Kleine Einführung
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° PrivacyFinder: Die Suchmaschine mit Datenschutz
PrivacyFinder: Die Suchmaschine mit Datenschutz Das Datenschutzlabor der Carnegie Mellon University hat eine Suchmaschine entwickelt, die die Sicherung der Privatsphäre der Nutzer in den Vordergrund stellt. Der PrivacyFinder des Usable Privacy and Security Laboratory (CUPS) baut auf der Platform for Privacy Preferences (P3P) auf, die automatisch XML-basierte Datenschutzerklärungen von Webseitenbetreibern ausliest und mit den diesbezüglichen Vorlieben der Suchenden abgleicht. Zudem werden Suchanfragen und Serverlogs wie IP-Adressen oder Nutzerkennungen standardmäßig nicht länger als eine Woche gespeichert. Im Kern bietet das Forschungsprojekt unter der Leitung von Lorrie Cranor, die auch im Aufsichtsrat der US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) sitzt und P3P maßgeblich mit vorangetrieben hat, eine speziell auf Datenschutzbelange zugeschnittene Suchmaske für die Suchmaschinen Yahoo und Google. Sie nutzt dabei die jeweiligen von den beiden Betreibern zur Verfügung gestellten Schnittstellen (APIs). Dazu kommt eine gesonderte Shopping-Suchfunktion. Der Nutzer kann nun als Erstes seine Datenschutzpräferenzen zwischen hoch und niedrig sowie nach eigenen Vorgaben gesondert einstellen. In den Trefferlisten tauchen dann Webseiten ganz oben auf, deren in P3P umgewandelte "Privacy Policies" den Wünschen der Suchenden zur Gewährleistung ihrer Privatheit am meisten entsprechen. Dabei zeigt eine Art Ampel mit maximal vier grünen Lichtern die Übereinstimmung zwischen beiden Parteien an, die auf der bereits in die Jahre gekommenen Software Privacy Bird von AT&T basiert. Erst danach werden Seiten gelistet, die über keine maschinenlesbaren Datenschutzerklärungen verfügen. Vor allem europäische Datenschutzbeauftragte beklagen seit Langem, dass gängige Suchmaschinenbetreiber zu viele Informationen über ihre Nutzer für zu lange Zeit vorhalten. Yahoo speichert Suchanfragen nutzerbezogen derzeit 13 Monate, Google und Microsoft sogar 18 Monate lang. Nach diesem Zeitraum werden die erhobenen Daten anonymisiert aufbewahrt. Das geht ersten Gesetzgebern in den USA inzwischen deutlich zu weit. So hat ein Abgeordneter aus dem Staat New York, der Demokrat Richard Brodsky, laut New York Times jüngst einen Vorstoß gestartet, um den Wegweisern durch den Datendschungel zumindest die Nutzung der mit den Suchanfragen erhobenen persönlichen Informationen über die Verbraucher für Werbezwecke strafbar zu machen. Stimmen aus der Wirtschaft lehnen eine solche Initiative zur "Internetregulierung" freilich größtenteils ab. Der Anbieter Ask.löscht dagegen auf Wunsch bereits Suchanfragen nach wenigen Stunden. (Stefan Krempl) / (jk/c't)
Quelle: Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) noch eine andere
Suchmaschine, welche den Datenschutz - gemäss eigenen Angaben - hochhält:
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