Kleine Einführung
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(jhr)

































 



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Nachdem im Vorfeld zur Abstimmung über Biometrische Pässe so allerhand Unstimmigkeiten, wie z.B. das Verschwinden von E-Mails im Bundeshaus, fast gänzliche Presseblockade während Monaten, bis sich grosse Parteien in den Wahlkampf eingemischt hatten etc. (s.a. im Dossier), überrascht es wohl kaum noch, dass es auf diese Art nun so weitergeht ...     aliasinfo.ch


 

° Dossier Abstimmung Biometrische Pässe

° Unstimmigkeiten in Luzern, Waadt...?

 

Liebe Freiheitsfreunde

Die Behinderungen der demokratischen Rechte der Bürgerinnen und Bürger gehen in bereits bekannter Manier nahtlos weiter. Nachfolgend finden Sie die aktuellsten Neuigkeiten zu Ihrer Information:
 

Datum: Tue, 2 Jun 2009 13:30:37 +0200
Von: Autorenteam <autorenteam@geistige-landesverteidigung.ch>
Antwort an: autorenteam@geistige-landesverteidigung.ch
Betreff: Demokratieskandal in Luzern


 Demokratieskandal in Luzern
Der Kanton Luzern mauert. Was gibt es zu verbergen?

Letzten Mittwoch bekamen einige Beschwerdeführer, die Neuauszählungen zur Abstimmung über die biometrischen Pässe beim Luzerner Regierungsrat forderten, die Mitteilung, dass sie am Tag darauf in Luzern Akteneinsicht nehmen dürften. Im Anschluss an den Empfang dieses Schreibens wurde uns in einem Telefonat mit dem Kanton Luzern erklärt, dass bei Abstimmungsbeschwerden normalerweise die Akten (unter anderem Abstimmungsprotokolle der Gemeinden) den Beschwerdeführern zugesandt werden. In diesem Fall wäre es aufgrund der vielen Beschwerden (250 an der Zahl) leider nicht möglich, allen die Akten zu zuschicken.

Also begaben sich einige Mitglieder der Geistigen Landesverteidigung am nächsten Tag nach Luzern, um Akteneinsicht zu nehmen.
Vorerst bemängelten wir es, dass die Akteneinsicht nur während eines Tages erlaubt wurde und dass dies nur einen Tag vorher angekündigt wurde.
Dies bewirkte, dass die meisten Beschwerdeführer aufgrund ihrer Werktätigkeit gar nicht erst die Möglichkeit hatten, nach Luzern zu fahren.

Der zweite Skandal ereignete sich vor Ort in Luzern selbst.
Die Beschwerdeführer wurden in ein Zimmer geführt, wo sich alle die Akten in der Form von Dokumentenmappen befanden. Es war schwierig, sich zuerst einmal einen Überblick zu verschaffen. Nachdem dies geschah und man wusste, was wo zu finden war, begannen sich die Beschwerdeführer über Auffälligkeiten auszutauschen und über das weitere Vorgehen zu besprechen. In diesem Moment stürmte Herr Buchmann, Sekretär eines Departements des Luzerner Regierungsrat und verantwortlich für die Akteneinsicht, in das Zimmer und verbot den Beschwerdeführern quasi das Sprechen mit dem Hinweis, dass dies kein Konferenzzimmer sei. Auf die Frage ob dies ein Sprechverbot sei, blieb er stumm, wiederholte seine Argumentation mit dem Konferenzzimmer aber mehrfach. Weiter forderte er unsere Vertreter auf, innert fünf Minuten wieder zu gehen, mühsam waren 15 Minuten auszuhandeln um einen geordneten zwangsweisen Abbruch der Einsichtnahme zu vollziehen. WIR WURDEN RAUSGEWORFEN!

Werte Leserinnen und Leser dieses Schreibens, hier wird einem jeden Stein in den Weg gelegt, dass man die Akten des Kantons Luzern nicht ordnungsgemäss studieren kann. In einer Demokratie müssen Abstimmungsergebnisse hinterfragt und kontrolliert werden können. So wie hier gemauert wird, leben wir in keiner Demokratie. Liegt hier ein Verstoss gegen Art. 312 StGB vor?

Wieso legt Luzern ein solch destruktives Verhalten gegen Bürger an den Tag? Einen einzigen Tag vorher wird den Beschwerdeführer, ohne rechtliche Grundlage, der Termin zur Akteneinsicht mitgeteilt. Man geht nach Luzern, will die Akteneinsicht vornehmen. Nachdem man etwas mehr als eine halbe Stunde Zeit brauchte, um zu sehen, was man in all den Unterlagen die vor einem liegen erfahren kann, wird man aufgefordert, innert fünf Minuten wieder zu verschwinden. Luzern hatte den höchsten Ja-Stimmenanteil in der ganzen Schweiz.
Hier riecht es  förmlich nach Betrug! Wer nichts zu verbergen hat, sollte sich so  nicht verhalten!

Kopien von den Akten hätten die Beschwerdeführer nur zum Preis von 2.20 CHF pro Blatt nur vor Ort machen dürfen. Auch dies ist eine weitere Schikane. Wir sind überzeugt, dass das in Luzern vorgefallene, viele Menschen in diesem Land interessiert. Der grosse Zuspruch den wir in den letzten Wochen erhielten, zeigt uns, dass grosser Unmut im  Volk verankert ist. Es wird nicht mehr darauf vertraut, dass  Abstimmungsergebnisse korrekt ermittelt werden und es herrscht die allgemeine Auffassung, dass alles was abgelehnt wird, trotzdem irgendwie durch gewurstelt wird.

 

Wir sind gerne bereit, auf Anfrage Interviews zu geben und Fragen zu klären.
pressesprecher@geistige-landesverteidigung.ch

Ein von fünf Beschwerdeführern unterzeichneter Besuchsbericht:
http://geistige-landesverteidigung.ch/Aktuelles/files/bericht-akteneinsicht.pdf


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Datum: Tue, 2 Jun 2009 19:16:48 +0200
Von: Autorenteam <autorenteam@geistige-landesverteidigung.ch>
Antwort an: autorenteam@geistige-landesverteidigung.ch
Betreff: Schwere Betrugsvorwürfe im Kanton Vaud / Abstimmungsbetrug von höchster Stelle organisiert?


Abstimmungsbetrug im Kanton Vaud von höchster Stelle   
    organisiert?
Wo ist die Presse?



Im Kanton Waadt werden seit Jahren vor jeder Abstimmungen 50'000 zusätzliche Abstimmungsunterlagen als Reserve mit durchsichtigem Couvert angelegt. Nach den Abstimmungen verschwinden diese jeweils wieder. Nur die Hälfte aller Urnen, in denen Stimmen abgegeben wurden, wurden bei der Auszählung geöffnet. Hören Sie rein, machen Sie sich ein Bild darüber, wie wir seit Jahren an der Nase herumgeführt werden.
Jetzt ist auch klar, wieso das Ständemehr bei unseren Gegnern so unbeliebt ist.

Um die Podcast zu hören, klicken Sie bitte hier: exklusivinterview_siebenthal_wahlbetrug

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Hinweis der Freiheitskampagne.ch :

Wenn Sie über die Entwicklung in dieser für den Erhalt unserer Demokratie zentralen Angelegenheit auch weiterhin informiert bleiben wollen, tragen Sie sich bitte jetzt gleich in den Newsletterverteiler ein unter:
http://www.geistige-landesverteidigung.ch/Newsletter/Newsletter.html .

Sie müssen lediglich Ihre Emailadresse dort eintragen. Ein Austrag ist jederzeit wieder möglich.

Es ist nicht die Aufgabe der Freiheitskampagne.ch, Sie in Sachen Abstimmungsbeschwerden und die dadurch aufgedeckten Mängel und Behinderungen der Behörden zur Verhinderung einer Nachzählung auf dem Laufenden zu halten, da dies bereits durch die Geistige Landesverteidigung gemacht wird und wir Doppelspurigkeiten vermeiden wollen. Es ist wichtig, dass Sie weiterhin informiert bleiben, jedoch können und wollen wir nicht einfach Ihre Emailadresse an Dritte weitergeben. Sie müssen diesen Newslettereintrag schon selber machen.

Wer sich diese 10 Sekunden Zeit für den Eintrag der Emailadresse im Newsletterverteiler nicht nimmt, ist selber schuld.


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