Mobilfunkhaftungs-Initiative (Schweiz)

Was will die Mobilfunkhaftungs-Initiative?

Die Initiative beantragt die Bundesverfassung wie folgt zu ändern:

Art. 74a     Mobilfunkhaftung

1 Die Konzessionärin haftet für Personen- oder Sachschäden, die durch den Betrieb einer Sendeanlage für Mobilfunk oder für drahtlose Empfangsgeräte verursacht werden.

2 Die Haftung entfällt nur, wenn die Konzessionärin den Beweis erbringt, dass der Schaden nicht durch den Betrieb der Sendeanlage verursacht wurde.

3 Ist die Konzessionärin nicht gleichzeitig Eigentümerin der Sendeanlage, so haften beide solidarisch.

 

https://mobilfunkhaftung.ch/

 

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