Frankreich: mRNA-Kritik künftig strafbar

Frankreich: mRNA-Kritik künftig strafbar

Ein neuer Straftatbestand kann in Frankreich künftig Menschen ins Gefängnis bringen, die dazu auffordern, eine (laut „Wissenschaft“) geeignete medizinische Behandlung zu unterlassen. Das Gesetz wurde am Mittwoch durch die Nationalversammlung geboxt. Kritiker nennen das Gesetz „Artikel Pfizer“.

Ohne große Aufmerksamkeit ist am Mittwoch in Frankreich ein Gesetz verabschiedet worden, das Widerstand gegen die mRNA-Behandlung unter Strafe stellen kann. Wer von mRNA oder anderen „medizinischen Behandlungen“ abrät, die aber „nach dem Stand der medizinischen Kenntnisse offensichtlich geeignet“ zur Behandlung sind, kann künftig in Frankreich bis zu drei Jahre ins Gefängnis wandern oder eine Geldstrafe von bis zu 45.000 Euro kassieren.

 

Repression gegen medizinische Kritiker

Es war eine umkämpfte Sache, aber das Macron-Regime hat letztlich seinen Willen durchgebracht. Zentral ist Artikel 4 im neuen Gesetz, der erst gestrichen, dann aber wieder eingesetzt worden ist. Darin wird ein neuer Straftatbestand geschaffen und die „Aufforderung, eine therapeutische oder prophylaktische medizinische Behandlung abzubrechen oder zu unterlassen“ sowie „die Aufforderung, Praktiken anzuwenden, die als therapeutisch oder prophylaktisch dargestellt werden“ unter Strafe gestellt. Damit kann künftig auch jeder Widerstand an der mRNA-Behandlung (und anderen konzernmedizinischen Methoden) kriminalisiert werden.

Entsprechend schockiert zeigt sich deshalb etwa die Biologin Annelise Bocquet. Sie schreibt am Mittwochabend: „An meine internationalen Freunde und Kollegen: Heute wurde in Frankreich ein Gesetz verabschiedet, das jeglichen Widerstand gegen mRNA-LNP-Injektionen als „sektiererische Aberration“ bezeichnet. Es wird mit einer Strafe von bis zu drei Jahren Gefängnis und 45.000 Euro geahndet.“

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