Sammelklage gegen die Maskenpflicht (CH)

Eine Gruppe von kritischen Rechtsanwälten hat noch eine bessere Idee vorgebracht, wie man die Befreiung der Maskenpflicht ohne Kostenrisiko und mit bester anwaltschaftlicher Vertretung realisieren kann.

Die unverhältnismässige Maskenpflicht im öV kann nicht direkt vor Gericht angefochten werden, da es sich um eine Verordnung handelt.

Ein Antrag um Befreiung der Maskenpflicht muss aber vom Bundesrat bzw. von einem zuständigen Bundesamt beantwortet werden. Wird das Gesuch abgelehnt, kann dagegen Beschwerde erhoben werden, die von einem Gericht überprüft werden muss.

Eine Gruppe kritischer Rechtsanwälte hat nun mit „WirKlagenAn“ genau dies geplant. Und zwar auf eine sehr schlaue Art und Weise: Statt dass jeder einzelne ein Gesuch stellen und die Kosten der Gerichtsinstanzen selber tragen muss, sieht „WirKlagenAn“ nun einen Sammelantrag vor, wie es das Verwaltungsverfahrensgesetz ausdrücklich vorschreibt, wenn mehr als 20 Parteien gleiche Interessen wahrnehmen.

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