Bundesgerichtshof hebt Urteil gegen Peter Fitzek auf
“Für uns ist das ein Erfolg auf der ganzen Linie. Peter hat weder Geld veruntreut, noch Bankgeschäfte betrieben – es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis auch die Gerichte das anerkennen müssen.
Bis dahin verbuchen wir einen Zwischensieg. Peter ist wieder da, wo er hingehört: in der Freiheit. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat das falsch getroffene Urteil vom Landgericht Halle aufgehoben.
Das Verfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Jetzt haben wir ein Augenmerk darauf, daß die neue Kammer sich zügig in den Fall einarbeitet und die Hauptverhandlung bald beginnt. Es ist zu wünschen, daß hier in absehbarer Zeit Rechtsklarheit herrscht. Noch hat das Landgericht in Halle die Möglichkeit, seine Urteilsbegründung nachzubessern. Nach den klaren Hinweisen des BGH, wird es sich jedoch nicht noch einmal mit unbelegten Vermutungen ein Urteil gegen die bestehenden Tatsachen hinbiegen können.” ..weiterlesen…