Kleine Einführung
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EU-Verfassung - Ein Staatsstreich?
Staatsstreich Lissabon-Vertrag: Beendet Karlsruhe die Republik?
Daniel Neun, 20. April 2009
Vor ein paar Tagen wurde das Ergebnis einer wissenschaftlichen Analyse
des Vertrages von Lissabon öffentlich (1), welche der Freiburger
Staatsrechtler Professor Dr. Dietrich Murswiek vorgenommen hat.
Laut der von Professor Murswiek erstellten Rechtsanalyse bedeutet dieses von
Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit im Frühjahr 2008 abgenickte
Vertragswerk die Herabstufung des Grundgesetzes auf den Status einer Brüssel
untergeordneten "Landesverfassung". Ebenso erklärt sich der EU-Vertrag durch
rechtliche "Nebenwirkungen" im hochkomplizierten Vertragswerk selbst zur
europäischen "Oberverfassung" und entmachtet dadurch nicht nur Verfassung
und Grundrechte der Deutschen, sondern entsprechend auch den deutschen
Bundesgerichtshof in Karlsruhe, dessen Entscheidungen nun dem demokratisch
nicht legitimierten "EU"-Gerichtshof untergeordnet werden.
Was das praktisch bedeutet, beschrieb Professor Murswiek in einem Artikel
der "Süddeutschen" vom 17.April unter der Überschrift "Das Ende des
Grundgesetzes" (2):
"Nach dem Vertrag von Lissabon.. beschreiben die Grundwerte nicht mehr nur
völkerrechtliche Pflichten zwischen den Mitgliedstaaten und der EU. Sondern
sie sind jetzt in den Mitgliedstaaten direkt anzuwenden. Das bedeutet, dass
künftig
jedes Amtsgericht ein deutsches Gesetz unangewendet lassen kann und muss,
wenn es meint, es sei mit einem der EU-Grundwerte unvereinbar. Nach dem
Grundgesetz hat aber das Bundesverfassungsgericht das Entscheidungsmonopol
für die Frage, ob ein Gesetz gegen die Verfassung verstößt. Dadurch, dass
jetzt der EU-Vertrag mit den Grundwerten zur europäischen Oberverfassung
gemacht wird, wird dieses Entscheidungsmonopol ausgehebelt."
Die Inkraftsetzung des EU-Vertrages durch den Bundesverfassungsgerichtshof
bedeutet somit nicht nur dessen rechtlichen Selbstmord, sondern auch die
faktische Auflösung unserer souveränen Republik. Zum zweiten Mal in unserer
Geschichte würden Gewaltenteilung, Demokratie und Verfassung durch einen
Staatsstreich von oben beseitigt werden.
DAS ERMÄCHTIGUNGSGESETZ VON 1933: STAATSSTREICH VON OBEN
Am 23.März 1933 erhielt der damalige Kanzler Hitler durch eine
Zweidrittelmehrheit aus Bürgerlichen, Nationalisten und Faschisten im
Reichstag die Zustimmung zum sogenannten Ermächtigungsgesetz (3), welches
zynisch "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich" genannt wurde.
Es hob sowohl die Weimarer Verfassung als auch das Parlament auf, ohne sie
offiziell abzuschaffen. Sie hatten einfach keine Bedeutung mehr. Denn nun konnte die
Exekutive, die Bundesregierung in Berlin, alle Gesetze selbst beschliessen.
Diese mussten nicht mehr verfassungskonform sein.
Das war der Beginn von zuerst innerer und dann äusserer Kriegführung,
Staatsterror, millionenfachem Tod und Elend, Diktatur und faschistischem
Polizeistaat, von 2.Weltkrieg und der Zerstörung Deutschlands.
Was bis heute von den Eliten Deutschlands nicht gern gehört und nie gesagt
wird: trotz Attentaten, Reichstagsbrand, Verhaftungen, Folter und Lagerhaft
für Dissidenten und Oppositionalle gab bis zum Tage des
Ermächtigungsgesetzes das freiheitsliebende Volk der Deutschen der NSDAP bei
Wahlen nie die absolute Mehrheit - geschweige denn die Zweidrittelmehrheit.
Eben aus diesem Grunde musste das Ermächtigungsgesetz erst initiiert werden.
Nach der Wahlniederlage im November 1932, bei der die NSDAP Hitlers 4.2
Prozent verlor und auf knapp 33 Prozent sank (4), verfassten die mächtigsten
Banker und Grossindustriellen des Deutschen Reiches ("Weimarer Republik")
einen geheimen Brief an den mächtigen Reichspräsidenten Paul von Hindenburg
(5), den ehemaligen Generalfeldmarschall der Obersten Heeresleitung während
des 1.Weltkrieges im deutschen Kaiserreich.
In dieser bis heute in der Öffentlichkeit kaum bekannten
"Industrielleneingabe" (6) forderten diese führenden Repräsentanten aus
Finanzsystem und militärisch-industriellem Komplex die Ernennung Hitlers zum
Kanzler durch Präsident Hindenburg.
Treibende Kraft hinter dieser Aufforderung war die Loge des
"Keppler-Kreises" (7), welcher 1933 aus dem von Wilhelm Keppler, Mitglied
der NSDAP seit 1927, auf Veranlassung Hitlers im Frühjahr 1932 gegründeten
"Studienkreis für Wirtschaftsfragen" hervorging. Später wurde der
"Keppler-Kreis" zum "Freundeskreis Reichsführer SS". Die Mitglieder der Loge
gelten als spätere Gewinner der "Arisierung", also der Enteignung von Teilen
der Bevölkerung aufgrund ihrer Glaubenszugehörigkeit oder politischen
Überzeugung zugunsten elitärer Kreise.
Wie es in Wikipedia dazu heisst, urteilt der Historiker Hans-Ulrich Thamer
dazu, "dass diesen dem Nationalsozialismus nahestehenden
Industriellenzirkeln mit wenigen Ausnahmen bis 1933 "nur
Wirtschaftsvertreter aus dem zweiten und dritten Glied der Eisen- und
Stahlindustrie angehörten."
Das ist bestenfalls eine üble Täuschung.
Die "Industrielleneingabe" zugunsten der Machtergreifung Hitlers und der
NSDAP verfasste der ehemalige Reichsbankpräsident Hjalmar Schacht, ein
Mitglied des Keppler-Kreises. Den Brief an den Präsidenten unterschrieben
ausserdem Friedrich Reinhart, Direktor der Commerzbank, ebenfalls Mitglied
des "Keppler-Kreises". Andere Mitglieder des späteren "Freundeskreis
Reichsführer SS", welche sich mit der "Industrielleneingabe" für die
faschistische Machtergreifung stark machten:
- August Rosterg, Generaldirektor der Wintershall AG (welche noch heute der
"größte deutsche Erdöl- und Erdgasproduzent" ist)
- Der Kölner Bankier Kurt Freiherr von Schröder, nebem dem "Keppler-Kreis"
auch Mitglied des "Deutschen Herrenklubs", in dessen Haus im Januar 1933 die
entscheidenden Verhandlungen vor Hitlers Ernennung zum Reichskanzler
stattfanden
- Emil Helfferich, Vorstandsmitglied der Deutsch-Amerikanischen Petroleum
Gesellschaft und Aufsichtsratsvorsitzender der HAPAG
- Franz Heinrich Witthoefft, Aufsichtsratsvorsitzender der Commerzbank,
Präsident der Handelskammer Hamburg
- Ewald Hecker, Aufsichtsratsmitglied der Commerzbank, Präsident der
Industrie- und Handelskammer Hannover
- Carl Vincent Krogmann, Mitglied der Handelskammer Hamburg und Mitinhaber
der Hamburger Bank, der Reederei und Handelshauses Wachsmuth und Krogmann,
Vorstandsmitglied des Hamburger Nationalklubs und "Bürgermeister" von
Hamburg von 1933 bis 1945
Im fast widerwillig erscheinenden Wikipedia-Eintrag steht neben dem Namen
eines Unterzeichners der "Industrielleneingabe", neben dem von Fritz Thyssen
(Aufsichtsratsvorsitzender der Vereinigten Stahlwerke), der unglaubliche
Halbsatz:
"der einzige wirklich bedeutende Industrielle unter den Unterzeichnern"
Wie man heute weiss, folgten die Kriegspläne Hitlers einer von Wirtschaft
und Regime gemeinsam ausgearbeiteten Strategie der
"Grossraumwehrwirtschaft", welche u.a. die Eroberung und Kontrolle der
rumänischen und kaukasischen Ölfelder anpeilte. Die 70 Seiten starke Schrift
"Möglichkeiten einer Großraumwehrwirtschaft unter deutscher Führung" wurde
im Juli/August 1939 veröffentlicht und, wie die "Junge Welt" vor wenigten
Tagen schrieb (8), durch die "Reichsstelle für Wirtschaftsausbau"
entwickelt, "nachweisbar in enger Fühlungnahme mit dem Wehrwirtschaftsstab."
Diese sehr, sehr rationalen "strategischen Planungen von Hitler, Wehrmacht
und Großindustrie" sind bis heute ein Tabuthema in der Berliner Republik.
Stattdessen wird die Angst des angeblich so "verführbaren", zu "Extremen"
und Diktatur tendierenden Deutschen Volkes vor sich selbst in allen
antideutschen Ehren gehalten. Genau in diesem Sinne, mit dieser
herbeigeschwatzten, falschen Scham, soll den Deutschen nun zum zweiten Mal
eine Diktatur aufgezwungen werden.
Durch eine infame Verschwörung, durch ein feiges, korruptes Parlament, durch
feige, korrupte Gewerkschaften die ihren Namen nie verdienten, durch einen
Plot von Absolutisten und Monarchisten im Bündnis mit einer
Wirtschaftselite, gelang es 1933 den an der Regierung befindlichen, nie vom
Deutschen Volk gewählten Putschisten gegen die Demokratie durch eine
Angstkampagne die Versager, Bücklinge und Heuchler des bürgerlichen Lagers
zu einem Staatsstreich gegen die Republik, zu einem Selbstmord aus Angst vor
dem Tod zu erpressen.
Diesen Tag der Schande, diesen Tag der Feigheit, wiederholte das Parlament
der Deutschen im Jahre 2008, als es am 24.April mit Zweidrittelmehrheit
einen Vertrag unterzeichnete, den es nie gelesen hatte - weil der nicht
einmal vollständig vorlag.
DAS EU-ERMÄCHTIGUNGSGESETZ: VOM BUNDESTAG BLIND UNTERSCHRIEBEN
Im Mai antwortete der Bundestagsabgeordnete und alternative Nobelpreisträger
Hermann Scheer (9) (der nachher Dank der eigenen Partei nicht
Wirtschaftsminister der SPD in Hessen werden durfte) auf eine Bürgeranfrage
bezüglich seiner Nichtteilnahme an der Absegnung des Lissaboner EU-Vertrages
folgendermassen (10):
"Ich habe mich an der Abstimmung über den EU-Reformvertrag nicht beteiligt,
weil ich mich grundsätzlich einer Teilnahme verweigert habe aus einem
übergreifenden und zentralen Grund: Ein vollständiger Vertragstext lag nicht
vor. Insofern fehlte aus meiner Sicht die Voraussetzung für eine
entsprechende Abstimmung."
Am 29.Juli ergänzte MdB Hermann Scheer auf "abgeordnetenwatch.de" (11):
"..eine vollständige konsolidierte Fassung des Vertrages lag dem Deutschen
Bundestag nicht als offizielles Dokument im Zusammenhang mit der Abstimmung
vor (beispielsweise als Anhang zum Gesetzentwurf der Bundesregierung).
Die Bundesregierung hat sich in ihrem Gesetzentwurf darauf beschränkt, nur
das Nötigste aufzuführen. Auf Seite 152 der entsprechenden
Bundestagsdrucksache (16/8300) konnte man dazu nachlesen : "Der Vertrag von
Lissabon ist ... ein klassischer Änderungsvertrag. Das heißt, er baut auf
der Struktur der bestehenden Verträge auf und ändert diese.". So war dann
auch der Gesetzentwurf gestaltet: er führte nur die Änderungen auf, aber
keinen endgültigen Vertragstext inklusive der Änderungen (konsolidierte
Fassung). Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zur Bundestagsdrucksache
völlig zu Recht ausgeführt: "Bedauerlich ist auch, dass von der
Verabschiedung eines einheitlichen und transparenten Vertragstextes Abstand
genommen .... werden musste.".
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung war der juristischen Form nach
korrekt, für eine öffentliche Debatte jedoch vollkommen ungeeignet. Ich
halte es für so bezeichnend wie bedauerlich, dass die Europäische Union erst
am 15. April, also nur 9 Tage vor der Abstimmung im Bundestag eine
konsolidierte Fassung des Vertragstextes vorgelegt hat. Deren Umfang beträgt
479 Seiten. Kaum ein Parlamentarier dürfte in der Lage gewesen sein in so
kurzer Zeit dieses Dokument zu lesen und zu bewerten. Für die Bürgerinnen
und Bürger gilt das ebenso. Vielfach herrscht deshalb, das belegen auch die
zahlreichen Briefe und Mails die ich erhalten habe, in Teilen der
Bevölkerung ein Gefühl der Ohnmacht vor."
Der dänische EU-Abgeordnete Jens-Peter Bonde hatte bereits im März 2008 auf
einer Veranstaltung in Irland im März vor laufender Kamera die Hintergründe
erläutert (Radio Utopie berichtete, 12):
"Der Vertragstext den die Staats- und Regierungschefs unterzeichnet haben
wurde von selbigen überhaupt nicht gelesen. Warum wurde er nicht gelesen ?
Weil er gar nicht lesbar ist!
Dies ist kein Vertrag, sondern 300 Verweise, die sich auf 3.000 Regelungen
in verschiedenen anderen Verträgen beziehen.
Sie können nur jeden Verweis einzeln lesen, um zu verstehen, auf welche
Vertragsregelung er sich bezieht. Dazu müssen Sie den Verweis in die
dazugehörige Passage des betreffenden Vertrages einfügen, damit sich Ihnen
der Zusammenhang und somit die Bedeutung überhaupt erschließt.
Die Mitglieder des Europäischen Rates haben erklärt, dass Sie den
EU-Abgeordneten die Lesearbeit bereits abgenommen hätten. Der Europäische
Rat hat die Anweisung erteilt, dass keine Institution in der Europäischen
Union die Erlaubnis erhält, eine konsolidierte und lesbare Version des
EU-Reformvertrags zu drucken oder zu publizieren, bevor nicht alle 27
Mitgliedsstaaten diesem Vertragswerk zugestimmt haben. Das ist eine
Entscheidung!
Das Europaparlament hat im Ausschuss für Verfassungsangelegenheiten
einstimmig gefordert, dass eine konsolidierte und leicht lesbare Fassung des
Vertragswerkes herausgegeben wird, die von jeder BürgerIn verstanden werden
kann.
Wir werden eine solche Fassung nicht bekommen, da höhere Ebenen beschlossen
haben, dass wir sie nicht haben dürfen. Es ist die Entscheidung einiger
Staats- und Regierungschefs, die nicht möchten, dass dieser Vertragstext
gelesen werden kann - die Anordnung lautet „unterschreiben !“
Die höhere Ebene hat dann die Präsentationsform des Vertrages geändert. Sie
haben das Wort „Verfassung“ von der Titelseite gestrichen, doch wenn Sie die
Deklaration 27 des Vertrages lesen, werden Sie erneut das Wort „Verfassung“
vorfinden. Hierbei bezieht man sich dann auf diverse Urteile des
Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg, in dem es heißt, das die EU ein
legitimiertes Verfassungssystem sei."
An jenem Tag nun, dem 24.April des Jahres 2008, gab es ein Novum in der
deutschen Rechtsgeschichte: den Antrag einer Parlamentsfraktion auf
Zugänglichkeit eines Gesetzentwurfes.
Die Bundestagsfraktion "Die Linke" forderte in Drucksache 16/7446, den
"EU-Reformvertrag" in allen europäischen Amtssprachen anzufertigen und den
Bürgern in gedruckter sowie in elektronischer Form zugänglich zu machen.
Unfassbar: der Antrag wurde durch SPD, CDU, CSU, FDP und Grüne abgelehnt.
Begründung u.a. (14): Der Vorsitzende des Ausschusses für die
Angelegenheiten der Europäischen Union habe am 9.April mitgeteilt, dass nach
Auskunft des Auswärtigen Amtes das Sekretariat des Rates der Europäischen
Union eine konsolidierte Fassung der durch den Vertrag von Lissabon
geänderten Verträge in allen Amtssprachen der Europäischen Union am 15.
April 2008 im Internet und am 9. Mai 2008 im Amtsblatt der Europäischen
Union veröffentlichen werde.
Wir halten fest: die Parteien des Bundestages SPD, CDU, CSU, FDP und Grüne
lehnten noch am 23.April die Erstellung eines lesbaren Entwurfes des
Lissabon-Vertrages ab (obwohl sie diesen einen Tag später unterschreiben
sollten) und zwar mit der Begründung, dieser werde ja am 9.Mai durch die EU
erstellt werden. Im selben Atemzug wurde dann einen Tag später am 24.April
2008 mit den Stimmen dieser Parteien im deutschen Bundesparlament die
Verfassung geändert, und zwar Artikel 23, 45 und 93 - ohne zu wissen wofür -
und laut den nun öffentlich gemachten, mühsamen Recherchen von
rechtskundigen Wissenschaftlern ausser Kraft gesetzt.
Eine noch grössere Verachtung für das eigene Allgemeinwesen Republik ist
nicht mehr vorstellbar. Tiefer kann ein Parlament nicht sinken.
DER EU-VERTRAG: STAAT OHNE TEILUNG SEINER GEWALT, BÜRGER OHNE GRUNDRECHTE
Wie Radio Utopie bereits zu diesem Tage berichtete, ist die im Lissaboner
Ermächtigungsgesetz verfasste sogenannte "Konvention zum Schutze der
Menschenrechte und Grundfreiheiten" nichts, aber auch gar nichts wert. Diese
"Konvention" kann von jedem Staat nach 5 Jahren durch eine einfache
Regierungserklärung jederzeit gekündigt werden. Dazu ist nicht einmal ein
Parlamentsbeschluss notwendig. Welche Regierung also 2004 diese Konvention
unterzeichnete, kann sie sofort wieder los sein.
Und selbst das ist nur die halbe Rechtssituation. In einem "Zusatzprotokoll
zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten" taucht
der Hinweis vom "Räumlichen Geltungsbereich" dieser Konvention auf. In
Artikel 4, Absatz 2 heisst es da:
"2 Jeder der Hohen Vertragschließenden Teile, der eine Erklärung gemäß dem
vorstehenden Absatz abgegeben hat, kann von Zeit zu Zeit eine weitere
Erklärung abgeben, die den Inhalt einer früheren Erklärung ändert oder die
Anwendung der Bestimmungen dieses Protokolls auf irgend einem Gebiet
beendet."
Hier stand es bereits schwarz auf weiss: der gesamte EU-Vertrag war und ist
eine heimtückische Nebelkerze, welcher die verfassungsmässigen Rechte nicht
nur der Deutschen, sondern die aller Menschen im EU-Machtraum ausser Kraft
setzen und Europa in einen totalitären Block Orwellschen Aussmasses
verwandeln soll.
Dabei ist im Lissabon-Vertrag ausdrücklich die Option der Ausdehnung des nun
völlig losgelösten EU-Machtblockes in den Mittelmeerraum eingebaut, oder
sogar weltweit.
In einem ebenfalls perfide versteckten Artikel des Lissabon-Vertrages, dem
Artikel 217 (ex-Artikel 310 EGV), heisst es:
"Die Union kann mit einem oder mehreren Drittländern oder einer oder
mehreren internationalen Organisationen Abkommen schließen, die eine
Assoziierung mit gegenseitigen Rechten und Pflichten, gemeinsamem Vorgehen
und besonderen Verfahren herstellen."
"Die Union" heisst hier: die "EU-Kommission" mit ihrer Plutokratie in
Brüssel, welche bekanntermassen keinerlei legislativer Kontrolle unterliegt.
Das heisst, die Deutschen würden als Teil eines autoritären Machtgebildes
sogar dessen unbegrenzte Ausdehnung nicht mehr beeinflussen können.
In Zeichen einer Weltfinanzkrise und des Geredes von einer "Neuen
Weltordnung" durch die G20-Regierungen kann dies nur als akute Gefahr
bezeichnet werden.
KARLSRUHE MUSS DIESEN STAATSSTREICH STOPPEN
Das deutsche Bundesparlament (deren Abgeordnete heute nach über drei Wochen
Osterurlaub nach Berlin zurückkehrten und nach immerhin 6 Wochen Arbeit dann
wieder 2 Monate in Sommerurlaub fliegen, 13) schweigt zu diesem durch
universitäre Recherche aufgedeckten kalten Staatstreich des Lissaboner
EU-Vertrages.
Kein Wort der Entschuldigung, kein Wort der Erklärung, keine Regung -
nichts. Dieses Parlament ist eine Schande für die Demokratie.
Es ist jetzt in den Händen des Verfassungsgerichtshof in Karlsruhe diesem
kalten Staatsstreich von Regierung und Parlament, diesem zweiten
Ermächtigungsgesetz in der Geschichte der Deutschen, endgültig ein Ende zu
bereiten.
Sollte das Bundesverfassungsgericht den Rechtsstaat, die Gewaltenteilung,
die Verfassung und seine Organe praktisch für aufgelöst (weil kompetenz- und
bedeutungslos) erklären, gäbe es keinen Grund mehr diese zu beachten oder
gar zu wählen. Erst Apathie, dann Agonie, dann Zerfall, dann Unruhe, dann
soziales, kulturelles und politisches Chaos wären die unabwendbare Folge.
Diesen Raub des eigenen Rechtsgutes, diese Vernichtung ihrer Grundrechte,
die Zerstörung des zivilen Staates, das werden sich die Deutschen nicht so
einfach gefallen lassen. Ganz zum Schluss wird es zu einem Aufstand gegen
dieses "Ende des Grundgesetzes" kommen, vielleicht sogar zu einer
3.Deutschen Revolution nach 1848 und 1918. Manche Kreise dieser Initiatoren
des "EU-Vertrages" legen es genau darauf an, um mit der wieder einmal selbst
verbrannten Erde letztlich abermals offene Militärdiktatur und Polizeistaat
durchzusetzen, unter irgendeinem Siegel.
Dazu darf es nicht kommen. Karlsruhe muss standhaft bleiben und diesen
Staatsstreich beenden. Sonst beendet es den deutschen Staat.
Quellen:
(1) http://www.radio-utopie.de/2009/04/18/Vertrag-von-Lissabon-hebelt-deutsches-Verfassungsgericht-aus
(2) http://www.sueddeutsche.de/652380/782/2847955/Das-Ende-des-Grundgesetzes.html
(3) http://de.wikipedia.org/wiki/Erm%C3%A4chtigungsgesetz
(4) http://de.wikipedia.org/wiki/Reichstagswahl_November_1932
(5) http://de.wikipedia.org/wiki/Paul_von_Hindenburg
(6) http://de.wikipedia.org/wiki/Industrielleneingabe
(7) http://de.wikipedia.org/wiki/Freundeskreis_Reichsf%C3%BChrer-SS
(8) http://www.jungewelt.de/2009/04-15/014.php
(9) http://de.wikipedia.org/wiki/Hermann_Scheer
(10) http://www.radio-utopie.de/2008/05/15/mdb-scheer-eu-reformvertrag-lag-bundestag-nicht-vollstaendig-vor
(11) http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_hermann_scheer-650-5625--f111355.html
(12) http://www.radio-utopie.de/2008/04/24/Der-EU-Vertrag-Illegal,-nichtig,-nicht-einmal-bekannt
(13) http://www.bundestag.de/parlament/plenargeschehen/sitzungskalender/bt2009.html
(14) http://www.edrucksachen.de/pdf/1608920_vorab.pdf
Schreiben Sie dazu in
"Der
Lissaboner EU-Vertrag: kalter Staatsstreich mit Vorsatz?" im Forum von
Radio Utopie.
www.radio-utopie.de
° Verfassungsklage gegen Vertrag von Lissabon
Verfassungsklage gegen Vertrag von Lissabon
° Bei neuer EU-Verfassung:
"Wir können
so gut wie nichts mehr entscheiden!"
Bei neuer EU-Verfassung: "Wir können
so gut wie nichts mehr entscheiden!"
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