Der Bundesrat (CH) will das Notrecht verlängern !
“Der Bundesrat hat ohne rechtliche Grundlage, aber mit politischer Billigung gehandelt. Dies soll das dringliche Bundesgesetz nachträglich legitimieren.”
Der Bundesrat schlägt mit dem «Covid-19-Gesetz» eine Verlängerung seiner notrechtlichen Befugnisse bis Ende 2022 vor. Das Parlament soll die Vorlage in der Herbstsession als dringliches Bundesgesetz verabschieden und damit die Referendumsmöglichkeiten einschränken.
Pünktlich zum Sessionsende hat der Bundesrat seinen bereits am 8. April gefällten Entscheid wahr gemacht und ein Bundesgesetz in Vernehmlassung geschickt, das die Massnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie «durch Parlamentsentscheid legitimiert», wie es in den Erläuterungen heisst. Es ermächtigt ihn, die notrechtlichen Massnahmen bis Ende 2022 auf gesetzlicher Grundlage weiterzuführen.
Der Zeitpunkt des Beginns der Vernehmlassung ist vielsagend: Am frühen Nachmittag des letzten Tages der Sommersession hat die Bundeskanzlei den Entwurf des Bundesrates für ein «Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie» veröffentlicht. Die Parlamentarier hatten nicht einmal Gelegenheit, während der Mittagspause einen ersten Blick auf das brisante Papier zu werfen.
Man darf daraus schliessen, dass der Bundesrat die Debatte über dieses notrechtliche Instrument möglichst kurz halten will. Darauf deutet auch die Verkürzung der Vernehmlassungsfrist von drei Monaten auf drei Wochen hin. Zudem beantragt der Bundesrat dem Parlament, die Vorlage als «dringliches Bundesgesetz» zu klassifizieren. Die Folge davon ist, dass es sofort in Kraft tritt und durch ein allfälliges Referendum nicht aufgeschoben werden kann. Auch eine Volksabstimmung würde erst stattfinden, wenn das Gesetz längst in Kraft und die von vielen Seiten beschworene «neue Normalität» eingetreten ist.