An diesem Mittwoch geht es im Bundestag ans Eingemachte. Die Regierungskoalition will das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz beschließen, der Bundesrat wird noch am selben Tag per Sondersitzung eingeschaltet, der Bundespräsident soll das Gesetz dann noch am gleichen Tag unterzeichnen.
Worum geht es?
Das Infektionsschutzgesetz in aktueller Fassung sieht in § 28 Absatz 1 derzeit eine Generalklausel für staatliche Maßnahmen vor. Das ist keine ausreichende Rechtsgrundlage, sie ist zu allgemein. Das Rechtsstaatsprinzip in Art. 20 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) sieht den „Vorbehalt des Gesetzes“ vor. Für staatliche Maßnahmen, die so wesentlich sind, dass sie an Grundrechte rühren, braucht es eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage, also ein formelles Parlamentsgesetz…