Kleine Einführung
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° Impf-Verweigerung bei Blauzungenkrankheit
Brief zu Gerichtstermin, Bezirksgericht Gerichtstermin vom 28.Oktober Im Frühjahr 2008 hat das kantonale Veterinäramt gemäss Vorgabe des Bundes zum Halali auf die Ausrottung der sogenannten Blauzungenkrankheit geblasen. Nachdem in der Schweiz im Jahr zuvor einige wenige Rinder davon betroffen waren, aber alle wieder gesundeten, kamen Meldungen von Frankreich und Deutschland, wonach diese, zur Seuche erklärte Krankheit, grosse wirtschaftliche Schäden für die Bauern zu Folge hätte.Eine beispiellose Angstkampagne wurde losgetreten und schnell war es für die Behörden klar, nur eine Zwangsimpfung könne da Abhilfe schaffen. Obwohl vor Jahrzehnten die Maul- und Klauenseuche Impfung verboten worden war, wurde mit Hochdruck die Produktion von Impfstoffen in Auftrag gegeben. Ohne ordnungsgemässe Prüfung derselben, wurden diese 08 durch das bundeseigene Institut IVI, mit der Begründung „Zeitnot“ freigegeben. So gesehen, wurden sie erst durch die Schweizweite Anwendung an unseren Tieren getestet. Eine Studie aus Nord Rhein- Westfalen brachte dann aber die Zahlen: Nur gerade 1,96 % der Rinder in diesem Bundesland hatten Symptome dieser „schrecklichen“ Krankheit gezeigt und bei diesen war die Mortalität 11,34 % . Dies ergibt auf den ganzen Bestand gerechnet gerade mal 2 Promille. Es ging nicht lange und die ersten gravierenden Schäden durch diese Impfung wurden öffentlich. Immer mehr Bauern meldeten sich über Leserbriefe zu Wort und wie ein Lauffeuer machten diese die Runde.Statt wie es die Verpflichtung der Behörden gewesen wäre, wurden die meisten Fälle von diesen gar nie dokumentiert und schlichtweg geleugnet. Aus diesem Grund organisierten viele Bauern Informationsanlässe und schlossen sich in Aktionsgruppen zusammen. Zu diesem Zeitpunkt gründeten wir das Netzwerk und Plattform www.bauernverstand.ch , sammelten Schadenberichte und machten sie öffentlich.Dies hat den Veterinärbeamten nicht gefallen und sie reagierten mit einer unwahrscheinlichen Repression. Viele wurden eingeklagt wegen der Weigerung zu Impfen. Razzien unter dem Deckmantel von Tierschutzkontrollen mit Polizeieinsatz wurden auf ihren Höfen inszeniert, um den Widerstand zu brechen. Selbst parlamentarische Vorstösse welche Schadenersatz für die Bauern forderten, wurden von der Regierung, mit der Begründung abgekanzelt. Es gäbe keine gesetzliche Grundlage dafür. Schliesslich stiessen wir auf das gültige schweizerische Tierseuchengesetz, welches in Art. 32 b ausdrücklich die Entschädigung von Schäden von durch Behörden angeordneten Massnahmen vorsieht. Dieser Artikel wurde direkt vor Beginn dieser Impfung und ohne unser Wissen, per Verordnung ausser Kraft gesetzt. Dies werten wir als Betrug an uns Bauern.Nichts desto trotz geht die Repression weiter und die Gerichtsverfahren gegen aktive Impfgegner nehmen ihren Gang. Nachdem wir zu viert bis vor Bundesgericht rekurrierten, stehe ich am
bezüglich Impfverweigerung und verschiedensten an den Haaren herbeigezogenen Anschuldigungen durch unser Veterinäramt.
Interessanterweise hat vor kurzem die Gesundheitskommission des Nationalrates beschlossen, das Epidemiegesetz so zu verändern, dass Bund und Kantone das Recht haben sollen, für Personen und Personengruppen Zwangsimpfungen anzuordnen. Damit könnten sie also das, was ihnen bei der Schweinegrippe trotz Angstkampagne nicht gelang, in Zukunft mit Gewalt durchsetzten. (s. Links unten)
Siehe auch: www.urshans.ch und www.publiceyeonscience.ch und www.menschenverstandschweiz.ch
° Blauzungenkrankheit: "Bauern klären auf" ° Impfzwang soll in der Schweiz auf Schleichwegen eingeführt werden ° Neues Epidemiegesetz schafft Basis für Impfzwang und Frühsexualisierung Teil 1 / Teil 2 ° Knappe Mehrheit einer Nationalratskommission für Impfobligatorien - ( falls bereits wieder gelöscht hier nochmals )
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