Mobilfunkhaftungs-Initiative (Schweiz)
Was will die Mobilfunkhaftungs-Initiative?
Die Initiative beantragt die Bundesverfassung wie folgt zu ändern:
Art. 74a Mobilfunkhaftung
1 Die Konzessionärin haftet für Personen- oder Sachschäden, die durch den Betrieb einer Sendeanlage für Mobilfunk oder für drahtlose Empfangsgeräte verursacht werden.
2 Die Haftung entfällt nur, wenn die Konzessionärin den Beweis erbringt, dass der Schaden nicht durch den Betrieb der Sendeanlage verursacht wurde.
3 Ist die Konzessionärin nicht gleichzeitig Eigentümerin der Sendeanlage, so haften beide solidarisch.
https://mobilfunkhaftung.ch/