Bundesamt für Justiz geht gegen Telegram vor

Weil Messenger Telegram nicht den Anforderungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes genüge, hat das Bundesamt für Justiz Bußgeldverfahren eröffnet.

Das Bundesjustizministerium geht gegen den Messenger-Dienst Telegram vor. Grund sei, dass Möglichkeiten zur Beschwerde über strafbare Inhalte nicht leicht erkennbar und erreichbar seien, erläuterte eine Sprecherin am Montag in Berlin. Dies schreibe das Netzwerkdurchsetzungsgesetz aber vor.

Zudem sei nicht klar, wohin sich Gerichte bei Telegram wenden könnten, wenn jemand juristisch gegen das Unternehmen vorgeht, hieß es weiter. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz erlaubt es Nutzern sozialer Netzwerke, vor Gericht zu ziehen, wenn sie ihre Rechte nicht gewahrt sehen.

Formal zuständig ist das beim Justizministerium angesiedelte Bundesamt für Justiz, das nach Angaben der Sprecherin in der Sache zwei Bußgeldverfahren durchführt. An Telegram in den Vereinigten Arabischen Emiraten seien zwei Schreiben versandt worden. Das Unternehmen könne nun zu den Vorwürfen Stellung nehmen.

 

Lösung:
1. Die Gruppe Proxystar in Eure Chatliste eintragen! Zu finden unter der Adresse: https://t.me/MTProxyStar
2. Sucht euch dort minimal 5-6 beliebige Proxys aus und verbindet Euch mit ihnen jeweils mittels der Option: “Connect to Proxy”.
3. Die Frage, ob Ihr den betreffenden Proxy jeweils hinzufügen wollt, bestätigen!
4. Unter Einstellungen/Daten und Speicher/Proxys/Einstellungen nachprüfen, ob bei jedem Eintrag “Verfügbar” oder “Verbunden” steht. Falls nicht, müsst Ihr jewels einen neuen Proxy auswählen und eintragen!
5. Nach dem anschliessenden Neustart von Telegram müsste oben rechts ein mit Haken versehenes Symbol in Form eines Schildes sichtbar sein! Die Bestätigung dafür, dass alles funktionert!

Das könnte Dich auch interessieren...