„Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“
In dem Verfahren ging es um eine Beschwerde des Jugendamtes, das einen sogenannten minderjährigen unbegleiteten Flüchtling (MuFl) betreut. Ohne Worte! ..weiterlesen…