Kleine Einführung
ins aktuelle
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(jhr)

































 



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§§§ Der ganz normale Wahnsinn
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Betreff: Rundschreiben: Verlass Dich NIE auf einen Anwalt und handle selbst

Erfahrungen mit einer Kreissparkasse!
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von Ch. J.


Ich war lange Kundin der Sparkasse, hatte nie finanzielle Probleme. Mein
Konto war stets gut gefüllt.

Dann geschah folgendes:
Mein damaliger Arbeitgeber zahlte mir 2 Monate kein Gehalt, worauf ich
fristlos kündigte und beim Arbeitsgericht klagte. Es wurden 2 Termine
angesetzt, worauf der Arbeitgeber nicht erschien und der Richter zwei
Versäumnisurteile zu meinen gemachten Angaben fällte. Ich meldete mich beim
Arbeitsamt.

Nach Monaten, wo nichts passierte, leerte sich so langsam aber sicher mein
Guthaben bei der Sparkasse. Ich erhielt die Nachricht, dass ich keinen
Anspruch auf Arbeitslosengeld hätte, weil der Arbeitgeber keine
Sozialabgaben abgeführt hätte. Nun wurde es eng für mich. Die Krankenkasse
trat an mich heran und forderte von mir die Beiträge.

§ Als hätte ich eine Serie erwischt, schickte mir das Finanzamt auch noch
einen Schrieb, wonach ich Zweitschuldner sei und ich die Einkommensteuern,
die mein Arbeitgeber mir schon einmal abgezogen hatte, für das ganze Jahr
von mir forderte. Selbstverständlich auch für die zwei Monate meiner
Gehaltsforderungen, die ich eingeklagt hatte.

Ich nahm mir einen Anwalt, der mir allerdings auch erzählte, dass ich
Zweitschuldner sei und dass die Forderungen legal seien. Er hatte vermutlich
nur Angst, dass er von mir kein Geld bekäme und engagierte sich nur sehr
zögernd! Daraufhin nahm ich meine Geschickte selber in die Hand.

Bis dahin hatte ich noch nie mein Konto überzogen, ging aber mit meinen
Unterlagen zur Sparkasse und fragte um eine Überziehung meines Kontos nach.
Für mich war das nie selbstverständlich, muss ich dazu sagen. Ja,
selbstverständlich konnte und durfte ich überziehen. – Man regelte das sehr
kulant und ohne grosses Trara. Ich war froh, wenigstens diesen Druck los zu
sein und meine monatlichen Abgaben bestreiten zu können.

Derweil ging ich zum Finanzamt und zur Krankenkasse und legte dar, dass ich
doch wohl kein Einkommen hätte. Wovon ich das wohl bestreiten sollte? Sie
zeigten Einsehen. Ich war wohl überzeugend!

Man sagte mir zu, alles dranzusetzen und alle Möglichkeiten auszuschöpfen,
damit der ehemalige Arbeitgeber zahlte!!

Schön und nach weiteren Wochen erhielt ich einen Anruf, dass die
Sozialabgaben entrichtet wurden, ebenfalls die Einkommensteuer!! – Ich
sofort zum Arbeitsamt, denn die konnten mir ja jetzt das Arbeitslosengeld
auszahlen. Mein Anspruch war gesichert! – Es war inzwischen ein halbes Jahr
vergangen – wo ich keinen Pfennig Geld erhielt – nur Aussenstände und
Forderungen hatte!

§ Was ich dann mit dem Arbeitsamt erlebte, war die Krönung. Der ehemalige
Arbeitgeber füllte das Formular nicht aus, wozu er nach dem Gesetz
verpflichtet war! Die Urteile des Arbeitsgerichtes hätte ich ja praktisch
erzwungen und alle Angaben stammten von mir. Die könnte sich ja jeder durch
ein Versäumnisurteil beschaffen!! – Es ging so weit, dass ich mich mit dem
Richter in Verbindung setzte, der sich am Ende noch für mich einsetzte! Ich
hetzte ein wenig, dass man zwei richterliche Urteile wie ein Stück Klopapier
einstufte. Das sagte mir der Typ dort wirklich. "Damit kann man sich den
Hintern abwischen."

Nachdem 9 Monate vergangen waren, ohne dass die Angelegenheit abgeklärt war,
erhielt ich auch noch von der Sparkasse eine Aufforderung, mein Konto
innerhalb einer Woche auszugleichen, da sonst eine Kreditkündigung erfolgte.
Um knapp 5.000 war mein Konto überzogen.

Hierzu muss ich sagen, dass ich immer wieder regelmässig meine Situation
belegt habe und ich schon zwei Termine beim Arbeitsamt hatte, wo ich mir
einen Scheck abholen konnte. Beide Termine wurden morgens telefonisch wegen
neuer lächerlicher Gründe abgesagt. Ich wurde langsam irre. In meinem
Beisein hatte der Richter den Sachbearbeiter aufgefordert, die Urteile
anzuerkennen.

Ein Stück Papier eines unglaubwürdigen Arbeitgebers könne nicht höher
eingestuft werden, als zwei richterliche Urteile. Der Arbeitgeber hätte dem
ja entgehen können, wäre er einfach vor Gericht erschienen.

Auf einmal erhielt ich einen Brief vom Amtsgericht, von einem
Nachlassverwalter, dass er mir ca. 7.000 Taler auf mein Konto überwiesen
hätte. Meine Schwester hatte einen Nachlass von einer verstorbenen Tante für
mich geregelt. – Diese Summe sollte mich retten und ich war wieder gut im
Plus!
Hoch erhobenen Hauptes ging ich zur Sparkasse, wies auf das böse Schreiben
hin und erwiderte, das Geld für die Deckung des Kontos, aus einer Erbschaft
kommend, bereits unterwegs sei. Ausserdem wäre die Angelegenheit mit dem
Arbeitsamt ebenfalls endlich abgeklärt! Alles trudelte innerhalb einer Woche
ein!

Der Typ, der mich schon so lange kannte, schaute mich richtig herablassend
und geringschätzend an. Statt mal auf mich einzugehen, legte er noch eine
Drohung hinterher, die ich bis heute nicht vergessen habe!

Und wirklich – beide wirklich grossen Summen kamen fast am gleichen Tag an.
Nachzahlung für 9 Monate und die Erbschaft! – Ich ging erhobenen Hauptes zur
Sparkasse, bat um die Kontoauflösung und Auszahlung des Guthabens und sagte
zum Abschied, dass ich sie dementsprechend weiter empfehlen werde.


§ Hätte ich mich damals auf einen Anwalt verlassen, der sich nur nicht traute,
NEIN zu sagen, weil ich in Geldnot, in einer Zwangslage war. Hätte ich nicht
selber alle Möglichkeiten ausgeschöpft, wie mit dem Richter zu sprechen, mit
der Krankenkasse, mit dem Finanzamt, wäre ich innerhalb von 9 Monaten vor
die Hunde gegangen!

§ So etwas kann einem passieren! Und hinterher
fragt jeder, warum man sich denn nicht davon
überzeugt hat, dass der Arbeitgeber auch alles
abführt? Mal im Ernst. Habt Ihr jemals von einem
Arbeitgeber einen monatlichen Nachweis
(Quittung) angefordert? –

Im Ernstfall ist man tatsächlich Zweitschuldner !!!

 


 


 

 

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