Mit vier Gaunerwörtern will man die (Schweizer) Stimmbürger beim EU-Anbindungsvertrag über den Tisch ziehen.

Mit vier Gaunerwörtern will man die (Schweizer) Stimmbürger beim EU-Anbindungsvertrag über den Tisch ziehen. Werden sich die Eidgenossen hüten, wie dereinst am Morgarten?

«Wenn Wörter ihre Bedeutung verlieren, verlieren Völker ihre Freiheit», sagte einst der weise Konfuzius. Genau dies passiert gegenwärtig bei den Verhandlungen um ein neues Rahmenabkommen mit Brüssel. In der Sprache der Gauner versuchen Bundesräte, Diplomatie und Medien, die Öffentlichkeit mit falschen Begriffen zu täuschen und zu willfährigen Kopfnickern zu machen.

Gaunerwort eins: «Bilaterale III». Weil das Wort «bilateral» in der Schweiz einen guten Klang hat und der bilaterale Weg von den Stimmbürgern verschiedentlich bekräftigt worden ist, nennen nun Economiesuisse und andere Wirtschaftsverbände das neue institutionelle Abkommen «Bilaterale III». In Wahrheit macht die EU seit 2008 unmissverständlich klar, dass der bilaterale Weg von Gleich zu Gleich, auf Augenhöhe, zu Ende sei. Beim neuen Vertragspaket handelt es sich im Gegensatz zu den Bilateralen I und II um ein institutionelles Abkommen mit automatischer Rechtsübernahme, womit die EU in der Schweiz zum Gesetzgeber würde. Auch hätte das EU-Gericht der Gegenpartei im Streitfall das letzte Wort, und bei «falschen» Entscheiden des Souveräns dürfte die EU Strafmassnahmen erlassen. Eine Guillotineklausel sorgt dafür, dass beim Wegfall eines Vertrags – etwa der misslichen Personenfreizügigkeit – auch die übrigen Verträge des Pakets dahinfallen.

 

 

Das könnte Dich auch interessieren...