Kein Recht auf Barzahlung
Der Staat kann die Barzahlung bei der Erfüllung hoheitlich auferlegter Geldleistungspflichten ausschließen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig jetzt abschließend in zwei Verfahren entschieden. Nur wer keinen Zugang zu einem Bankkonto erhält, kann sich auf ein Recht auf Barzahlung berufen. Da allerdings jedermann gesetzlichen Anspruch auf ein Zahlungskonto besitzt, dürfte der Kreis der Glücklichen gen null tendieren.
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Über die aktuellen Gerichtsurteile und die Mechanismen hinter der schleichenden Abschaffung des Bargelds als Zahlungsmittel spricht Hakon von Holst im Interview mit dem bekannten Wirtschaftsjournalisten Dr. Norbert Häring. Dieser hat sich über Jahre durch alle juristischen Instanzen gekämpft, um den Schutz unserer Grundfreiheiten an einem wichtigen Punkt zu verbessern.
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Hakon von Holst: Sehr geehrter Herr Dr. Häring, Sie sind seit 20 Jahren Redakteur beim Handelsblatt, betreiben seit acht Jahren den Blog „Geld und mehr“ und sind Autor mehrerer Bücher. In zwei Ihrer Werke beleuchten Sie die öffentlich-privaten Netzwerke hinter der schleichenden Verdrängung des Bargelds aus unserem Leben. Wann war für Sie der Moment, als Sie sich das erste Mal überlegt haben, ob die allgemeine Abkehr vom Bargeld nicht einfach nur das Ergebnis einer zufälligen Entwicklung oder der scheinbar unvermeidlichen Digitalisierung ist?
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Norbert Häring: Das war im Jahr 2015, als die Schweizerische Zentralbank zusammen mit dem Finanzkonzern Brevan Howard und unter starker Beteiligung der Europäischen Zentralbank in London eine Konferenz über die Abschaffung des Bargelds abhielt, bei der sie keine Presse dabeihaben wollten. Dem Programm nach sollte es um die Überwindung der Nullzinsuntergrenze gehen. Die entsteht dadurch, dass man für Bargeld keine negativen Zinsen verlangen kann. Aber auch die angeblich stark kriminalitätsfördernde Wirkung des Bargeld war ein wichtiges Thema.