Heidelberg: Umstrittener Prof. Drosten muss Gericht PCR-Test erklären

Die Luft für Professor Drosten wird immer dünner. Nachdem eine Frau nach der Einreise in die BRD wegen Missachtung der Einreisebestimmungen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes ein Bußgeld erhielt, legte diese mit einer bekannten Anwältin Einspruch ein. Die Anwältin forderte daraufhin von Prof. Drosten eine Stellungnahme zum PCR-Test und das Gericht stimmte zu – Professor Drosten muss seinen PCR-Test erklären.

Am 8. Oktober 2020 reiste eine Frau aus Belgrad, Serbien in die Bundesrepublik Deutschland, die keinen PRC-Test dabei hatte und trotz wiederholter Aufforderung durch das Ordnungsamt St. Leon-Rot kein Gesundheitszeugnis einreichte. Am 20. Oktober kam ein Brief, in dem die Angekommene aufgefordert wurde, inklusive Verwaltungskosten eine Summe von 153,50 Euro als Geldbuße zu bezahlen.

Gericht muss klären, ob PCR-Tests Infektionen feststellen kann
Die Frau schaltete eine Fachanwältin für Medizinrecht ein und wandte sich an Beate Bahner, die dem Gericht am 19. November im Sinne ihrer Mandantin einen Einspruch gegen das Bußgeld zustellen ließ. Rechtsanwältin Bahner begründete den Einspruch mit der fehlenden Beweiskraft eines PCR-Tests, der schon wiederholt durch falsch-positive Ergebnisse aufgefallen war.

 

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