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°  Anklage gegen Karl Krafeld





Newsletter | klein klein verlag | 22.03.2011



Klage gegen Karl wegen Gesetzestreue

Wegen Hinweis auf das Widerstandsrecht nach Grundgesetz Art. 20 Abs. 4:
Verurteilung zu drei Monate Haft ohne Bewährung für Karl Krafeld am 9.3.2011 in Bautzen.
 
 
 
Weitere Strafanklage gegen Karl Krafeld in Dortmund.
 
Am Donnerstag dem 31.3.2011, 11 Uhr,
findet die Hauptverhandlung gegen Karl Krafeld, Dortmund,
vor dem Amtsgericht Dortmund,
1. Etage, Sitzungssaal 1.151, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund statt.
 
Die Anklage beschuldigt Karl Krafeld der versuchten Nötigung, weil er mit Datum vom 6.9.2009 in einem Schreiben an den Bundesverfassungsschutz und an den Innenminister NRW die „bewusste Fehlinformation der Bevölkerung über die Voraussetzungen eines Widerstandsrechts nach Art. 20 Abs. 4 GG“ angekündigt haben soll.
 
Zufolge der Aussage von Karl Krafeld vertritt Karl Krafeld die abweichende Meinung, dass im Gesundheitswesen in der BRD nicht gelogen werden darf, und dass durch das staatliche Gesundheitswesen in der BRD erfolgte Lügen mit dem Gesetz in der BRD unvereinbar sind, da Lügen im Gesundheitswesen immer eine rechtswidrig erwirkte Schändung des Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit von Menschen in der BRD zur Folge haben können und häufig auch haben.
 
Zufolge der abweichenden Meinung von Karl Krafeld sind die staatlichen Gewalten in der BRD durch die demokratisch legitimierten Gesetze verpflichtet, Lügen im Gesundheitswesen, die eine Verletzung des Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zur Folge haben können und häufig auch haben, zu unterlassen und zu unterbinden.
 
Zufolge seiner abweichenden Meinung vertritt Karl Krafeld die Meinung, dass in der BRD beispielsweise die berechtigten Interessen der Pharmaindustrie hinter den demokratisch legitimierten Anforderungen des Grundgesetzes und des Gesetzes zurückzutreten haben und der Staat sich nicht den berechtigten betriebswirt-schaftlichen Interessen der Pharmaindustrie unterwerfen darf, wenn diese eine bewusste Fehlinformation durch den Staat mit der möglichen und häufig auch eintretenden Folge einer Schädigung des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit von Menschen in der BRD erwarten.
 
Karl Krafeld behauptet, in den beiden Schreiben an den Bundesverfassungsschutz und an das Innenministerium NRW vom 6.9.2009 umfangreiche überprüf- und nachvollziehbare staatliche Beweise aus der BRD zugänglich gemacht zu haben, die das, gegen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gerichtete, wider besseres Wissen erfolgte, Handeln durch staatliche Gewalten in der BRD, in Bedienung der Interesen Dritter, beweisen.
 
Seiner Aussage nach dokumentieren diese durch ihn in den Schreiben zugänglich gemachten staatlichen Dokumente die über 10-jährigen Bemühungen um „andere Abhilfe“ im Sinne des Widerstandsrechts nach Grundgesetz Art. 20 Abs. 4.
 
Die dokumentierten in den letzten über 10 Jahren durchgeführten Bemühungen um „andere Abhilfe“ erfolgten zu dem Zweck, dass sich die staatlichen Gewalten in der BRD an Gesetz und Recht (Grundgesetz Art. 20 Abs. 3) binden, anstatt sich von der Bindung an Gesetz und Recht zu befreien. Diese Befreiung von der Verbindlichkeit des Gesetzes erfolgt mit der bekannten Folge der Schädigung des Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheiten von Menschen in der BRD, die den staatlichen Behörden bekannt ist und von ihr in Kauf genommen wird.
 
 
Karl Krafeld behauptet eine durch staatliche Gewalten im Gesundheitswesen erfolgte „bewusste Fehlinformation der Bevölkerung“.
 
Die Anklage wirft Karl Krafeld die Ankündigung von „bewussten Fehlinformationen der Bevölkerung“ vor.
 
 
Am 9.3.2011 wurde Karl Krafeld durch das Amtsgericht Bautzen, Sachsen (AZ: 40 Ds 150 Js 11642/09) zu drei Monaten Haft ohne Bewährung, wegen versuchter Nötigung des Landrat Harig, Bautzen, verurteilt.
 
Unstrittig hatte der Landrat als Dienstvorgesetzter wissentlich an Impfungen eines Kindes gegen den Willen der Eltern mitgewirkt. Mit Hinweisen auf die verbildliche Verfassungs- und Gesetzeslage war es nicht möglich, den Landrat u.a. zur Unterlassung durch Bindung am Gesetz (Grundgesetz Art. 20 Abs. 3) zu veranlassen.
 
Karl Krafeld behauptet, dass nur der Gesetzgeber ermächtigt ist, durch Gesetz, zu Impfungen gegen den Willen zu ermächtigen. Ein solches Gesetz, das zu Impfungen von Kindern gegen den Willen der Eltern ermächtigt, existiert nicht. In Sachsen wurde die Verbindlichkeit des Grundgesetzes, insbesondere des Grundgesetz Art. 19. Abs. 1, durch die Aussage von zwei in die Gottähnlichkeit erhobene Arzt ersetzt.
 
Zufolge von Karl Krafeld ist das exemplarisch für die Situation in der BRD in der in den letzten Jahren durch staatliche Gewalten in der BRD schleichend die Verbindlichkeit des Grundgesetzes durch eine in die Gottähnlichkeit erhoben Pharmaindustrie ersetzt worden ist.
 
Karl Krafeld hatte den Landrat Harig mit Datum vom 6.9.2009 auf die Verbindlichkeit des Grundgesetz einschließlich der Rahmenbedingung des Widerstandsrechtes nach Grundgesetz Art. 20 Abs. 4 hingewiesen. Deshalb wurde Karl Krafeld nach Anzeige durch Landrat Harig angeklagt und zu drei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.
 
Da kein Gesetz zu Impfungen von Kindern gegen den Willen der Eltern ermächtigt und auch kein Gesetz einen Familienrichter ermächtigt, irgendjemanden hierzu zu ermächtigen, handelt es sich bei Impfungen von Kindern gegen den Willen der Eltern immer um rechtswidrige und strafbare, gefährliche Körperverletzungen.
Das war der anklagenden Staatsanwaltschaft und dem Richter Dr. Hertle ganz genau bekannt.
 
Deshalb musste der Richter Dr. Hertle Karl Krafeld durch Beschluss verbieten, vor Öffentlichkeit zu der in der Anklage genannten Handlung des Landrat Harig auszusagen und sich zu äußern.
 
Deshalb musste der Richter Dr. Hertle Karl Krafeld, unter Androhung des empfindlichen Übels einer Unterbrechung des Verfahrens und einer Termin-festsetzung, zu der Karl Krafeld hätte wieder von Dortmund nach Bautzen anreisen müssen, nötigen, das Abschlussplädoyer ganz kurz zu fassen und nicht intensiv auf die Handlung des Landrat Harig, auf dem Hintergrund der verbildlichen Verfassungs- und Gesetzeslage einzugehen.
 
Die Anklage warf Karl Krafeld vor, Landrat Harig mittels Hinweis auf die Verbindlichkeit des Grundgesetzes, einschließlich der Rahmenbedingungen des Widerstandsrechtes, versucht zu haben, rechtswidrig zu nötigen. Strafbare Nötigungen müssen nach dem Gesetz Handlungen sein, die als verwerflich anzusehen sind, sonst könnte jedes Gesetz als Nötigung ausgelegt werden. Zufolge der Anklage und des verurteilenden Richter Dr. Hertle ist es demnach als verwerflich anzusehen, wenn unter Hinweis auf die Verbindlichkeit des Grundgesetzes versucht wird, einen Menschen, der ein staatliches Amt ausübt, von rechtswidrigen und strafbaren Handlungen abzuhalten.
 
Gegen dieses Bautzener Urteil zur staatlichen Sicherung von rechtswidrigen und strafbaren Impfungen an Kindern gegen den Willen der Eltern hat Karl Krafeld Berufung eingelegt.
 
Vor der Verhandlung am 31.3.2011 in Dortmund erbrachte die Justiz in Sachsen, Bautzen, einen weiteren bedeutenden Beweis der Tatsache, dass in der BRD die durch das Grundgesetz verlangte staatliche Ordnung beseitigt worden ist und jedem Deutschen das Recht zum Widerstand zugewiesen worden ist.
 
 
Die in den Schreiben des Karl Krafeld vom 6.9.2009 zugänglich gemachten Dokumente des vorsätzlichen staatlichen Handelns sind der Allgemeinheit überprüf- und nachvollziehbar zugänglich unter
 
www.klein-klein-media.de hier insbesondere die staatlichen Dokument zum Video „Rosenheim Feb. 2009“ und „Zwangsimpfung in Bautzen“ die ausgedruckt werden können und die unter www.klein-klein-verlag.de zugänglichen staatlichen Dokumente.
 
Ihr klein-klein-Team
 
 

 

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