Der Deutsche Bundestag hat sich jetzt mit Mehrheit für die Fortsetzung der nicht mit einer Krankheit begründbaren Notlage unserer Bevölkerung entschieden.
Der friedliche und demokratische Protest gegen Zwangsmaßnahmen und Willkür ist weiterhin wichtig. Eine inhaltliche fraktionsübergreifende Opposition im Bundestag hat die Möglichkeit, unverzüglich eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Dieser Text enthält weitere Argumente für eine solche rechtliche Notwehr.
Von Anfang Oktober bis Mitte November 2020, also etwa innerhalb von nur 6 Wochen, stieg der Anteil der angeblichen Covid-19-Patienten auf deutschen Intensivstationen um das 15-fache. Über die Hälfte der Betten war plötzlich mit „Covid-19“-Patienten belegt. Dabei blieb der Belegungsgrad aber nahezu unverändert.
Wo aber sind all die anderen Kranken geblieben? Und weshalb fand das RKI die SARS-Coronaviren-2 bei nur 4 Prozent der ambulanten Atemwegserkrankten (1)? Gibt es andere Gründe für die Berichte von einer „Zweiten Welle“?