5G: Die Mafia hat zugeschlagen
Der seit 18 Monaten fällige Nachtrag zur Vollzugsempfehlung zur NIS für adaptive 5G-Antennen ist heute Morgen vom Bundesamt für Umwelt veröffentlicht worden. Der Bevölkerung wird vorgeschwindelt, die Strahlungsgrenzwerte würden nicht gelockert. In Wirklichkeit werden diese mit 2 ganz üblen, hinterlistigen Tricks von 5 auf 16V/m erhöht, was den Mobilfunkbetreibern erlaubt 10mal stärkere Sender zu bauen.
Ein Kurzbericht von Hans-U. Jakob (Präsident von Gigaherz.ch), Schwarzenburg, 23.2.21
Fieser Trick Nummer 1: Der Reduktionsfaktor
Es wird behauptet, durch die im Millisekunden-Takt wild in einem 120°-Kreissektor herumtanzenden Strahlenkeulen (Datenbeams) würde die Gesamtbelastung im bestrahlten Sektor reduziert. Deshalb dürfe die Sendeleistung im Standortdatenblatt zwecks Erteilung der Baubewilligung, je nach Anzahl der rotierenden Beams, um Faktor 2.5 bis 10, tiefer als effektiv benötigt, deklariert werden. Es seien ja nie alle Beams mit voller Leistung im Einsatz.
Bei über 1000 Endgeräten (Handys, PC’s, Router usw.) in einem 120°-Kreissektor, die im Millisekunden-Takt, so viele wie möglich gleichzeitig, angeschossen werden, ist das natürlich ein schlechter Scherz. Da bleibt keine Ritze mehr im Dunkeln! Da ist rein nix mehr von Reduktion!
Fieser Trick Nummer 2: Der 6-Minuten Mittelwert
Nicht genug mit Trick Nummer 1. Jetzt sollen die dort ermittelten Spitzenwerte noch über 6Minuten gemittelt werden. Das ist in etwa derselbe Unfug wie wenn man eine 10 Sekunden lange Windböe von 250km/h auf eine mittlere Windgeschwindigkeit von 50km/h während 6 Minuten reduzieren wollte. Da liegt bereits der ganze Wald am Boden.
Damit ein solcher kurzzeitig auftretender Spitzenwert nicht auf das 1000-Fache ansteigen kann, was bei den von den Antennenherstellern angegebenen Leistungen möglich wäre, sollen die Mobilfunkbetreiber verpflichtet werden, in Eigenverantwortung sogenannte Leistungsbegrenzungen einzubauen. Diese sollen ein Ansteigen der innerhalb von 6-Minuten vorkommenden Spitzen über das 10-Fache hinaus verhindern.