Kleine Einführung
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° Bundesgericht lehnt Abstimmungsbeschwerde ab.
Biometrischer Pass
Bundesgericht lehnt Abstimmungsbeschwerde ab. Dass das Schweizerische Bundesgericht eine Wiederholung der Abstimmung über den Biometrischen Pass ablehnt, kann nun wirklich auch nicht mehr überraschen - selbst wenn eine Differenz von sage und schreibe 0,14%-Stimmen den Ausschlag gaben, um diese Abstimmung am 17. Mai 2009 'zu entscheiden'. Die Fehlerquelle bei der Auszählung übergehend, eine Beschwerde über eine allfälligen Abstimmungsbetrug hängig, allgemeine Informationsperre in den ersten Monaten des Initiative-Startes, Unterschlagungen von Mails selbst im Bundeshaus usw.*, scheint nicht auszureichen, ein solch äusserst knappes Resultat in Frage zu stellen. Eine Nachzählung (Auszählungs-Fehlerquote) wird von den Richtern als unnötig erachtet.
Regen wir uns jetzt auf, verkriechen wir uns hinter den Papierkorb, schliessen wir noch eine 'Lebensversicherung' ab, aus lauten Angst die Welt ginge unter (zum wievielten Male schon?) oder sind wir uns bewusst, dass WIR ALLE die Gegenwart/Zukunft jeden Tag wieder neu schreiben können - mit allen unseren Möglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen - verbal, schriftlich, mental, spirituell usw. usf.? Nein, von 'Daumen-drehen' war tatsächlich nie die Rede in den Schöpfungsanalen - ausgenommen beim Pflaster aufsetzen.
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Dossier - Abstimmung
Biometrischer Pass
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