Erklärung von Herrn Daniel Zabel zur Veröffentlichung des Haftbefehls wegen der Ermordung eines jungen Mannes in Chemnitz

P r e s s e m i t t e i l u n g

Dresden, 30. August 2018

Erklärung von Herrn Daniel Zabel zur Veröffentlichung des Haftbefehls wegen der Ermordung eines jungen Mannes in Chemnitz

Am heutigen Tag hat mich mein Mandant, Herr Daniel Zabel, aufgesucht und mich gebeten, mit ihm gemeinsam die Konsequenzen zu erörtern, die meinem Mandanten wegen der Veröffentlichung eines Fotos des Haftbe­fehls gegen den mutmaßlichen Mörder von Chemnitz treffen.
Im Ergebnis hat mich mein Mandant gebeten, die anliegende Erklärung in seinem Namen zu veröffentlichen.
Ich bitte, von der anliegenden Erklärung meines Mandanten Kenntnis zu nehmen.
Ich weise darauf hin, dass mein Mandant über diese Erklärung hinaus keine Auskünfte geben wird und sämtlicher Kontakt ausschließlich über mein Büro erfolgen soll.

Erklärung

Mein Name ist Daniel Zabel. Ich habe mich gemeinsam mit meinem Verteidiger, Herrn Rechtswalt Hannig dazu entschlossen, mit der folgenden Erklärung an die Öffentlichkeit zu gehen:
ch bin Justizvollzugsbeamter und habe im Rahmen meiner Tätigkeit Kenntnis von dem Haftbefehl gegen einen der Tatverdächtigen des Tötungsdelikts in Chemnitz an dem Herrn Daniel Hillig erhalten.

Ich habe mich entschlossen, dieses Dokument, den vollständigen Haftbefehl, zu fotografieren und der Öf­fentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Mir war dabei klar, dass ich damit Dienstpflichten verletze und ich habe auch gewusst, dass ich dadurch mit hoher Wahrscheinlichkeit meinen Job verlieren werde. Mir war allerdings nicht klar, dass ich mich mit dem Veröffentlichen dieses Dokuments möglicherweise auch straf­bar gemacht habe. Dies habe ich vor allem deshalb nicht geglaubt, weil spätestens mit Eröffnung des Hauptverfahrens die Angelegenheit ohnehin in einer öffentlichen Verhandlung stattfinden muss und ich da davon ausgegangen bin, die Öffentlichkeit früher oder später die Wahrheit ohnehin erfährt.

Ich habe mich aus folgenden Gründen dazu entschlossen, den Haftbefehl öffentlich zu machen und damit der Öffentlichkeit ein für alle Mal zu zeigen, welche Tat nach vorläufiger Ansicht der Staatsanwaltschaft in Chemnitz stattgefunden hat:

Ich möchte, dass die Öffentlichkeit weiß, was geschehen ist. Ich möchte, dass die Spekulationen über einen möglichen Tatablauf ein Ende haben und ich möchte, dass die Medien nicht mehr die Hoheit haben, den tatsächlichen Tatablauf in Frage zu stellen, zu manipulieren oder auf einen ihnen jeweils genehme Art und Weise zu verdrehen. Ich möchte, dass die gesamte Öffentlichkeit ausschließlich die zum heutigen Zeitpunkt bekannten harten Fakten kennt.     …weiterlesen…

 

Das könnte Dich auch interessieren...