Kleine Einführung
ins aktuelle
Weltgeschehen

Wisse was IST,
dann weisst du,
was zu TUN ist
(jhr)
























Kleine Einführung ins aktuelle Weltgeschehen

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Impulse 2015

Die 'WARUM'-Frage
Was uns so selten beantwortet wird

MAHNWACHE(N)
für den Frieden und die Freiheit - global
Fortsetzung Paradigmawechsel

Sei dabei - OCCUPY
Einleitung
Paradigmawechsel

Impulse 2014

DELPHINE & WALE
brauchen unsere Hilfe

DIE NEUEN KINDER
...
sind da ...
Impulse 2013

ANGST und ihre TRANSFORMATION

ESM-Vertrag -
Europa auf dem Weg in eine
Diktatur?

Impulse
2012
Ein Neubeginn

GRUND-EINKOMMEN
Bedingungsloses Grundeink. für ALLE

IMPFEN
Wem hilft's denn tatsächlich?

GRIPPE 09
-
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MMS
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Mineral
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Ein "neues Antibiotikum?"
°
BORAX

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- (Anti-)Lebens-mittelcodex

CHEMTRAILS, HAARP, MINDCONTROL
die täglichen Manipulationen

OIL-KATASTROPHE
USA
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BIOMETRISCHER PASS
(CH)
Chip-Kontrolle unisono

ATOM-KATASTROPHE JAPAN
& GLOBAL die 'neuen'
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UFO-DISCLOSURE
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Fazit im schon fast 'legendären 2012'

eigene
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erschienen in der Zeitschrift Astrolog
1981-2003

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° Überwachung total?
Europa:
Achtung! Alles wird erlaubt
Unter dem Vorwand der 'Nationalen
Sicherheit' wird die Überwachung absolut
Von Karl Weiss
Die Europäische Union will auf Vorschlag der deutschen Bundesregierung
(als Präsidentschaft der EU) in einem "Europäischen Rahmenbeschluss zur
Datensicherheit" den Datenschutz und die Rechte auf informationelle
Selbstbestimmung und auf Privatsphäre vollständig abschaffen. Behörden, die
mit der „nationalen Sicherheit“ betraut sind, also die Militärs, die
Geheimdienste, die Polizei, die Staatsanwaltschaften und die
Bundespolizeien, sollen generell ausgenommen sein von allen Schutzregelungen
der Bürger.
Die Rechte von Verdächtigten und die Rechte aller europäischen Bürger auf
Schutz ihrer Privatsphäre würden vollständig aufgehoben, wenn man nur immer
nationale Sicherheitsinteressen vorschiebt.
Außerdem soll diesen Behörden ausdrücklich der Datenaustausch mit
Drittstaaten genehmigt werden. Die geht offenbar auf Druck der US-Regierung
zurück, die ein Interesse hat, auf alle europäischen Datenerhebungen
zugreifen zu können.
Der EU-Rat soll dann ein zentrales europäisches Datensystem unter sich
haben, zu dem alle genannten Behörden der Mitgliedstaaten Zugriff haben.
Dies meldete der Heise-News-Ticker am 19. März 2007. Er bezieht sich dabei
auf ein von der Bürgerrechtsorganisation ‚Statewatch’ veröffentlichtes
Papier. Dieses Papier steht hier zur Verfügung (in Englisch,
pdf-Dokument).
Scham über Bord geworfen
Das war im März. Bis heute gibt es kein Dementi der Bundesregierung. Man hat
also längst alle Scham bezüglich der Überwachung der Bundesbürger über Bord
geworfen.
Damit würden praktisch alle Regelungen des deutschen Datenschutzes bezüglich
dieser Behörden (und andere hierfür gibt es ja nicht) flachfallen – soweit
diese sich auf „Nationale Sicherheits-Interessen“ berufen. Das würde
natürlich auch die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Regelungen zu
Fall bringen, die ein informationelles Selbstbestimmungsrecht beinhalten und
die den Bereich der Privatsphäre ausdrücklich schützen, ebenso alles, was
die Einschränkungen von Ermittlungen betrifft, die auf einem Generalverdacht
beruhen (Rasterfahndung).
Alles möglich: Nationale Sicherheit
Auch würde damit uneingeschränkt jegliche Abhör- und Beobachtungs-Massname
freigegeben, man muss nur vorschützen, es ginge um nationale Sicherheit. Das
gleiche gilt für den direkten Eingang in die internetangeschlossenen
Computer aller Bundesbürger ebenso wie die Beobachtung innerhalb ihrer
Wohnungen (‚Großer Spähangriff’), das Abhören innerhalb der Wohnungen
(‚Großer Lauschangriff’), die Überwachung des gesamten E-Mail-Verkehrs (das
ist jetzt schon der Fall), aller Interneteinträge (ebenfalls), der Telefone
(ohne richterliche Genehmigung), aller Handys nach Ort und
Telefongesprächen, ganz zu schweigen von der Überwachung öffentlicher Orte
usw.
Ebenso gilt dies für Hausdurchsuchungen, die diesen Behörden dann jederzeit
möglich sind ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl – sie müssen nur immer
„Interessen der nationalen Sicherheit“ vorschützen.
Guten Morgen Stasi
Zwar sollen in der Regelung der europäischen Datenbank auch Rechte der
Bürger aufgenommen werden, so z.B. eine Überwachungsstelle der Datenerhebung
und ein Recht der Information der betroffenen Bürger, aber all dies wird im
gleichem Moment auch schon wieder ausgehebelt, denn die Behörden können eine
solche Überwachung oder Benachrichtigung verhindern, „wenn die Arbeit der
Ermittler behindert sowie die öffentliche Ordnung oder nationale Interessen
beeinträchtigt werden könnten oder dem Begehr Geheimhaltungs-Anforderungen
entgegen stehen“.
Kurz, man muss immer nur nationale Interessen, nationale Sicherheit und
notwendige Geheimhaltung vorgeben und alles ist erlaubt – die Stasi lässt
grüssen.
Damit wird über den Umweg einer EU-Richtlinie natürlich auch das deutsche
Grundgesetz ausser Kraft gesetzt, denn europäisches Recht schlägt immer
nationales Recht und das Bundes-Verfassungsgericht kann nicht europäische
Richtlinien überprüfen.
Im Vergleich hierzu sind die Regelungen in den Vereinigten Staaten noch
vergleichsweise fast rechtsstaatlich.
Schöne neue Merkel-Beckstein-Welt!
http://karlweiss.twoday.net

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