Smart Meter: Gericht stoppt Einbaupflicht intelligenter Stromzähler

Ein Gericht ist der Ansicht, dass die verfügbaren Smart Meter nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen, und hat die Verpflichtung zum Einbau gestoppt.

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat eine Verpflichtung zum Einbau von intelligenten Stromzählern vorerst gestoppt. Laut OVG ist eine Verfügung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit Sitz in Bonn voraussichtlich rechtswidrig, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Die Entscheidung fiel in einem Eilverfahren. Das Hauptsacheverfahren ist noch am Verwaltungsgericht Köln anhängig (Az.: 21 B 1162/20, 9 L 663/20, VG Köln).

Smarte Stromzähler sind ein wichtiger Baustein in der Energiepolitik in Deutschland. Damit können nicht nur die Zählerstände automatisch digital und verschlüsselt an die Stromerzeuger ermittelt werden. Denkbar ist auch eine Steuerung des Stromverbrauchs je nach Versorgungslage. Bis zum Jahr 2032 sollen nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Energiewende alle analogen Stromzähler durch digitale Stromzähler ersetzt werden. Dafür ist eine Lizenzierung der neuartigen Stromzähler durch das BSI notwendig, damit Hacker nicht über die vernetzten Zähler die Stromversorgung lahmlegen können.

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