Prozeß gegen Richter, der die Maskenpflicht für Kinder kippte

Wenn in einer Gesellschaft die Gerichte nicht mehr menschliches Recht sprechen, bedeutet das immer der Untergang einer Kultur – so wie uns das gerade vorgezeigt wird. – Red.
 
 
 
Berufsverbot und fünf Jahre Gefängnis drohen

Prozeß gegen Richter, der die Maskenpflicht für Kinder kippte

Inzwischen gilt es als belegt, daß Schulschließungen und Maskenpflicht für Kinder zu den Freiheitseinschränkungen der Corona-Zeit gehörten, die wissenschaftlich nicht haltbar waren. Doch der Weimarer Richter, der dies frühzeitig erkannte, muß nun um seine Existenz fürchten. Er steht seit Freitag wegen Rechtsbeugung als Angeklagter vor dem Erfurter Landgericht.

Im April 2021 hatte Richter Christian D. einer Mutter recht gegeben, die gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für zwei ihrer Kinder klagte. Bereits seit Januar ist der Jurist vom Dienst suspendiert. Der Staat kürzte sein Gehalt um 25 Prozent. Würde er schuldig gesprochen, gibt es mindestens ein Jahr Haft, höchstens fünf Jahre. Als Richter dürfte er in jedem Fall nie wieder arbeiten, und seine Pensionsansprüche würde er ebenfalls komplett verlieren.

 

Richter berief sich auf drei Gutachten

Für sein Urteil hatte D. vor zwei Jahren drei Gutachten eingeholt. Alle kamen zu dem Schluß, daß die sogenannten „Corona-Schutzmaßnahmen“ für Kinder unverhältnismäßig seien. Damit widersprachen sie der Auffassung der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), des schwarz-roten Kabinetts, des Robert-Koch-Instituts und den Länder-Regierungen. Damals galten sie als „Schwurbler“, heute haben sich ihre Erkenntnisse weitgehend bestätigt. Der Richter orientierte sich damals an ihren Einlassungen. Die Verbände der Amtsärzte und Kinderärzte hatten aber auch während der Corona-Zeit die Aufhebung der Maskenpflicht gefordert.

Sein vorausschauender Blick wird D. nun zum Verhängnis. Bereits zuvor nahm die Justiz auch die Anwältin der Mutter ins Visier, die geklagt hatte, weil ihre Kinder seelisch und körperlich unter der Maskenpflicht litten. Nachdem sie recht bekommen hatte, rückten Polizisten an, um im Auftrag der Staatsanwaltschaft ihr Haus zu durchsuchen. Die Beamten beschlagnahmten Handys, Computer und Dokumente, um nachzuweisen, daß Richter und Anwältin sich ausgetauscht hätten. Auch D.s Wohnung wurde durchsucht.

 

War das Urteil gegen die Maskenpflicht abgekartet?

Zusammengefaßt lautet der Vorwurf gegen den Richter, dieser habe aktiv jemanden gesucht, der die Klage anstrenge und der einen Nachnamen hat, der mit einem der Buchstaben beginnt, die er bearbeitet. Er soll auch die Rechtsanwältin kontaktiert haben, die die Klägerin schließlich vertrat. Das ganze Urteil gegen die Maskenpflicht sei also ein abgekartetes Spiel gewesen. Es handele sich nicht um einen Rechtsirrtum, sondern um Rechtsbeugung, so die Staatsanwaltschaft.

 

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