Kleine Einführung
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° Anklage gegen Karl Krafeld Newsletter | klein klein verlag | 22.03.2011 Klage gegen Karl wegen Gesetzestreue Wegen Hinweis auf das Widerstandsrecht nach Grundgesetz Art. 20 Abs. 4:
Verurteilung zu drei Monate Haft ohne Bewährung für Karl
Krafeld am 9.3.2011 in Bautzen.
Weitere Strafanklage gegen Karl Krafeld in Dortmund.
Am Donnerstag dem 31.3.2011, 11 Uhr,
findet die Hauptverhandlung gegen Karl Krafeld, Dortmund,
vor dem Amtsgericht Dortmund,
1. Etage, Sitzungssaal 1.151, Gerichtsstraße 22, 44135
Dortmund statt.
Die Anklage beschuldigt Karl Krafeld der versuchten Nötigung,
weil er mit Datum vom 6.9.2009 in einem Schreiben an den
Bundesverfassungsschutz und an den Innenminister NRW die „bewusste
Fehlinformation der Bevölkerung über die Voraussetzungen eines
Widerstandsrechts nach Art. 20 Abs. 4 GG“ angekündigt haben soll.
Zufolge der Aussage von Karl Krafeld vertritt Karl Krafeld
die abweichende Meinung, dass im Gesundheitswesen in der BRD nicht gelogen
werden darf, und dass durch das staatliche Gesundheitswesen in der BRD
erfolgte Lügen mit dem Gesetz in der BRD unvereinbar sind, da Lügen im
Gesundheitswesen immer eine rechtswidrig erwirkte Schändung des Grundrecht
auf Leben und körperliche Unversehrtheit von Menschen in der BRD zur Folge
haben können und häufig auch haben.
Zufolge der abweichenden Meinung von Karl Krafeld sind die
staatlichen Gewalten in der BRD durch die demokratisch legitimierten Gesetze
verpflichtet, Lügen im Gesundheitswesen, die eine Verletzung des Grundrecht
auf Leben und körperliche Unversehrtheit zur Folge haben können und häufig
auch haben, zu unterlassen und zu unterbinden.
Zufolge seiner abweichenden Meinung vertritt Karl Krafeld die
Meinung, dass in der BRD beispielsweise die berechtigten Interessen der
Pharmaindustrie hinter den demokratisch legitimierten Anforderungen des
Grundgesetzes und des Gesetzes zurückzutreten haben und der Staat sich nicht
den berechtigten betriebswirt-schaftlichen Interessen der Pharmaindustrie
unterwerfen darf, wenn diese eine bewusste Fehlinformation durch den Staat
mit der möglichen und häufig auch eintretenden Folge einer Schädigung des
Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit von Menschen in der BRD
erwarten.
Karl Krafeld behauptet, in den beiden Schreiben an den
Bundesverfassungsschutz und an das Innenministerium NRW vom 6.9.2009
umfangreiche überprüf- und nachvollziehbare staatliche Beweise aus der BRD
zugänglich gemacht zu haben, die das, gegen das Recht auf Leben und
körperliche Unversehrtheit gerichtete, wider besseres Wissen erfolgte,
Handeln durch staatliche Gewalten in der BRD, in Bedienung der Interesen
Dritter, beweisen.
Seiner Aussage nach dokumentieren diese durch ihn in den
Schreiben zugänglich gemachten staatlichen Dokumente die über 10-jährigen
Bemühungen um „andere Abhilfe“ im Sinne des Widerstandsrechts nach
Grundgesetz Art. 20 Abs. 4.
Die dokumentierten in den letzten über 10 Jahren
durchgeführten Bemühungen um „andere Abhilfe“ erfolgten zu dem Zweck, dass
sich die staatlichen Gewalten in der BRD an Gesetz und Recht (Grundgesetz
Art. 20 Abs. 3) binden, anstatt sich von der Bindung an Gesetz und Recht zu
befreien. Diese Befreiung von der Verbindlichkeit des Gesetzes erfolgt mit
der bekannten Folge der Schädigung des Grundrecht auf Leben und körperliche
Unversehrtheiten von Menschen in der BRD, die den staatlichen Behörden
bekannt ist und von ihr in Kauf genommen wird.
Karl Krafeld behauptet eine durch
staatliche Gewalten im Gesundheitswesen erfolgte „bewusste
Fehlinformation der Bevölkerung“.
Die Anklage wirft Karl Krafeld die
Ankündigung von „bewussten Fehlinformationen der Bevölkerung“ vor.
Am 9.3.2011 wurde Karl Krafeld durch das
Amtsgericht Bautzen, Sachsen (AZ: 40 Ds 150 Js 11642/09) zu drei Monaten
Haft ohne Bewährung, wegen versuchter Nötigung des Landrat Harig,
Bautzen, verurteilt.
Unstrittig hatte der Landrat als Dienstvorgesetzter
wissentlich an Impfungen eines Kindes gegen den Willen der Eltern
mitgewirkt. Mit Hinweisen auf die verbildliche Verfassungs- und Gesetzeslage
war es nicht möglich, den Landrat u.a. zur Unterlassung durch Bindung am
Gesetz (Grundgesetz Art. 20 Abs. 3) zu veranlassen.
Karl Krafeld behauptet, dass nur der
Gesetzgeber ermächtigt ist, durch Gesetz, zu Impfungen gegen den Willen zu
ermächtigen. Ein solches Gesetz, das zu Impfungen von Kindern gegen den
Willen der Eltern ermächtigt, existiert nicht. In Sachsen wurde die
Verbindlichkeit des Grundgesetzes, insbesondere des Grundgesetz Art. 19.
Abs. 1, durch die Aussage von zwei in die Gottähnlichkeit erhobene Arzt
ersetzt.
Zufolge von Karl Krafeld ist das exemplarisch für die
Situation in der BRD in der in den letzten Jahren durch staatliche Gewalten
in der BRD schleichend die Verbindlichkeit des Grundgesetzes durch eine in
die Gottähnlichkeit erhoben Pharmaindustrie ersetzt worden ist.
Karl Krafeld hatte den Landrat Harig mit
Datum vom 6.9.2009 auf die Verbindlichkeit des Grundgesetz einschließlich
der Rahmenbedingung des Widerstandsrechtes nach Grundgesetz Art. 20 Abs. 4
hingewiesen. Deshalb wurde Karl Krafeld nach Anzeige durch Landrat Harig
angeklagt und zu drei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.
Da kein Gesetz zu Impfungen von Kindern gegen den Willen der
Eltern ermächtigt und auch kein Gesetz einen Familienrichter ermächtigt,
irgendjemanden hierzu zu ermächtigen, handelt es sich bei Impfungen von
Kindern gegen den Willen der Eltern immer um rechtswidrige und strafbare,
gefährliche Körperverletzungen.
Das war der anklagenden Staatsanwaltschaft und dem Richter
Dr. Hertle ganz genau bekannt.
Deshalb musste der Richter Dr. Hertle Karl Krafeld durch
Beschluss verbieten, vor Öffentlichkeit zu der in der Anklage genannten
Handlung des Landrat Harig auszusagen und sich zu äußern.
Deshalb musste der Richter Dr. Hertle
Karl Krafeld, unter Androhung des empfindlichen Übels einer Unterbrechung
des Verfahrens und einer Termin-festsetzung, zu der Karl Krafeld hätte
wieder von Dortmund nach Bautzen anreisen müssen, nötigen, das
Abschlussplädoyer ganz kurz zu fassen und nicht intensiv auf die
Handlung des Landrat Harig, auf dem Hintergrund der verbildlichen
Verfassungs- und Gesetzeslage einzugehen.
Die Anklage warf Karl Krafeld vor, Landrat Harig mittels
Hinweis auf die Verbindlichkeit des Grundgesetzes, einschließlich der
Rahmenbedingungen des Widerstandsrechtes, versucht zu haben, rechtswidrig zu
nötigen. Strafbare Nötigungen müssen nach dem Gesetz Handlungen sein, die
als verwerflich anzusehen sind, sonst könnte jedes Gesetz als Nötigung
ausgelegt werden. Zufolge der Anklage und des verurteilenden Richter Dr.
Hertle ist es demnach als verwerflich anzusehen, wenn unter Hinweis auf die
Verbindlichkeit des Grundgesetzes versucht wird, einen Menschen, der ein
staatliches Amt ausübt, von rechtswidrigen und strafbaren Handlungen
abzuhalten.
Gegen dieses Bautzener Urteil zur staatlichen Sicherung von
rechtswidrigen und strafbaren Impfungen an Kindern gegen den Willen der
Eltern hat Karl Krafeld Berufung eingelegt.
Vor der Verhandlung am 31.3.2011 in Dortmund erbrachte die
Justiz in Sachsen, Bautzen, einen weiteren bedeutenden Beweis der Tatsache,
dass in der BRD die durch das Grundgesetz verlangte staatliche Ordnung
beseitigt worden ist und jedem Deutschen das Recht zum Widerstand zugewiesen
worden ist.
Die in den Schreiben des Karl Krafeld vom 6.9.2009 zugänglich
gemachten Dokumente des vorsätzlichen staatlichen Handelns sind der
Allgemeinheit überprüf- und nachvollziehbar zugänglich unter
www.klein-klein-media.de hier
insbesondere die staatlichen Dokument zum Video „Rosenheim Feb. 2009“ und
„Zwangsimpfung in Bautzen“ die ausgedruckt werden können und die unter
www.klein-klein-verlag.de
zugänglichen staatlichen Dokumente.
Ihr klein-klein-Team
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