Mut-Polizistin Pühringer darf weiter ihre Meinung sagen – als Staatsbürgerin
Nur als Polizisten darf sie nicht an den Maßnahmen der Regierung zweifeln.
Viel Lärm um Nichts! Mit dem Recht auf Zugeständnis ihrer eigenen Meinung und mit der Anerkennung ihres Attests, keine Maske tragen zu müssen, wurde die Steyrer Polizistin Birgit Pühringer (43) in einer mehr als einstündigen Verhandlung von dem Disziplinarsenat ihrer Behörde in Weyregg freigesprochen. Nur wegen Nichteinhaltung des Mindestabstandes bei einer Demonstration in Wien, an der sie als Rednerin aufgetreten war, erhielt sie ein Verweis.
Der Anwalt der Disziplinarkommission hatte Pühringer vorgeworfen, als Polizistin kritische und abfällige Aussagen zur Corona-Pandemie getätigt zu haben, was die Beschuldigte jedoch in Abrede stellte. Sie hätte lediglich von ihrem Meinungsäußerungsrecht als Bürgerin Gebrauch gemacht. Sie wollte aufklärend wirken.