EU-Sicherheitsforschung entwickelt “Lügendetektor” für die Grenzkontrolle

Der Europäische Gerichtshof entscheidet, wie die Kommission über ein grundrechtssensibles Forschungsprojekt informieren muss. Dessen Nachfolger ist sogar noch problematischer

Am Freitag vergangener Woche hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg über eine Klage zur Offenlegung von Berichten des EU-Projekts iBorderCtrl verhandelt. Das Vorhaben der EU-Sicherheitsforschung sollte eine Plattform für die schnelle und einfache Grenzkontrolle entwickeln.

Reisende würden dabei mit einer Risikoanalyse auf verdächtiges Verhalten untersucht. Wie die Plattform dies konkret umsetzt, ist nicht bekannt. Deshalb hat der Europaabgeordnete Patrick Breyer, der für die Piratenpartei im Brüsseler Parlament sitzt, die EU-Kommission auf mehr Transparenz verklagt.

Ab 2023 nimmt die EU ein “Reiseinformations- und -genehmigungssystem” (ETIAS) in Betrieb, in dem Einreisen vor dem Grenzübertritt angemeldet werden müssen. Dies betrifft alle Drittstaatenangehörigen, auch wenn diese kein Visum benötigen. iBorderCtrl ist eines der Projekte, das einzelne Komponenten des Etias bereitstellen oder verbessern sollte. Hierzu gehört die Fusion und Analyse möglichst vieler Daten der Reisenden.

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