UPADATE: Das 2. Referendum kommt zustande – COVID-Gesetz – Referendum II – Die offiziellen Abstimmungsunterlagen waren unvollständig

° UPADATE: Das 2. Referendum kommt zustande
*
° Die Referendumsfrist läuft nur noch bis zum 8. Juli
covidgesetz-nein.ch

Das Covid-Gesetz – beendet die freie Schweiz!
Das Schweizer Stimmvolk hat am 13. Juni dem Covid-Gesetz in der Version vom 25. September 2020 mit 60% zugestimmt. Die drastischen Verschärfungen des Gesetzes in der Frühjahrssession waren selten Teil der öffentlichen Debatte, obwohl sie mit einem Nein auch ausser Kraft gesetzt worden wären.

Die offiziellen Abstimmungsunterlagen waren unvollständig.
Dem Stimmbürger wurde vorenthalten, worüber er schlussendlich abgestimmt hat. Doch wir haben eine Möglichkeit, dagegen vorzugehen.

Die Änderungen aus der Frühjahrssession können mit einem separaten Referendum nochmals zur Abstimmung gebracht werden.

Der Kerngehalt der Grundrechte ist unantastbar (Art. 36 Bundesverfassung). Die persönliche Freiheit darf nicht davon abhängen, ob ein Mensch gegen Covid-19 geimpft ist. Das Covid-Zertifikat und ein umfassendes Contract-Tracing sind Experimente am Menschen mit sensiblen Daten, welche Stigmatisierung und Diskriminierung ermöglichen.

Dies gilt es zu verhindern und deshalb braucht es ein weiteres Referendum.

 

° Wie SRF mit Zwangsgebühren Unwahrheiten verbreitet

° SRF vertauschte Ja- und Nein-Stimmen zum Covid-19-Gesetz

 

Die wichtigsten Argumente

DAS GESETZ DISKRIMINIERT UNGEIMPFTE
Ungeimpften sollen die Grundrechte entzogen werden, während Geimpfte Privilegien erhalten! Wer ist als nächster dran? Raucher, Übergewichtige, Sportmuffel?
Beenden wir diese staatliche Willkür, bevor es zu spät ist.


MASSENÜBERWACHUNG MIT UMFASSENDEM CONTACT TRACING
Es begann harmlos: Digitales Contact Tracing sollte einst freiwillig sein. Doch mit dem Covid-Gesetz schafft die «Politik» jetzt die Grundlage für umfassendes digitales Tracing, die Basis für eine permanente Massenüberwachung.


KEINE UNDEMOKRATISCHE DAUER-VOLLMACHT FÜR DEN BUNDESRAT
Das Covid-Gesetz enthält keine Kontrollmöglichkeiten und keine Haftung der Verantwortlichen! Art 1a) des Covid-Gesetzes: «Der Bundesrat legt die Kriterien und Richtwerte für Einschränkungen und Erleichterungen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens fest.» Der Bundesrat rennt seit über einem Jahr ausländischen Fehlentscheidungen hinterher.
Er verdient keine zusätzlichen Vollmachten und braucht sie nicht.


BIS WANN BLEIBT EIGENTLICH DIE RECHTSUNGLEICHHEIT GEMÄSS ART 3a BESTEHEN?
Wir glauben nicht, dass nur die Finanzhilfen über 2021 hinaus gültig sind, wie von einigen Politikern versprochen, da das Covid-Gesetz grundsätzlich bis 2031 in Kraft bleibt.

 

Die wichtigsten Änderungen des Covid-Gesetzes

ART. 1A KRITERIEN UND RICHTWERTE
Der Bundesrat kann die Massnahmen diktieren:
«Der Bundesrat legt die Kriterien und Richtwerte für Einschränkungen und Erleichterungen des wirtschaftlichen und gesellschaftli­chen Lebens fest. Er berücksichtigt nebst der epi­demiologischen Lage auch die wirtschaftlichen und ge­sellschaftlichen Konsequenzen.»
Zum Gesetzestext


ART. 3 ABS. 7 BUCHSTABE A
Massenüberwachung
durch ein
«Der Bund trifft die folgenden Massnahmen in enger Abstimmung mit den Kantonen:
a. umfassendes, wirksames und digitales Contact-Tracing;»

Zum Gesetzestext
und dann noch nach 7a suchen!


ART. 6A IMPF-, TEST- UND GENESUNGSNACHWEISE
Einführung eines Covid-Zertifikates
«Der Bundesrat legt die Anforderungen an den Nachweis einer Covid-19-Impfung, einer Covid-19-Genesung oder eines Covid-19-Testergebnisses fest.»
Zum Gesetzestext


ART. 3A11 GEIMPFTE PERSONEN
Diskriminierung von Ungeimpften,
die zukünftig noch weiter verschärft werden soll
«Personen, die mit einem Covid-19-Impfstoff geimpft sind, der zugelassen ist und erwiesenermassen gegen die Übertragung schützt, wird keine Quarantäne auferlegt.»
Zum Gesetzestext
und dann noch weit hinunter scrollen!

 

Das könnte Dich auch interessieren...