Dr. Barbara Müller, Kantonsrätin Thurgau, ist im Besitz eines ärztlichen Attests, das sie vom Maskentragen befreit. Als Sehbehinderte mit weissem Stock – besonders gekennzeichnet in ihrem GA-Abo – ist sie auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen.
Trotz den internen Weisungen der SBB, auf die Kontrolle eines Attests zur Maskendispens zu verzichten (wir berichteten), wurde von ihr verlangt, dieses Dokument vorzulegen.
Dr. Müller machte die Zugbegleiter sowohl auf die rechtlichen Hintergründe als auch auf die SBB-Regeln aufmerksam und wies das Attest nicht vor. Daraufhin wurde sie unter Einsatz körperlicher Gewalt seitens der Zugbegleiter im Bahnhof Thun aus dem Zug entfernt.
Das Spital Frutigen bestätigt ihre Verletzungen.
Dr. Barbara Müller hat heute bei der Staatsanwaltschaft wegen Nötigung, Körperverletzung, Freiheitsberaubung und wegen Diskriminierung von Menschen mit Behinderung Klage eingereicht.
Sämtliche Dokumente liegen Corona-Transition vor.