opposition aus der lokalen Gruppe der Friends of the Earth der Baderegion an der Südküste.

Pläne zur Installation eines £ 60'000 kostenden Systems in Leyland, Lancashire, wurden durch den Rat von South Ribble aufgeschoben, so dass die Gesundheitsrisiken weiter abgeklärt werden können. Initiantin dieser Aktion war die Einwohnerin Margaret White.
„Wenn das in der Stadt eingeführt wird, dann strahlt es in jede Wohnung hinein. Manche mögen ganz einverstanden sein, aber andere haben damit Probleme“, erklärte Mrs White. Sie sagt, europäische Gesundheitsberichte hätten den Behörden eine Verringerung der Strahlung von WLAN-Antennen empfohlen.
Der Rat von South Ribble will gegen Ende des Jahres zu einem endgültigen Entscheid über grünes Licht für die WLAN-Anlage in Leyland kommen.

Das Ratsmitglied Cliff Hughes sagte: „Im Vereinigten Königreich gibt es mehr als 1000 WLAN-Systeme, die ihren Dienst an öffentlichen Plätzen wie Restaurants, Hotels, Cafés und Flughäfen tun. Die Frage, wie WLAN die Gesundheit der Leute beeinflusst, ist während mehrerer Jahre untersucht worden. Die Weltgesundheitsorganisation WHO sagt, niedrige Langzeitstrahlung habe keine gesundheitlichen Auswirkungen. Auch die Regierung sagt, es gebe kein Risiko.“

Aber ein Sprecher von Mast Sanity, einer Gruppe, die sich für eine unschädliche Mobilkommunikation einsetzt, sagte: „Wir sind der Ansicht, dass WLAN in Glastonbury sofort abgebaut werden sollte. Es gibt wissenschaftliche Hinweise, dass die Strahlung langfristig zu DNA-Schäden und Krebs führen kann.“
Im vergangenen Juni schalteten vier Bibliotheken in Paris ihre WLAN-Anlagen ab, nachdem sich Mitarbeiter über gesundheitliche Probleme beklagt hatten.

Übersetzt durch Bürgerwelle Schweiz
09.06.09



SNASUB-FSU Bibliothèques universitaires
FSU-BNF Bibliothèque nationale de France
SUPAP-FSU Ville de Paris
Paris, 13. Mai 2009

Gesundheit: WLAN-Moratorium an der Sorbonne Paris III
Anlässlich der letzten Versammlung des Comité Hygiène et Sécurité (CHS) der Universität Sorbonne Paris III wurde den Teilnehmern durch deren Präsidentin, Frau Lemardeley, ein Moratorium betreffend WLAN-Antennen angekündigt.

Dieses Moratorium betrifft alle Einrichtungen, die mit Paris III zusammenhängen:
Bibliothek Sainte-Geneviève (5.), Bibliothek Sainte-Barbe (5.), Bibliothek für orientalische Sprachen (7.), Dokumentationszentrum der Faculté de Censier (5.).

Dieser Beschluss ist ein Beitrag zur aktuellen Debatte in der von der Regierung organisierten „Grenelle“ über elektromagnetische Strahlung, wo auf Initiative der Organisation „Robin des Toits“ ein Versuch im Massstab 1:1 mit der Anwendung eines Grenzwertes für Mobilfunkstrahlung von 0.6 Volt pro Meter vorgeschlagen wird. Zu diesem Versuch haben sich sechs Gemeinden bereit erklärt.

Im Mai 2008 war in der Bibliothek Sainte-Geneviève die WLAN-Anlage abgestellt worden, nachdem Mitarbeiter von ihrem gesetzlichen Recht auf Fernbleiben Gebrauch gemacht hatten. Seit Anfang 2009 ist dort der Internet-Zugang mit Kabel installiert.
Im April 2008 hatte die Französische Nationalbibliothek (BNF) – François-Mitterand (13.) nach Diskussionen über die gesundheitlichen Auswirkungen der elektromagnetischen Strahlung, die von der Gewerkschaft FSU an der BNF geführt wurden, anstelle der WLAN-Anlage die Installation eines verkabelten Internet-Zuganges beschlossen.
Dieser Beschluss war die Folge eines WLAN-Moratoriums in der Stadt Paris vom November 2007. Vier Bibliotheken hatten damals die WLAN-Anlage abgestellt, dies nach einer Versammlung des CHS der Kulturdirektion, deren Tagesordnung von der Pariser Gewerkschaft SUPAP-FSU vorgeschlagen worden war.

Pressekontakte:
SNASUB-FSU Paris III: Gabriel Fondet 01 46 61 38 20
FSU BNF: Cédric Dameron 01 53 79 51 56
SUPAP-FSU: Bertrand Pieri 01 44 70 12 80 (82)

Quelle: www.robindestoits.org
Übersetzung Bürgerwelle Schweiz
19.05.09



Europe 1
13.05.2009

WLAN auf Bewährung in mehreren Pariser Bibliotheken
An der Universität Sorbonne Paris III wurde bei der letzten Sitzung des Comité Hygiène et Sécurité ein WLAN-Moratorium angekündigt. Ein Entscheid, der mitten in die Debatte über die Schädlichkeit der Strahlung platzt.

Der Beschluss betrifft die Bibliotheken von Sainte-Geneviève und Sainte-Barbe, die Bibliothek für orientalische Sprachen sowie das Dokumentationszentrum der Faculté de Censier. Anlässlich der letzten Sitzung des Comité Hygiène et Sécurité hat die Universität Sorbonne Paris III mitgeteilt, sie habe ein Moratorium ausgesprochen, um die WLAN-Antennen für den drahtlosen Internet-Zugang in diesen Forschungseinrichtungen ausser Betrieb zu setzen.
Seit dem Beginn der „Grenelle“ über elektromagnetische Strahlung, die sich mit dem Mobilfunk und den Antennen befasst, tritt dort die WLAN-Frage immer öfter in den Vordergrund, obwohl dieses Thema nicht angesprochen werden sollte. Die Stadt Hérouville-Saint-Clair im Calvados hat ebenfalls beschlossen, WLAN in den Schulen bis Ende Jahr abzuschalten.

„Das Gesundheitsproblem (infolge der WLAN-Anlagen Red.) ist dasselbe wie beim Mobilfunk“, versichert Etienne Cendrier, Sprecher der Vereinigung Robin des Toits. In den Pariser Bibliotheken haben sich denn auch mehrere Mitarbeiter über Gedächtnis- oder Wortfindungsschwierigkeiten, Übelkeit, Erbrechen und Schwindel beklagt und WLAN dafür verantwortlich gemacht.

Die Wissenschaftler sind in dieser Frage zurückhaltender. Für Martine Hours, Ärztin und Epidemiologin am Nationalen Forschungsinstitut und verantwortlich für das Transportwesen und dessen Sicherheit, ist es allgemein so, dass „WLAN relativ schwach strahlt“ und wenn, dann vor allem „während der Übertragung grosser Datenmengen“. Die Pariser Stadtverwaltung hatte 2007 in mehreren städtischen Bibliotheken die Durchführung einer Studie angestossen. Die Messungen hätten einen Strahlungspegel ergeben, der „80 bis 400 mal tiefer als der niedrigste Richtwert“ lag.

Übersetzung Bürgerwelle Schweiz
19.05.09



Powerline Communication (PLC): Auch das „Internet über die Steckdose“ strahlt !
PLC, dLAN, Homeplug... alles Bezeichnungen für dasselbe: Will man aus Strahlungsgründen kein WLAN für den drahtlosen Internet-Zugang, so wird einem heute oft das „Internet über die Steckdose“ angeraten, welches bezüglich Elektrosmog unbedenklich sei. Das ist es jedoch nicht.


1. Was ist Powerline Communication (PLC)?
PLC ist Datenübertragung über Stromleitungen. Die Datensignale haben ihre Frequenz exakt im Bereich der Kurzwellen-Radiofrequenzen (KW), also im Bereich von etwa 1...30 Megahertz.
Es gibt grundsätzlich zwei Anwendungen:
Inhouse- oder Indoor-Powerline: Die Datenkommunikation geschieht über die 230V-Elektroinstallationsleitungen innerhalb des Hauses. Die Datensignale, die vom ADSL-Modem ausgehen, werden über die „Powerline-Brücke“ in eine Stromsteckdose eingespeist. Am entfernten Arbeitsplatz werden diese Datensignale mittels eines speziellen Adapters aus einer Stromsteckdose empfangen und dem dortigen Computer zugeleitet.
Outdoor-Powerline: Die Datenkommunikation geschieht über die 230V/400V-Verteilleitungen des örtlichen Elektrizitätswerkes zwischen der Ortsnetz-Trafostation und den Hausanschlüssen des entsprechenden Quartiers.

2. Alles über Kabel : Also kein zusätzlicher Elektrosmog?
Doch! Alle Installationen der Elektrizitätsversorgung, welche die PLC-Signale weiterleiten, strahlen diese Signale auch an die Umgebung ab. Das kann man hören: Mit einem Radioempfänger empfängt man auf Kurzwelle (KW) ein Geknatter. Die auf Kurzwelle arbeitenden Funkamateure opponieren wegen dieser Störungen gegen PLC.

Gewiss ist PLC, das Internet über die Steckdose, recht praktisch. Wie bei WLAN („Wireless“) braucht man auch bei PLC keine Kabel quer durch die Wohnung zu legen oder für teures Geld vom Elektroinstallateur Leitungen und Netzwerksteckdosen installieren zu lassen.

Aber wer bei sich zuhause ein PLC-System installiert, der muss wissen, dass er dadurch seine gesamte Elektroinstallation mitsamt allen Verlängerungs- und Anschlusskabeln zur idealen Kurzwellen-Sendeantenne macht! Ideal deshalb, weil die funktechnisch optimale Länge einer Kurzwellen-Sendeantenne von mehreren Metern (¼ der Wellenlänge) ungefähr in der Grössenordnung der Leitungslängen der Elektroinstallation liegt.

Ein eingeschaltetes Inhouse-PLC-System sendet also bei jeder Datenübertragung Störungen im Frequenzbereich von z.B. rund 4...21 Megahertz aus. Diese Störungen sind als elektromagnetische Strahlungs-Immissionen im ganzen Haus messbar, falls die Elektroinstallationsleitungen nicht abgeschirmt sind – und das sind sie meistens nicht.


3. Inhouse-PLC: Leistung „sehr gering“, also „unschädlich“?
Die Leistung des Inhouse-PLC-Systems ist mit max. 100 Milliwatt tatsächlich geringer als z.B die Spitzenleistung eines DECT-Schnurlostelefons, eines WLAN-Routers oder eines Bluetooth-Senders (siehe „dLAN“ in der untenstehenden Grafik).

Für die effektiven Immissionswerte ist jedoch nicht allein die elektrische Leistung des Gerätes massgebend. Die Antennenform spielt auch eine Rolle. Je nach Anordnung verstärkt die weitverzweigte Elektroinstallation als „Sendeantenne“ die Strahlungswirkung („Antennengewinn“).

Ausserdem ist für Wirkungen auf den Organismus, vor allem auf das Nervensystem, nicht nur die Strahlungsintensität, sondern auch die Art der Strahlung massgeblich, also z.B. die Pulsfrequenz, die Signal-Frequenzbandbreite und die Struktur der Einzelsignale. Es gibt aggressivere und weniger aggressive Strahlungsarten.

Man kann also von einer geringeren Sendeleistung nicht ohne weiteres auf geringere gesundheitliche Auswirkungen schliessen. Erfahrungstatsache ist jedenfalls: Die PLC-Abstrahlung verursacht elektrosensiblen Personen spontane Beschwerden (siehe Punkt 4).


4. Gesundheitliche Auswirkungen der Inhouse-PLC-Strahlung
Die breitbandige PLC-Strahlung wird von manchen elektrosensiblen Personen als eine aggressive Strahlung wahrgenommen, dies trotz der geringen elektrischen Leistung der Anlage. Drei Fallbeispiele aus der baubiologischen Messpraxis:
In einem Einfamilienhaus wurden Mitte September 2006 ein DECT-Telefon und eine PLC-Anlage installiert. Das DECT-Telefon war am Arbeitsplatz der Frau unmittelbar hinter ihrem Rücken platziert. Von diesem Zeitpunkt an empfand sie das ganze Haus „wie unter Strom stehend“. Sie hatte Herzrasen, Schweissausbrüche, Zuckungen an Schultern und Armen, Kribbeln bis in die Fingerspitzen und Zehen, Ohrgeräusche und Schlafprobleme, seit anfangs 2007 extrem stark („manchmal zwei Nächte hintereinander keine Minute Schlaf; am Morgen völlig 'am Rumpf' “); sie ass fast nichts mehr. – Dem Rat eines Fachmanns folgend nahm sie Ende Februar 2007 das DECT-Telefon ausser Betrieb, was jedoch noch keine durchgreifende Besserung brachte. Erst als die PLC-Anlage, deren Strahlung auch im Schlafzimmer deutlich gemessen werden konnte, eliminiert war, konnte sie wieder schlafen.
Im Wohnhaus eines elektrosensiblen Ingenieurs waren im März 2009 Messungen zu machen. Trotz von ihm selbst durchgeführter, wirksamer Abschirmungen gegen Mobilfunkstrahlung fühlte er sich noch nicht wohl. Während der Suche nach der Ursache (möglicherweise hochfrequente Störungen, von aussen mit der Erdung über die Hauswasserzuleitung eingeschleppt) berichtete er, was ihm sonst noch besondere Probleme verursacht: „WLAN-Strahlung; die kabellose Bluetooth-Maus; das Handy des Nachbars im Zug...“ Bei der Erwähnung von PLC lachte er: „PLC? Eine solche Anlage hatte ich hier installiert – aber nicht lange. Ich ertrug sie überhaupt nicht.“.
Eine Frau, deren Haus im April 2009 bezüglich Elektrosmog auszumessen war, erwies sich als mittelstark elektrosensibel. Immerhin hatte sie vor einiger Zeit eine PLC-Anlage wieder abgebaut, weil sie während der Arbeit im Internet jeweils ein – wie sie es ausdrückte – starkes, sehr unangenehmes „Nerven-Vibrieren“ empfand. Dieses Symptom war nach der Umstellung auf Netzwerkkabel verschwunden.


Im zweiten und dritten Fall kamen die Betroffenen durch eigene Erfahrung ganz von alleine zum Schluss, dass sie PLC nicht vertrugen, dies entgegen den üblichen Beteuerungen, dass PLC völlig unbedenklich sei, da es sich nicht um drahtlose Kommunikation handle.

Im ersten Fall wurde die PLC-Anlage auf Ratschlag des Messfachmanns hin entfernt. Die ebenfalls elektrosensible Tochter (für sie war die PLC-Anlage eingerichtet worden) hatte nach der Entfernung der PLC-Anlage die Empfindung „jetzt ist das Haus ruhig“. Vom selben Moment an hatte sie ausserdem keine Ohrgeräusche mehr.
 

5. Funkamateure gegen PLC
Der Funkamateur Werner H. Berli (HB9US) schreibt unter dem Titel „PLC-Inhouse-Netze oder die grosse Unvernunft“ aufgrund eigener Versuche: „... Die Amateurbänder werden nicht oder nur ungenügend ausgenotched [= ausgespart]. Funkgespräche in CW oder SSB werden empfindlich gestört oder gar verunmöglicht. Aber auch der Rundfunkbereich wird nicht geschützt, so werden beispielsweise die Deutsche Welle auf 9.545 MHz oder BBC-World auf 12.095 MHz in untragbarer Weise gestört...“.

Die USKA, in der die Schweizer Funkamateure zusammengeschlossen sind, schreibt: „Der Vorstand der USKA stellt sich klar gegen die Einführung von PLC und wird sich mit allen zur Verfügung stehen Mitteln dagegen zur Wehr setzen“.
Auch die deutschen Amateurfunker des DARC e.V. treten dezidiert gegen PLC auf. Dort wird vom „Störpotential der umweltverschmutzenden PLC-Technik“ geschrieben.

Leider urteilen die Funkamateure nur von ihrem eigenen Standpunkt als Kurzwellen-Nutzer aus. Den gesundheitlichen Aspekt der elektromagnetischen Strahlung beziehen sie nicht ein. Nur so ist erklärbar, dass es ihnen einfällt, WLAN als ernsthafte Alternative zu PLC zu empfehlen – ausgerechnet WLAN, bei welchem es sich um eine der biologisch aggressivsten Strahlungsarten der ganzen drahtlosen Kommunikation handelt!
 

6. Die Rolle der zuständigen Schweizer Bundesämter
Das Technische Handbuch NT-2721 des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) über PLC handelt im Kapitel 5.2 Elektromagnetische Verträglichkeit vom PLC-Störeffekt. Dieser Störeffekt „ ... kann Funk- und Rundfunkdienste, die die entsprechenden Frequenzbänder nutzen, beeinträchtigen. [...] Da in der Schweiz bisher noch keine spezifischen Normen für PLC-Anlagen erlassen wurden, gelten gemäss BAKOM die Grenzwerte der NB30 für den Vollzug im Fall von auftretenden Störungen.“

Ein PLC-Versuch in Fribourg mit Messungen des BAKOM hat 2002 ergeben, dass „... die durch PLC verursachten Störungen unterhalb von 10 MHz im städtischen Gebiet wegen den bereits existenten Störungen anderer Quellen eine kleine Auswirkung haben. Jedoch oberhalb 10 MHz sind die Störungen offenbar überwiegend durch PLC verursacht. Ausserdem wird der Grenzwert der Nutzungsbestimmung 30 (NB30) im städtischen Gebiet bei allen Frequenzen zwischen 2.4 und 25.4 MHz überschritten.“

Gesundheitliche Überlegungen sind nicht Gegenstand des BAKOM-Handbuches, das diesbezüglich auf das Bundesamt für Umwelt (BAFU) verweist. Das BAFU hat jedoch in seiner Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) keine Werte zur vorsorglichen Begrenzung der Emissionen von Outdoor-PLC-Anlagen festgelegt.

Für den Schutz der Gesundheit vor elektromagnetischen Feldern und Strahlung (EMF) bei Endgeräten wie Handys, Schnurlostelefonen, WLAN-Routern und eben auch Inhouse-PLC ist das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zuständig. Das BAG äussert sich jedoch in seinen EMF-Faktenblättern nicht zu PLC. – Allerdings schützen die Empfehlungen des BAG ohnehin kaum vor EMF. Zum Beispiel empfiehlt das BAG für DECT-Telefone einen Schutzabstand von 0.5 m, für WLAN-Router von 1 m, was beides völlig unzureichend, ja geradezu fahrlässig gering ist. Handelshemmnisse vermeiden hat offensichtlich Priorität vor dem Gesundheitsschutz. ....


 Weiter auf: www.buergerwelle-schweiz.org:

 Der Bürgermeister der zweitgrössten Stadt des Calvados (Normandie) will WLAN in den
          Schulen abschalten

 Britische Lehrer: WLAN sollte gestoppt werden

 WLAN-Strahlung: Eine Naturheilpraktikerin* berichtet
Der Widerstand gegen krankmachende Funktechnik lohnt sich!
von Siegfried Zwerenz
Patentente für strahlungsarme DECT-Telefone und WLAN-Anlagen
Seit einiger Zeit gibt es DECT-Telefone, die wesentlich weniger Strahlenbelastung als die Vorgängermodelle haben. Der Bürgerwelle liegt die Patentschrift (DE 103 45 529 B3 2005.04.14) des Deutschen Patent- und Markenamtes vor, von dem der Fa. Siemens am 14.04.2005 ein Patent erteilt wurde. Die Bezeichnung lautet: Verfahren zur Verringerung einer Strahlung in einem Funk-Telekommunikationssystem sowie zugehörige Basisstation und zugehöriges mobiles Endgerät.

Der Anmeldetag des Patentes war bereits der 30.09.2003! ...

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 Sebastopol kündigt den Vertrag für stadtweites Gratis-WLAN

 Abwarten mit WLAN in Schulen,
sagt der Chef des Lehrerverbandes aufgrund von Berichten über Gesundheitsgefährdung

 Deutsche Bundesregierung warnt vor WLAN


Alle Artikel unter: www.buergerwelle-schweiz.org



 

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