Dürfen im Kanton Thurgau (Schweiz) Polizeikräfte nächsten in jedes Handy eines jeden Bürgers einfach mal so hineinschauen?

Allein die Tatsache, dass Parlamentarier in der SCHWEIZ (CH-Thurgau) mit dem Gedanken liebäugeln, den Polizeikräften die Möglichkeit einzuräumen, in jedes Handy eines jeden Bürgers hineinschauen lassen zu dürfen, müsste alle Alarmglocken sehr laut läuten lassen. Sowas kennt man in erster Linie in chinesischen Landen. dass dieser politische Vorschlag im Parlament denn auch tatsächlich angebommen wurde, lässt einen, als Bürger dieses Landes, nur noch ratlos zurück… Dass dieser Vorstoss die Grundgesetze auf das massivste verletzt, scheint in der abgehaltenen Diskussionrunde leider nur sehr wenig zu kümmern. – Red.

 

Dürfen im Kanton Thurgau (Schweiz) nächsten die Polizeikräfte in jedes Handy eines jeden Bürgers einfach mal so hineinschauen?

Parlament-Protokoll des Kantos Thurgau am 3. Mai 2023

Ausführliche Protokoll des Thrugauer Parlamentes (CH):
—-> für eine Freigabe an die Polizeikräfte zur Einsicht von Handys bereits bei – einem “Verdacht”!
(dies allerdings erst in der 1. Lesung, die aber erstmal angenommen wurde):

“4. Änderung des Polizeigesetzes (PolG) (20/GE 18/357) (Eintreten, 1. Lesung). Mit Botschaft vom 5. Juli 2022 unterbreitet der Regierungsrat dem Grossen Rat Botschaft und Entwurf zur Änderung des Polizeigesetzes. Eintreten ist unbestritten. In der 1. Lesung wird einem Antrag mit 62:56 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt, in § 47 einen neuen Abs. 3 einzufügen. § 47 Abs. 3 lautet neu wie folgt: “Zur Gefahrenabwehr und zur Erkennung von Vergehen und Verbrechen dürfen elektronische Geräte vor Ort in Anwesenheit der betroffenen Person eingesehen werden.”

Science-Fiction-Film “Minority-Report beruht genau auf diesem “Vorsorgeprinzip”. China freuts bestimmt!

 

° Möchten Sie, dass die Polizei Ihre Whatsapp-Chats und Handy-Fotos jederzeit kontrollieren darf? Erstmals in der Schweiz wird genau das geplant (NZZ)

Das könnte Dich auch interessieren...