Sissach (CH): Nach Eskalation: Kinder werden doch nicht zwangsgeimpft
Nach Eskalation: Kinder werden doch nicht zwangsgeimpft
Ein Bundesgerichtsentscheid verpflichtete die Erwachsenenschutzbehörde in Sissach, zwei Kinder gegen den Willen ihrer Mutter gegen Masern zu impfen. Danach belagerten Impfgegner die Behörde wochenlang.
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Im Kanton Baselland hätten zwei Kinder gegen den Willen der Kindsmutter gegen Masern geimpft werden sollen.
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Dies verfügte das Bundesgericht, nachdem sich die Eltern nicht hatten einigen können.
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Die mit dem Vollzug beauftragte Kindesschutzbehörde verzichtet nun auf die Durchsetzung des Entscheids, nachdem es zu massiven Protesten gekommen war.
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Gelterkinden-Sissach hat am Donnerstag entschieden, auf die Vollstreckung einer bundesgerichtlich angeordneten Masernimpfung zu verzichten. Die Situation der betroffenen Kinder sei zunehmend eskaliert, heisst es in einer Mitteilung der Behörde vom Donnerstag. Dies habe dazu geführt, dass die Kesb eine erneute umfassende Interessensabwägung und Verhältnismässigkeitsprüfung vorgenommen habe.