Kleine Einführung
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° Geistige Landesberteidigung ° Dossier Abstimmung Biometrische Pässe
Presseerklärung
Mittwoch, 10. Juni 2009
Geistige Landesverteidigung* reicht Beschwerde
beim Bundesgericht ein Heute
beim Bundesgericht fristgerecht eingehende Beschwerde (PDF)
Grundsätzlich sind Amtshandlungen aufgrund des Bundesgesetzes für politische Rechte kostenfrei. Ausnahmen hierbei sind Beschwerden, welche als trölerisch oder gegen den guten Glauben verstossend bewertet werden. Diese etwas gummige Ausnahmebestimmung wurde vom Kanton Zug genutzt. Mit dem Vorwurf der Trölerei ("Querulantentum"), der auf der Mutmassung fusst, dass die Bürger hätten wissen müssen, dass sie nicht im Kanton Zug eine Beschwerde über das Zuger Ergebnis hätten einreichen dürfen, wurden dann doch Kosten geltend gemacht. Interessant ist hierbei, dass zwei Kantone selbst nicht genau wussten, ob ein ausserkantonaler Stimmbürger sich beschweren kann. Einzig der Kanton Schwyz leitete aus den Gesetzen und der Verfassung ab, dass jeder Bürger beschwerdeberechtigt sei. Wenn schon die Kantonsregierungen sich nicht einig in dieser Frage sind, wie kann dann dem Bürger die Unkenntnis über die eindeutige Rechtslage als Trölerei ausgelegt werden? "Es sei überdies auch in keiner Weise nachvollziehbar, weshalb (z.B.) im Kanton Bern wohnhafte Stimmberechtigte ausgerechnet im Kanton Zug eine Abstimmungsbeschwerde einreichen."
1. Die Entscheide des Regierungsrates, den Beschwerdeführern Kosten in Höhe von 300.-- CHF aufzuerlegen, sind aufzuheben. 2. Die Legitimation der Beschwerdeführer, beim Regierungsrat des Kantons Zug eine Beschwerde einzureichen, ist festzustellen. 3. Die Abstimmungsbeschwerden sind für gültig zu erklären und der Vorinstanz zur neuen Beurteilung zurückzuverweisen. (Art. 107 Abs. 2 BGG) 4. Subsidär wird Verfassungsbeschwerde eingereicht. 5. Gerichtskosten und Prozesskostenentschädigung sind dem Beschwerdegegner aufzuerlegen.
Verein gegründet (*)
Vereinszweck
Unterstützung
Verein für
Abstimmungskontrolle und demokratischen Rechtsschutz
Konto-Nummer:
0273-202257.01C
Das Konto wird bei
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Zahlungsablauf: http://www.geistige-landesverteidigung.ch/Sammelklage/Sammelklage.php
2. Überweisen Sie elektronisch oder mittels
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