FATALE ÄNDERUNG des Arzneimittelgesetzes ab 1.9.2020
“Das bedeutet, dass ab 1.9.2020 jeder Mensch der sich in Quarantäne befindet, oder der sich durch eine angeordnete Verkehrsbeschränkung seinem Ort, Bezirk oder Land nicht verlassen darf, EIN COVID-19 ARZEIMITTEL VERABREICHT WERDEN DARF WELCHES SICH IM KLINISCHEN TEST BEFINDET.
JETZT KANN QUASI JEDER ALS “VERSUCHSTIER” HERANGEZOGEN WERDEN!”