Krachende Ohrfeige: Bundeswehr-Richter rechnet mit Impfpflicht ab
Krachende Ohrfeige: Bundeswehr-Richter rechnet mit Impfpflicht ab. Was Sie nicht erfahren sollen – weil es Sie beunruhigen könnte
„Auf Antrag des Soldaten wird die Vollstreckung der am 6. Juli 2022 gegen ihn verhängten Disziplinarbuße bis zur Entscheidung über die weitere Beschwerde des Soldaten gegen den Beschwerdebescheid vom 13. Juli 2022 ausgesetzt“.
Es ist nur ein kurzer Satz, in einem Beschluss des Truppengerichts Süd der Bundeswehr in einer Eilsache in Sachen Impfpflicht bei der Bundeswehr. Doch der Satz ist – in Verbindung mit der schier unglaublichen Begründung der Entscheidung – eine Bankrott-Erklärung für die Impf-Fanatiker. Und eine krachende Ohrfeige für Gesundheitsminister Karl Lauterbach und seine Getreuen.
Im konkreten Fall hatte ein Soldat sich geweigert, sich gegen Corona impfen zu lassen. Deswegen wird eine Disziplinarbuße in Höhe von 2.250 Euro gegen ihn verhängt. „Wegen vorsätzlicher Nichtherbeiführung des Impfstatus“, wie es im verqueren Amtsdeutsch heißt. Gegen die Strafe legte der Soldat Rechtsmittel ein im Eilverfahren. Das hat er nun gewonnen, wie der Arzt Gunter Frank auf Achgut vermeldet. Das dürfte auch Signalwirkung für das Verfahren in der Hauptsache haben. Besonders brisant ist die Gerichtsentscheidung vor dem Hintergrund, dass der Oberste Arzt von Florida inzwischen Männern unter 40 ganz offen von der Impfung mit mRNA-Wirkstoffen abrät – wegen zu großer Risiken, nachdem die Zahl der herzbedingten Todesfälle bei Männern in dieser Altersgruppe binnen vier Wochen nach der Spritze um 84 Prozent anstiegen (wie wir berichtet haben).
Was der Richter in seinem Beschluss schreibt, ist schwerer Tobak: „Zweifel an der Verbindlichkeit des erteilten Befehls resultieren insbesondere daraus, dass dessen Befolgung wegen möglicher Gesundheitsgefahren für den zu impfenden Soldaten durch Impfnebenwirkungen unzumutbar sein könnte. Die Gesundheit eines Soldaten ist – zumindest in Friedenszeiten – ein hohes Gut, das nicht vorschnell durch den Einsatz risikobehafteter, in ihren Langzeitfolgen unkalkulierbarer genbasierter Impfstoffe aufs Spiel gesetzt werden darf. Ein Soldat als Staatsbürger in Uniform und damit Grundrechtsträger muss sich bei bestehender Fürsorgepflicht des Dienstherrn und der Vorgesetzten grundsätzlich nicht in ein „Experimentierfeld“ mit für ihn nicht einigermaßen kalkulierbarem Ausgang begeben, wenn dadurch nicht tatsächlich, also nachweisbar, überragende Gemeinschaftsgüter geschützt werden. Das ist bei einer Impfung mit ihrer zurzeit bekanntlich eingeschränkten Wirkung wohl kaum der Fall.“