Es droht keine staats- oder EU-verfügte Verschrottung von Oldtimern

 

 

 

° Es droht keine staats- oder EU-verfügte Verschrottung von Oldtimern

Auf mehreren Wegen wurden uns auf den ersten Blick besorgniserregende Neuigkeiten zugetragen, wonach es in der EU neue Regelungen geben solle, die einem verbieten würden, ein altes Auto zu restaurieren oder vorschreiben würden, wie dies zu geschehen hätte. Sogar von zwangsweisen Verschrottungen war die Rede. Als Quelle wurden u.a. “freiewelt.net” genannt.

Wir haben uns mit verschiedenen Branchenkennern unterhalten und können “Entwarnung” geben.

Carsten Müller, Mitglied des Deutschen Bundestages und Vorsitzender des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag, hat die Thematik gut verständlich zusammengefasst:

“Das sind schlichtweg falsche und unzutreffende Fake-News. Es kann in der Tat sein, dass das ein oder andere Fahrzeug eines im Beitrag als Beispiel verwendeten 300SL Flügeltürers auf Anordnung verschrottet werden wird. Das wird jedoch keinesfalls auf Grundlage der Revision der EU-Altfahrzeug-Richtlinie beruhen, sondern anderen Umständen geschuldet sein.

Durch das absichtlich grobe Entstellen der Inhalte des Entwurfs zur Neugestaltung der EU-Altfahrzeug-Richtlinie wird die rein politisch motivierte Panikmache der Verfasser offensichtlich. Wenn bunte Vögel einem etwas vom Pferd erzählen, hat das nichts mit Tatsachen zu tun, sondern es werden anderen Ziele verfolgt. Hier sind die Absichten offensichtlich. Der Verfasser des abwegigen Aufsatzes trägt den Familiennamen von Storch und ist mit der Bundestagsabgeordneten von Storch ehelich verbunden.

Am 10. November 2023 entfaltete sich im Parlamentskreis Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag eine sehr sachliche Diskussion zur Neugestaltung der EU-Altfahrzeug-Richtlinie, wobei übrigens auch Abgeordnete der AfD-Bundestagsfraktion vor Ort waren, sich aber mit eigenen Beiträgen oder Fragen nicht aktiv beteiligten.

Zur Sache selbst: Die Europäische Kommission hat am 13. Juli 2023 den ‘ Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Entsorgung von Altfahrzeugen, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/858 und (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinien 2000/53/EG und 2005/64/EG’ [COM (2023) 451 final] veröffentlicht. Die Überarbeitung der Verordnung zielt darauf ab, die Ressourcen zu schonen und die Rohstoffe der Automobilindustrie effizienter zu nutzen. Die Wiederverwertung von Fahrzeugen soll nachhaltig verbessert werden. Was in dem Entwurf im Kapitel 1, Artikel 2, Nr. 2d) extra ausgenommen sind, sind historische Fahrzeuge. Der europäische Verordnungsgeber klammert also bewusst Oldtimer aus und handelt exakt gegenteilig zu den Aussagen in den Fake-News-Berichten!

Richtig ist auch, die Oldtimerszene bringt sich von Beginn konstruktiv in die Erarbeitung des Vorschlags ein, denn die Definition historischer Fahrzeuge ist im Verordnungsentwurf noch zu eng gefasst. Zu überarbeiten sind etwa auch Regelungen zu Ersatzteilen oder enthaltende bürokratische Hürden. Aber daran arbeiten wir weiter gemeinsam und abgestimmt auf nationaler und europäischer Ebene und so lange die Debatten zum Vorschlag in den europäischen Gremien geführt werden. Das wird auch im kommenden Kalenderjahr der Fall sein. Niemand muss die Verschrottung seines Liebhaberfahrzeugs auf Grundlage der noch final zu gestaltenden Verordnung befürchten.”

Ja, man sollte sich eben nicht von allem, was im Internet verbreitet wird, ins Bockshorn jagen lassen.

 

° Eigentumsrecht der Fahrzeughalter wird abgeschafft
EU will Verschrottung historischer Fahrzeuge anordnen dürfen …

Wer ein historisches Fahrzeug sein Eigen nennt, kann laut Plänen der EU bald nicht mehr selbst darüber bestimmen, ob sein Vehikel restauriert und wieder aufgebaut oder verschrottet wird: dieses Recht will ihm die EU entreißen.

Die Liebhaber von historischen Fahrzeugen nehmen immer mehr zu. Verwunderlich ist das nicht, denn im Zeitalter des automobilen Einerleis in Sachen Optik ist der Anblick eines 300 SL (der mit den Flügeltüren) oder eines Brezel-Fenster-Käfers etwas, was nicht nur bei Auto-Enthusiasten das Herz ein wenig höher schlagen lässt. Doch bis so ein uraltes Schätzchen wieder aufgearbeitet ist und über die Straßen rollen kann, dauert es mitunter Monate wenn nicht sogar Jahre. Denn meist befinden sich die »Oldtimer« beim Auffinden in einem ziemlich traurigen Zustand. Dann braucht es nicht nur Zeit, sondern auch technische Kenntnisse und Fähigkeiten (und manchmal auch das nötige Kleingeld), um das Vehikel wieder auf die Beine respektive die Reifen zu stellen.

Aber laut Plänen der EU (Bestimmungen siehe hier, hier, hier und hier, Zusammenfassungen und Kommentare siehe hier und hier) soll mit solchen Restaurierungen in eigener Regie bald Schluss sein. Denn demnächst soll und will die EU darüber bestimmen, ob ein historisches Fahrzeug restauriert werden kann oder ob es verschrottet werden muss. Nicht mehr der Eigentümer des Fahrzeugs entscheidet, sondern eine noch zu gestaltende EU-Kommission spricht dann das Urteil. Klare Kriterien geben vor, wann ein Auto als verfallen gilt, und damit haben Fahrzeugbesitzer nicht mehr das Recht, selbst zu entscheiden, wann ihr Auto in den Autohimmel kommt. Stattdessen wird auf der Grundlage einer Punkteliste entschieden, wobei das Eigentum am Fahrzeug verfällt, wenn einer der Punkte erfüllt ist.

 

 

 

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