Kleine Einführung
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(jhr)

































 



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° Geistige Landesberteidigung
reicht Beschwerde beim Bund ein

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Presseerklärung
Mittwoch, 10. Juni 2009

Geistige Landesverteidigung* reicht Beschwerde beim Bundesgericht ein
Sicherstellung politischer Rechte und Verhinderung des "Abbüssens" von Bürgern

Heute beim Bundesgericht fristgerecht eingehende Beschwerde (PDF)
http://geistige-landesverteidigung.ch/Aktuelles/files/zg-einsprache-an-bg.pdf


Ausgangslage
Der Kanton Zug wies am 3.6.2009, ohne auf den Sachverhalt der Beschwerden einzugehen, die Beschwerden von Herrn Kaspar Kunz, Frau Gerda Weber, Frau Beatrice Amstutz-Krähenbühl, Thomas Horat und Frederico Guglielmino unter Kostenfolgen von 300.-- CHF je Beschwerdeführer ab. Begründet wurde die Ablehnung mit dem Umstand, das alle diese Bürger nicht berechtigt seien, im Kanton Zug eine Abstimmungsbeschwerde einzureichen, da sie nicht im Kanton Zug ihren Wohnsitz haben. 

Grundsätzlich sind Amtshandlungen aufgrund des Bundesgesetzes für politische Rechte kostenfrei. Ausnahmen hierbei sind Beschwerden, welche als trölerisch oder gegen den guten Glauben verstossend bewertet werden. Diese etwas gummige Ausnahmebestimmung wurde vom Kanton Zug genutzt. Mit dem Vorwurf der Trölerei ("Querulantentum"), der auf der Mutmassung fusst, dass die Bürger hätten wissen müssen, dass sie nicht im Kanton Zug eine Beschwerde über das Zuger Ergebnis hätten einreichen dürfen, wurden dann doch Kosten geltend gemacht. Interessant ist hierbei, dass zwei Kantone selbst nicht genau wussten, ob ein ausserkantonaler Stimmbürger sich beschweren kann. Einzig der Kanton Schwyz leitete aus den Gesetzen und der Verfassung ab, dass jeder Bürger beschwerdeberechtigt sei. Wenn schon die Kantonsregierungen sich nicht einig in dieser Frage sind, wie kann dann dem Bürger die Unkenntnis über die eindeutige Rechtslage als Trölerei ausgelegt werden?

"Es sei überdies auch in keiner Weise nachvollziehbar, weshalb (z.B.) im Kanton Bern wohnhafte Stimmberechtigte ausgerechnet im Kanton Zug eine Abstimmungsbeschwerde einreichen."


Anträge an das Bundesgericht
Es ist notwendig, die bundesrechtlichen und verfassungsmässigen Rechte jeder Schweizer Bürgers in jedem Kanton gerichtlich feststellen zu lassen. Deswegen stellten wir die folgenden Anträge, deren Bearbeitung vielen Bürgern in Zukunft Rechtssicherheit verschaffen soll:
 

1. Die Entscheide des Regierungsrates, den Beschwerdeführern Kosten in Höhe von 300.-- CHF aufzuerlegen, sind aufzuheben.

2. Die Legitimation der Beschwerdeführer, beim Regierungsrat des Kantons Zug eine Beschwerde einzureichen, ist festzustellen.

3. Die Abstimmungsbeschwerden sind für gültig zu erklären und der Vorinstanz zur neuen Beurteilung zurückzuverweisen. (Art. 107 Abs. 2 BGG)

4. Subsidär wird Verfassungsbeschwerde eingereicht.

5. Gerichtskosten und Prozesskostenentschädigung sind dem Beschwerdegegner aufzuerlegen.

 

Verein gegründet (*)
Die Geistige Landesverteidigung ist mehr als ein Verein. Sie ist eine Volksbewegung die kein Verein für sich in Anspruch nehmen kann. Um den Erfordernissen nach Abstimmungskontrolle und dem Rechtsschutz der Interessen vieler Bürger aber gerecht werden zu können, wurde am 1. Juni 2009 der "Verein für Abstimmungskontrolle und demokratischen Rechtsschutz" gegründet. Dieser wird rechtlicher Träger unserer Webseiten, "Markennamen" und Projekte. Der Verein hat keine Gewinnerzielungsabsicht.

Vereinszweck
Der Verein "bezweckt die Organisation von allen rechtlichen möglichen Massnahmen zur Einhaltung ordnungsgemässer Abstimmungen, Wahlen und Auszählungen und den Rechtsschutz seiner Aktivmitglieder" und beschlossener Sachverhalte (Auszug aus den Statuten). 

Unterstützung
Bundesgerichtsklagen sind teuer. Es können für das Gericht maximal bis zu 10`000.-- CHF Kosten berechnet werden. Parteientschädigung und eigene Anwaltskosten können bei einer Niederlage entstehen. Wer uns für diese und zukünftige Aufgaben wappnen möchte, kann durch einen Beitrag als Passivmitglied dem Verein helfen. Anbei übermitteln wir Ihnen unsere erste Bankverbindung. Sobald wir Zeit und Gelegenheit finden, werden wir auch ein Konto bei der Post und einer Kantonalbank öffnen. Da wir einen Vorschuss leisten müssen und schnell ein Konto benötigten, haben wir uns zunächst für die UBS entschieden.

Verein für Abstimmungskontrolle und demokratischen Rechtsschutz
Postfach 2358, 8401 Winterthur

Konto-Nummer: 0273-202257.01C
IBAN: CH770027327320225701C
BIC: UBSWCHZH80A

Das Konto wird bei der UBS AG geführt.
Die Zahlung bei der UBS ist mittels IBAN und BIC ist von jedem Konto einfach und unkompliziert möglich.
Ihre Zahlung wird als Passivmitgliederbeitrag verbucht. 

Zahlungsablauf:
1. Zur Sicherstellung Ihrer Überweisung, empfehlen wir Ihnen die vorherige Anmeldung Ihrer Unterstützung via Formular:

http://www.geistige-landesverteidigung.ch/Sammelklage/Sammelklage.php
 

2. Überweisen Sie elektronisch oder mittels Einzahlungsschein
(- bitte selbst ausfüllen; da wir kein Büro haben -).
 

Geben Sie am besten auf der Überweisung Ihre Emailadresse mit an.

3. Wir bestätigen Ihre Zahlung via Email

 

Ihre Geistige Landesverteidigung



 

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