Berset Bundesrat CH) Erpressung und Vertuschung
Bundesrat Alain Berset wurde mit offenbar verfänglichen Fotos und Mails um 100 000 Franken erpresst. Die Bundesanwaltschaft vernichtete alles belastende Material, weil sonst Berset sein Amt nicht mehr richtig ausüben könne.
In seinem Bundespräsidialjahr von 2018 liess sich Alain Berset (SP) weltweit ständig von einem Fotografen begleiten. Jetzt hatte er offenbar eine Fotografin zu viel. Die Bundesanwaltschaft bestätigte gegenüber der Weltwoche, «dass sie im Dezember 2019 eine Strafanzeige von Bundesrat Alain Berset wegen des Verdachts der Erpressung (Art. 156 StGB) erhalten hat». So lautet die offizielle Verlautbarung zu einem explosiven Fall, der die Amtsführung Bersets erheblich belastet hat und der erklären könnte, warum der Bundesrat die letzten Monate zunehmend als matt und passiv wahrgenommen wurde. Der sechsseitige Strafbefehl vom 14. September 2020 liegt der Weltwoche vor.
Der Tatbestand ist folgender: Am 21. November 2019 schickte Scarlett Gehri (Name geändert) in englischer Sprache ein E-Mail mit sieben angehängten Dokumenten an Bundesrat Alain Berset. Es handelte sich dabei um persönliche Korrespondenzen zwischen den beiden sowie um Fotos von Berset. Im Schreiben wurde der Magistrat zur Bezahlung einer «ausstehenden Schuld» von 100 000 Franken sowie zur Mitteilung eines Termins für die Geldübergabe aufgefordert. Zudem warnte Frau Gehri Berset, dass eine Vertrauensperson über dieses E-Mail informiert worden sei. Im Fall der Nichtbezahlung wurde Berset angedroht, dass sie in der Öffentlichkeit schwerste Vorwürfe aus dem persönlichen Bereich gegen ihn erheben werde.