EXKLUSIV: Jetzt packt Arzt Habig aus – über seine Festnahme, seine Haft-Qualen und seine Motive

Zwei Jahre und drei Monate Haft ohne Bewährung – so lautete das Urteil für den Recklinghäuser Arzt Heinrich Habig Ende September. Sein Verbrechen: Er hatte Menschen, die sich nicht impfen lassen wollten, aber vom Staat durch die Diskriminierung Ungeimpfter zur Impfung genötigt sahen, Impfbescheinigungen ausgestellt, ohne ihnen tatsächlich die landläufig als „Impfung“ bezeichnete mRNA-Gentherapie zu spritzen. Zuvor war er in einem Teilurteil von einer Strafkammer des Landgerichts Bochum unter Vorsitz von Richterin Petra Breywisch-Lepping dafür bereits zu zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden (siehe hier).

Habig saß 16 Monate in Untersuchungshaft. Nach eigener Einschätzung hat Habig Menschen geholfen, die sich in einer persönlichen oder wirtschaftlichen Notlage befanden und auf die „existenzieller Druck“ bezüglich der Impfung ausgeübt worden ist. Der Arzt beruft sich dabei auf Nothilfe. Für ihn habe es lediglich die Wahl gegeben, seine Patienten wider besseren (Ge)Wissens zu „impfen“ – oder ihnen eine Impfbescheinigung auszustellen, um sie so aus einer empfundenen oder tatsächlichen Notlage zu befreien. Er habe sich dem Hippokratischen Eid sowie dem Wohl seiner Patienten mehr verpflichtet gefühlt als der Gesetzeslage.

 

EXKLUSIV: Jetzt packt Arzt Habig aus – über seine Festnahme, seine Haft-Qualen und seine Motive – 1. Teil

 

 

Warum Arzt Habig lieber ins Gefängnis ging, als zu impfen: “Oberstes Gebot, Patienten nicht zu schaden!” – 2. Teil

 

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