Netzfund bzgl der Maskenpflicht in Schulen:
Wer mit seiner Schule auf Konfrontationskurs gehen will, stellt am besten folgende Fragen:
- Wer ist bei Ihnen die befähigte Person für Atemschutz gemäß DGUV 112-190?
- Wann hatte diese Person ihren letzten Befähigungsnachweis? Den möchte ich gerne als Kopie.
- Wer ist der zuständige Betriebsarzt?
- Ich hätte gerne eine Kopie ihrer Gefährdungsbeurteilung für das Betreten eines Gebäudes mit biologischer Gefährdung.
- Ich hätte gerne die Konformitätserklärung aller bei ihnen im Hause eingesetzten Persönlichen Schutzausrüstungen gemäß DGUV 112-190.
- Warum wurde mein Kind nicht unterwiesen? / Ich hätte gerne den Unterweisungsnachweis meines Kindes.
- Wer trägt die Verantwortung für den Einsatz von Atemschutz an Minderjährigen in Gefahrenbereichen?
- Stellen Sie mir dafür bitte eine schriftliche Bescheinigung aus.
- Welche Versicherung haftet für Spätfolgen durch die ggf. unsachgemäße Anwendung von PSA?
- Welches Konzept haben sie zum Raumtemperaturmonitoring zur Berechnung der Deratings für die Tragezeiten?
- Ihren Stundenplan hätte ich gerne schriftlich zur unabhängigen Überprüfung der Tragepausenzeiten nach DGUV durch einen zertifizierten Sachverständigen.
- Welchen Arbeitsschweregrad nach DGUV 112-190 setzen Sie für den Sportunterricht an? Wenn A4, dann hätte ich gerne Einsicht in die zugehörige Sonderplanung des PSA Einsatzes.
- Wie erheben Sie den Arbeitsschweregrad in den übrigen Fächern?
Die im ersten Kommentar angeführten Normen gibt es nicht zum Spaß, dauerhafter Atemwiderstand von filternden Atemschutzprodukten ist gesundheitlich bedenklich. Das kann man nicht einfach so anordnen und jegliche anerkannte und einschlägige Normung ignorieren.
Quelle: Telegramm