Cash only in der Zürcher Totalbar / Ist Bargeld jetzt gesetzlich verankert oder nicht?
Die Totalbar ist eine Insel. Die kleine Bar mitten im Zürcher Langstrassenquartier akzeptiert keine Kartenzahlungen – als eine der letzten in der Stadt. «Cash Only» steht auf einem Schild an der Bar. Während andere den gegenteiligen Weg gehen, nur noch Plastikgeld akzeptieren, hält Totalbar-Inhaber Michel Monod (49) schon auf der Webseite prominent fest: «Nur Bares ist Wahres!»
Die Möglichkeit, mit Bargeld zu bezahlen, werde laufend eingeschränkt. «Vielleicht ist es kein Problem für dich, aber viele Menschen besitzen auch heutzutage kein Bankkonto», heisst es dort weiter. Betroffen seien etwa Sans-Papiers, Menschen im Asylsystem oder solche ohne festen Wohnsitz.
Hinzu komme, dass man mit jeder Kartenzahlung eine Datenspur hinterlasse. Ganz abgesehen von den Kosten: Zahlungsabwickler verrechnen eine Monatsgebühr für die Bezahlterminals. Hinzu kommen Kommissionen für jede einzelne Zahlung. Je nach Zahlungsabwickler und abhängig davon, welche Karte der Kunde benutzt, können für ein einziges Bier bis zu 30 Rappen Kommission anfallen. «Das muss die Kundschaft am Ende mitzahlen, indem man es auf den Preis aufschlägt», rechnet Monod vor.
° Münz und Banknoten erhalten – Bargeld-Initiative steht
° Erste grosse Gastro-Kette akzeptiert bald weder Scheine noch Münz
Nach dem Sommer kann man in den Restaurants der Familie Wiesner Gastronomie nur noch mit Plastikgeld bezahlen. Damit spart das Unternehmen Kosten und Aufwand. Ganz auf Bargeld verzichten wollen die wenigsten der Konkurrenten, wie Recherchen zeigen.
° Bundesrat verabschiedet Bericht zur Akzeptanz von Bargeld in der Schweiz
Bern, 09.12.2022 – Der Bundesrat hat anlässlich seiner Sitzung vom 9. Dezember 2022 den Bericht «Die Akzeptanz von Bargeld in der Schweiz» verabschiedet, der in Erfüllung des Postulates 18.4399 von Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo verfasst wurde. Bargeld erfüllt wichtige Funktionen für Wirtschaft und Gesellschaft. Der Bundesrat erachtet deshalb eine aufmerksame Beobachtung der Entwicklungen im Bargeldbereich als notwendig. Die im Postulat vorgeschlagene zwingende Bargeldannahmepflicht lehnt der Bundesrat aber ab. Diese wäre ein starker Eingriff in die Vertragsfreiheit und in das Grundrecht der Wirtschaftsfreiheit.
dabei steht doch im Bundesgesetz über die ‘Währung und die Zahlungsmittel’:
Art. 3 Annahmepflicht
“jede Person ist gehalten, bis zu 100 schweizerische Umlaufmünzen an Zahlung zu nehmen. Umlauf-, Gedenk- und Anlagemünzen werden von der Schweizerischen Nationalbank und den öffentlichen Kassen des Bundes unbeschränkt zum Nennwert angenommen.”
wie das denn?:
Schweiz nimmt das Recht auf Barzahlung nicht in die Verfassung auf
Münz und Noten: Die Schweiz soll ein Land des Bargelds bleiben. Das fordert ein Vorstoss. Er stiess im Nationalrat auf taube Ohren. Der Bundesrat gab derweil Entwarnung: Niemand wolle das Bargeld abschaffen.