Masken-Verzeigung: Stadthalteramt kann nicht büßen

Christian Rüegg wollte im Coop Wald seine Maskendispens nicht vorweisen und wird deshalb von der Polizei verzeigt. Danach allerdings krebst der Staat zurück.

Am 22. Januar 2021 kam es im Coop Wald ZH zu einer unschönen Szene: Der Walder Christian Rüegg geht dort täglichen einkaufen. An der Kasse wird er durch eine Kundin und danach durch das Personal aufgefordert, seine Maske anzuziehen. Rüegg ist aber im Besitz eines gültigen ärztlichen Attests, welches ihn von der Tragepflicht befreit. Das sagt er auch, wollte sein Attest jedoch nicht vorlegen. Deshalb forderte ihn die stellvertretende Filialleiterin auf, das Geschäft ohne Einkäufe zu verlassen, was Christian Rüegg ebenfalls nicht befolgen wollte.

Daraufhin anvisiert die Coop-Angestellte die Polizei, die kurz drauf erscheint und Rüegg auffordert, sofort eine Maske anzuziehen. Weil er das nicht befolgen wollte, nahm die Polizei seine Personalien auf. «Zudem hat das Coop-Personal mir gegenüber ein Hausverbot ausgesprochen», so Christian Rüegg, «dieses habe ich auf rechtlichem Weg angefochten.»

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