Coronavirus: Verlängerung der Massnahmen zur Aufrechterhaltung des Justizbetriebs / Wir ergreifen das Referendum

Bern, 25.09.2020 – Einzelne Massnahmen zur Aufrechterhaltung des Justizbetriebs sind weiterhin notwendig und werden daher verlängert.

Das Parlament hat im Rahmen des Covid-Gesetzes die Schaffung der dafür notwendigen Grundlage gutgeheissen. Um eine nahtlose Weiterführung zu gewährleisten, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 25. September 2020 die Verlängerung der Verordnung Justiz und Verfahrensrecht verabschiedet. Gleichzeitig werden die Regelungen der veränderten epidemiologischen Lage angepasst. Sie gelten längstens bis am 31. Dezember 2021.

Am 16. April 2020 hat der Bundesrat zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Gerichten und Behörden in der damaligen ausserordentlichen Lage gestützt auf Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung die Verordnung über die Massnahmen in der Justiz und im Verfahrensrecht (COVID-19-Verordnung Justiz und Verfahrensrecht) erlassen. Diese Notverordnung gilt derzeit bis Ende September 2020.

Weil sich die Verordnung nach Einschätzung des Bundesrates bewährt hat und dafür angesichts der derzeitigen epidemiologischen Lage weiterhin eine Notwendigkeit besteht, will er die Verordnung verlängern. Mit der Botschaft zum Covid-19-Gesetz hat der Bundesrat am 12. August 2020 dem Parlament die Schaffung der gesetzlichen Grundlage für diese Massnahmen beantragt. Das Gesetz wurde in der Herbstsession vom Parlament gutgeheissen. Somit kann die Verordnung bis Ende 2021 verlängert werden. Falls ein fakultatives Referendum gegen das Covid-19-Gesetz zustande kommt und das Gesetz abgelehnt wird, tritt die Verordnung dannzumal ausser Kraft.

 

° Wir ergreifen das Referendum – Sammelstart ist voraussichtlich der 6. Oktober.

Danach haben wir 100 Tage Zeit, um mindestens 50 000 Unterschriften zusammenzubekommen. Bis jetzt haben sich schon über 24 00 Unterstützende gemeldet. Man rechne: Wenn jeder nur eine zusätzliche Unterschrift bringt, haben wir das Ziel erreicht! Aber: Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.

In der Schlussabstimmung vom Freitag hat sich das Parlament, wie erwartet, selbst aus dem Spiel genommen. Das Covid-19 Gesetz wurde mit 153 Ja zu 36 Nein angenommen. Sämtliche Nein-Stimmen im Nationalrat kamen von der SVP (Abstimmungsresultat). Die Zustimmung im Ständerat war einstimmig.

° notrecht-referendum.ch

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