Politische Impftricksereien durch die gesetzliche Hintertüre?
Seit dem 13. März 2020 hat der Schweizer Bundesrat verschiedene Verordnungen zur Bewältigung der Coronakrise erlassen.
Für die COVID-19-Verordnung 2 stützte er sich auf das Epidemiengesetz. Diese Notverordnungen treten jedoch nach einem halben Jahr automatisch außer Kraft, wenn keine gesetzliche Grundlage geschaffen wird. Deshalb – um eine gesetzliche Grundlage zu schaffen – hat der Bundesrat am 19. Juni 2020 das Covid-19-Gesetz in die Wege geleitet. Dieses soll eine Verlängerung des Notrechts bis Ende 2022 bringen. Da der Bundesrat für dieses Gesetz die Dringlichkeit beantragt, wurde die sogenannte Vernehmlassungsfrist von drei Monaten auf drei Wochen – also auf den 10. Juli – verkürzt.
Parteien, Kantone und größere Organisationen wurden direkt eingeladen, Stellung zu nehmen. Vernehmlassungen sind öffentlich: Jede und jeder – unabhängig der Staatsbürgerschaft – darf eine Stellungnahme zum geplanten Gesetz einreichen. So berichtete die NZZ am 14. Juli, dass das Covid-19-Gesetz bei Parteien und Kantonen durchgefallen sei.
Sie fürchteten sich vor einem allmächtigen Bundesrat. Das Nachrichtenportal watson.ch schrieb, dass der Bund mit Eingaben von Impfgegnern und Corona-Skeptikern überflutet worden sei. Diese Eingaben müssen nun alle einzeln „zur Kenntnis genommen, gewichtet und ausgewertet“ werden. Anhand dieser Vernehmlassungsanalyse muss der Bundesrat den definitiven Covid-19-Gesetzesentwurf ausarbeiten, der dann in der Herbstsession im September 2020 vom Parlament verabschiedet werden soll.
° Notrecht-Referendum
https://www.youtube.com/watch?v=eIG87-_lqoU&feature=youtu.be