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°  Gefängnis für Karl Krafeld
vom Klein-Klein-Verlag


 


 

Gefängnis für Karl Krafeld

Berufungsverhandlung wegen drei Monaten Haft

klein klein verlag | 15.04.2011

 

Berufungsverhandlung gegen Karl Krafeld: Donnerstag, 28.4.2011 Landgericht Bautzen. 

Sachsen, Bautzen.
Justiz sichert Zwangsimpfungen.
Justiz beseitigt das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in der BRD.

 

Sehr schnell nach der Verurteilung von Karl Krafeld zu drei Monaten Gefängnis ohne Bewährung durch Richter Dr. Hertle, Amtsgericht Bautzen, am 9.3.2011, aufgrund den Antrages des Staatsanwaltes Terres, auf Verurteilung zu drei Monaten Haft mit Bewährung, findet die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Bautzen statt:

 

Donnerstag, 28.4.2011, 13.00 Uhr. Sitzungssaal 141, 1 OG Hauptgebäude
Landgericht Bautzen, Lessingstr. 7, 02625 Bautzen
(Tel: 03591 361 126)
AZ: 2 Ns 150 Js 11642/09

 

Karl Krafeld war wegen versuchter Nötigung des Landrat Harig, Bautzen, verurteilt worden.

Die Anklage wirft Karl Krafeld vor, Landrat Harig rechtswidrig, in einer als verwerflich anzusehenden Art und Weise, versucht zu haben, von weiteren Impfungen in ein Kind gegen den Willen der Eltern abzusehen.

Als verwerflich anzusehen und damit rechtswidrig wirft die Staatsanwaltschaft und wirft Richter Dr. Hertle Karl Krafeld vor, dass er in einem Schreiben vom 6.9.2009 an Landrat Harig, diesen auf die Verbindlichkeit des Grundgesetzes für die BRD, auch in Sachsen, hingewiesen hat.

Als Anlage hatte Karl Krafeld diesem Schreiben ein Schreiben mit selben Datum an den sächsischen Innenminister beigefügt. Auf S. 3 und 4 dieses Schreiben hatte Karl Krafeld durch Benennung der Internetadressen des klein-klein-verlag und Benennung von im klein-klein-verlag erschienen Publikationen und Videos überprüf- und nachvollziehbar staatliche Beweise über den großen Fortschritt der Beseitigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung in der BRD zugänglich gemacht.

Diese staatlichen Beweise waren in den letzten 15 Jahren infolge der klein-kleinen Beweisfrage und der staatlichen Reaktion entstanden. Diese staatlichen Beweise haben schon lange jedem Deutschen das Recht zum Widerstand zugewiesen.

In diesem Schreiben hat Karl Krafeld Landrat Harig darauf hingewiesen, dass der Bundesverfassungsgeber, der Deutsche Bundestag, seit 1968 die abschließende Sicherung der freiheitlich demokratischen Grundordnungen im Sinne des Grundgesetzes in der BRD dadurch geschaffen hat, dass dann wenn diese Ordnung durch staatliche Gewalten in der BRD beseitigt wird, jedem Deutschen das Recht zum Widerstand zugewiesen wird, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

In seinem Schreiben an Landrat Harig hatte Karl Krafeld als Grund Schreiben angegeben, das dieses Schreiben erfolgt, damit durch das Landratsamt Bautzen keinem Deutschen das Recht zum Widerstand gegen Personen u.a. im Landratsamt Bautzen zugewiesen wird und kein Deutscher sein Recht zum Widerstand gegen Personen im Landratsamt Bautzen wahrnimmt.

Wegen dieses Schreibens stellte Landrat Harig am 14.9.2009 Strafanzeige gegen Karl Krafeld.

Wegen dieses Schreibens an Landrat Harig hatte zuvor schon der Präsident des Landgericht Bautzen, Richter Gatz, am 9.9.2009 Strafanzeige gegen Karl Krafeld gestellt. Der Präsident des Landgerichts Bautzen, Richter Gatz, stellte diese Strafanzeige als Dienstvorgesetzter des Familienrichter Maier, Amtsgericht Bautzen, der durch Beschluss vom 16.12.2008 den Eltern das Sorgerecht ausschließlich zu dem Zweck entzogen hat, damit das Kind gegen den Willen der Eltern geimpft wurde.

Es ist derselbe Vors. Richter Gatz, der über ein Jahr später, am 13.4.2010 Dr. Stefan Lanka zur Zahlung von über 5.000 EURO Strafe wegen Beleidigung des Landrat Harig u.a. verurteilte und der sich als Erkenntnis verweigernder Richter vor der Verurteilung vor Öffentlichkeit nachhaltig geweigert hat, die Wahrheit der Tatsache der Handlungen des Landrat Harig zu erforschen, über die Dr. Stefan Lanka eine Äußerung getätigt hatte.

Wegen des Schreiben des Karl Krafeld an Landrat Harig vom 6.9.2009 stellte auch Richter Dr. Hertle Strafantrag gegen Karl Krafeld weil Richter Dr. Hertle sich durch dasselbe Schreiben des Karl Krafeld als verletzt behauptete. Es ist derselbe Richter der am 9.3.2009 Karl Krafeld zu drei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilte. Vorher hatte Richter Dr. Hertle dem Angeklagten Karl Krafeld durch ausdrücklichen Beschluss verboten sich zur Handlung des Landrat Harig zu äußern und auszusagen, um als Angeklagter die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zu beseitigen.

Es ist derselbe Richter Dr. Hertle, der am 9.12.2009 Dr. Stefan Lanka wegen Beleidigung des Landrat Harig u.a. verurteilte, und sich zuvor öffentlich demonstrativ weigerte, die Handlungen des Landrat Harig zu erforschen, über die Dr. Lanka eine Äußerung tätigte.

Es war und ist für die Urteilsfindung gegen Dr. Lanka und gegen Karl Krafeld von entscheidender Bedeutung, ob Landrat Harig durch ein Gesetz berechtigt und ermächtig war sich an Impfungen in en Kind gegen den Willen der Eltern zu beteiligen oder ob Dr. Lanka sich über Straftaten des Landrat Harig u.a. geäußert hat und Karl Krafeld versucht hat, zur Unterlassung von Straftaten zu nötigen.

An dem der Verurteilung des Dr. Lanka durch Richter Dr. Hertle vorausgehenden Verhandlungstag am 2.12.2009, nahm rein zufällig der Präsident des Landgericht Bautzen, Richter Gatz, als Dienstvorgesetzter teil, der dann später am 13.4.2010 Dr. Lanka verurteilte, nachdem er am 9.9.2009 auf Betreiben des Familienrichter Maier, in derselben Sache der Beteiligung des Landrat Harig u.a. an Impfungen in ein Kind gegen den Willen der Eltern, Strafanzeige gegen Karl Krafeld gestellt hatte. Es gibt Zufälle!

Trotz der durch Richter Dr. Hertle am 9.3.2011 gegen den Angeklagten Karl Krafeld öffentlich vollzogener Menschenrechtsverletzung, des Verbotes zur Sache der Handlungen des Landrat Harig aussagen zu dürfen, war es Richter Dr. Hertle nicht möglich gewesen, zu verhindern, dass sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft vor Öffentlichkeit die bedeutende Verfassungsvorschrift und Gesetze zur Kenntnis nahmen, die die Strafbarkeit von Impfungen gegen den Willen der Eltern beweisen.

Die Schutzvorschrift Art. 19 Abs. 1 des Grundgesetzes bestimmt, dass ein Gesetz, durch das in ein Grundrecht eingegriffen werden darf, sowohl das Grundrecht als auch das Gesetz nennen muss.

Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und 3 des Grundgesetzes bestimmt, dass nur durch ein Gesetz in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit eingegriffen werden darf, dass also ohne Gesetz, weder ein Familienrichter berechtigt ist, Impfungen in Kinder gegen den Willen der Eltern zu beschließen noch ein Landratsamt, Jugendamt, ermächtigt ist, auch bei Vorliegen eines (verfassungswidrigen) richterlichen Beschlusses, Impfungen in Kinder gegen den Willen der Eltern durch Ärzte durchführen zu lassen.

Landrat Harig und Familienrichter Maier rechtfertigten ihre Handlungen ausschließlich durch § 1666 BGB (Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls). Die Staatsanwaltschaft und Richter Dr. Hertle nahmen am 9.3.2011 durch die von Karl Krafeld vorgelegten Verfassungs- und Gesetzestexte vor Öffentlichkeit zur Kenntnis, dass § 1666 BGB nicht die Voraussetzungen schafft, um irgendjemanden zu Impfungen in Kinder gegen den Willen der Eltern zu ermächtigen, auch keinen Landrat Harig, Bautzen.

Die Staatsanwaltschaft und Richter Dr. Hertle nahmen am 9.3.2011 vor Öffentlichkeit zur Kenntnis, dass Karl Krafeld versuch hatte, Landrat Harig zur Unterlassung von Straftaten zu nötigen, deren Durchführung die Karl Krafeld anklagende Staatsanwaltschaft des Freistaates Sachsen durch Beseitigung des Legalitätsprinzips und durch die Anklage und Verurteilung des Karl Krafeld und ein Jahr zuvor durch die Anklage und Verurteilung des Dr. Lanka öffentlich demonstrativ sicherte.

Die Staatsanwaltschaft und Richter Dr. Hertle behaupten, dass dieser Versuch des Karl Krafeld, gegen das Lebensrecht gerichteten Straftaten entgegen zu wirken, als verwerflich anzusehen ist (§ 240 Abs. 2 StGB).

 

Die Staatsanwaltschaft des Freistaates Sachsen und das Landgericht Bautzen wollen jetzt am 28.4.2011 in der Berufungsverhandlung gegen Karl Krafeld, weitere dahingehende staatlichen Absichtsbeweise erbringen, ob gesichert wird, dass die Willkür der rechtsprechenden und der vollziehenden Gewalten in der BRD, jedem Menschen in der BRD sein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit entzieht.

Sie wollen am 28.4.2011 vor Öffentlichkeit den Beweis erbringen, ob jedem Deutschen, der leben will, das Recht zum Widerstand gegen Personen in den rechtsprechenden und vollziehenden staatlichen Gewalten in der BRD zugewiesen worden ist.

Am 28.4.2011 geht es vor dem Landgericht Bautzen nicht um Meinungen sondern um Verfassungstatsachen. Es geht darum ob das Grundgesetz in der BRD verbindlich ist oder allenfalls den Wert gebrauchten Klopapiers hat.

Am 28.4.2011 wird die Justiz einen weiteren Absichtsbeweis schaffen, gleich wie der Beweis ausfallen wird.

Für lebenswillige Menschen, für Menschen, die ein "Leben mit Zukunft" leben wollen, wird dieses Verfahren im Hinblick darauf bedeutend sein, was sie für ihre Lebenserhaltung in der BRD tun müssen, wenn sie ihr Leben nicht hilf- und schutzlos den staatlichen Gewalten in der BRD ausliefern wollen, die sich selbst und das Lebensrecht der Menschen in der BRD den Interessen Dritter unterwerfen und auszuliefern.

 

Hinweis:

Der Präsident des LG Bautzen, Vors. Richter Gatz, bewies am 13.4.2010 unmittelbar nach Verurteilung des Dr. Lanka nach Abschluss der Verhandlung vor Öffentlichkeit, dass er sich bewusst geweigert hat, die Wahrheit der Handlungen des Landrat Harig zu erforschen, über die Dr. Lanka sich geäußert hat:

 

Präsident des LG Bautzen:
Es geht hier nicht darum. Sie haben nicht zugehört. Es geht nicht um den Impfzwang, sondern es geht um die Beleidigungen!“

Es ging also nicht darum, ob Stefan Lanka jemanden beleidigt haben soll, der gegen ein Kind gerichtete Straftaten ausführte!

Gegen ein Kind gerichtete Straftaten sind als Kinderschändung anzusehen, zu bewerten und zu verfolgen und sind Ausdruck eines menschenverachtenden Zynismus, auch wenn sie löblich, als dem Wohle des Kindes dienend, getarnt sind.

Auf dem Hintergrund der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit der strafrechtlichen Anwendung des unbestimmten Beleidigungsbegriffs nach § 185 StGB, bewies der Präsident des Landgericht Bautzen, Richter Gatz, hierdurch seine Absicht zum Begehen des Verbrechen der Rechtsbeugung (§ 339 StGB) zum Zwecke der Sicherung, dass das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der Menschen in der BRD den vollziehenden und rechtsprechenden Gewalten in der BRD, in Bedienung der InteressenDritter, hilf- und schutzlos ausgeliefert wird.

Diese Aussage des Präsidenten des Landgericht Bautzen, der am 9.9.2009 gegen Karl Krafeld den Strafantrag gestellt hat, ist allgemein zugänglich unter: www.klein-klein-media.de Videos, Vorträge, „Zwangsimpfungen in Bautzen“, zweites Video, direkt am Anfang.

Es muss damit gerechnet werden, dass der Präsident des Landgericht Bautzen, Vors. Richter Gatz, der am 9.9.2009 in derselben Sache die Strafanzeige gegen Karl Krafeld gestellt hat, am 28.4.2011 die Berufungsverhandlung gegen Karl Krafeld leiten wird. 

 



 

 

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