Sensations-Urteil in Österreich: PCR-Test nicht zur Diagnostik geeignet
Ein österreichisches Gericht kam zu dem Schluss, dass ein PCR-Test nicht dazu geeignet ist, die Infektiosität zu bestimmen.
Im konkreten Fall ging es um eine Klage der FPÖ. Ihr wurde Ende Januar eine Versammlung in Wien untersagt. Dagegen klagte die Partei vor dem Verwaltungsgericht Wien. Das gab ihr Recht. Die Richter übten massive Kritik an der Corona-Politik der österreichischen Bundesregierung. „Aufgrund des Erkenntnisses steht fest, dass die Polizei auf Basis dieser Zahlen künftig keine regierungskritischen Versammlungen mehr verbieten darf“, schreibt die Internetzeitung „Report 24“. Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass Wiens Gesundheitsamt, dessen Informationen die Grundlage für das Verbot der Versammlung durch die Polizei waren, „zum Seuchengeschehen keine validen und evidenzbasierten Aussagen und Feststellungen“ vorgelegt hat.
Das Gericht führt wörtlich aus: „Geht man von den Definitionen des Gesundheitsministers, ‚Falldefinition Covid-19‘ vom 23.12.2020, aus, so ist ein ‚bestätigter Fall‘ 1) jede Person mit Nachweis von SARS-CoV-2 spezifischer Nukleinsäure (PCR-Test, Anm.), unabhängig von klinischer Manifestation oder 2) jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-spezifischem Antigen, die die klinischen Kriterien erfüllt oder 3) jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-spezifischem Antigen, die die epidemiologischen Kriterien erfüllt. Es erfüllt somit keiner der drei vom Gesundheitsminister definierten ‚bestätigten Fälle‘ die Erfordernisse des Begriffs ‚Kranker/Infizierter‘ der WHO. Das alleinige Abstellen auf den PCR-Test (bestätigter Fall 1) wird von der WHO abgelehnt.“