Immer mehr Regierungen, Verwaltungen, Behörden etc. handeln eigenmächtig
Zu Unrecht an Grenze gebüsst Die Zollverwaltung handelte eigenmächtig
Interne Mails zeigen: Die Praxis, nicht beruflichen Grenzverkehr zu unterbinden, war von Bundesrat Ueli Maurer abgesegnet worden. Doch in der Bundesverwaltung bestanden erhebliche Zweifel an der Verfassungsmässigkeit einer solch weitgehenden Massnahme.
In einem Dokument, das Schweizer Radio SRF unter Berufung auf das Öffentlichkeitsgesetz erhalten hat, schreibt die Zollverwaltung, sie habe entschieden, den Grenzverkehr auf das «strikte Minimum» zu limitieren:
Die Zollverwaltung hat diesen Entscheid auf der Internetseite publiziert und Plakate an offenen Grenzübergängen aufgestellt, um die Bevölkerung zu informieren, dass Reisen in die Nachbarländer für Einkauf, Besuche und Tourismus nicht erlaubt sind.
Im Dokument steht ferner: «Diese Entscheidung wurde vom Chef des Departements unterstützt». Finanzminister Ueli Maurer war also einverstanden. Das Problem dabei: Das Verbot widersprach der Covid-19-Verordnung des Bundesrates. Sie hielt fest, dass allen Menschen mit Schweizer Pass oder Niederlassungstitel der Grenzübertritt erlaubt sei.
Fehlende Rechtsgrundlage
Das Vorgehen der Zollverwaltung sei unverständlich, sagt Markus Schefer, Staatsrechtsprofessor der Universität Basel: «Die eidgenössische Zollverwaltung hat hier eigenmächtig den Beschluss gefasst, den Einkaufstourismus und Besuche im Ausland zu verbieten. Sie hatte dafür keine Rechtsgrundlage. Es ist in unserer Verfassungsordnung unbestritten, dass eine Behörde nur dort handeln darf, wo sie eine Rechtsgrundlage hat.»