Steht auch er im Dienste Klaus Schwabs? Transhumanist Elon Musk: Verfechter der Meinungsfreiheit oder WEF-Jünger?

° Tesla- und Starlink-Chef Elon Musk hat sich für 44 Milliarden Dollar Twitter einverleibt und damit ein mediales Erdbeben losgetreten, u.a. weil er sich für freie Meinungsäußerung auf dem Kurznachrichtendienst aussprach. Doch wie ernst meint der reichste Mensch der Welt das? Und wofür steht Musk eigentlich? Hierzu gibt es einige aufschlussreiche Tweets von Musk, die tiefen Einblick gewähren. Bei der freien Meinung ist Musk mittlerweile schon zurückgerudert: Damit meine er nur das, was gesetzlich gedeckt ist. Aber ist Musk am Ende nicht mehr als ein Jünger des WEF, ein „Junger Weltführer“ im Dienste Klaus Schwabs?

Der reichste Mann der Welt ist eine zwiespältige Person. Einerseits warnt Elon Musk vor den Gefahren, die die Entwicklung der „Künstlichen Intelligenz“ (KI) mit sich bringen könnte, andererseits versucht er selbige selbst zu entwickeln und gibt sich stolz darauf, wie weit diese Entwicklung schon vorangeschritten ist.

 

° London droht Elon Musk mit Haftbefehl und Twitter-Verbot

Weil Elon Musk nach seinem Twitter-Kauf die Plattform zu weniger Zensur und mehr Redefreiheit trimmen will, droht ihm die britische Regierung bereits mit Inhaftierung. Auch könnte die Plattform im Vereinigten Königreich und in der EU blockiert werden.

In Europa fällt die freie Rede bzw. die Meinungsfreiheit mittlerweile zunehmend in den Bereich des Strafgesetzbuches. Auch werden Social-Media-Unternehmen immer stärker dazu angehalten, selbst gegen (potenziell) strafbare Äußerungen vorzugehen, anstatt dies den Strafverfolgungsbehörden auf Anzeige hin zu überlassen. Dies führte in den letzten Jahren zu immer repressiveren Maßnahmen gegenüber den Nutzern durch die Social-Media-Plattformen, die immer wieder auch harmlose und nicht strafbare Aussagen zensieren und die Nutzer mit Ausschlüssen abstrafen. Ein prominentes Beispiel war der damalige US-Präsident Donald Trump, der von Twitter verbannt wurde, weil dessen Aussagen den „woken“ Twitter-Leuten nicht passten.

Nun, mit dem Kauf von Twitter durch Elon Musk, kommt auf die Plattform Ungemach zu. Warum? Weil der Milliardär das Unternehmen (wieder) auf Meinungsfreiheit trimmen will. Die britische Regierung droht nämlich mit einem Verbot von Twitter und einer möglichen Inhaftierung von Elon Musk, falls dieser gegen das neue „Online-Sicherheitsgesetz“ verstößt, indem er freie Meinungsäußerung auf seiner Plattform zulässt. Der Schritt erfolgte nur wenige Stunden, nachdem die EU ebenfalls mit einem Verbot von Twitter gedroht hatte, falls Musk freie Meinungsäußerung auf der Plattform zulässt, und die USA mit einer „Reform“ des Paragrafen 230 drohten, um Social-Media-Unternehmen für den „Schaden, den sie anrichten“, „zur Verantwortung zu ziehen“. So berichtet CNBC:

Der britische Gesetzesentwurf zur Online-Sicherheit sieht vor, dass Social-Media-Dienste sowohl gegen illegale Beiträge als auch gegen „legales, aber schädliches“ Material vorgehen müssen – eine vage Definition, die von einigen Vertretern der Tech-Industrie kritisiert wird, weil sie befürchten, dass sie die freie Meinungsäußerung einschränken könnte. „Twitter und alle Social-Media-Plattformen müssen ihre Nutzer vor Schaden auf ihren Seiten schützen“, so ein Sprecher der britischen Regierung gegenüber CNBC. „Wir führen neue Gesetze zur Online-Sicherheit ein, um Kinder zu schützen, missbräuchliches Verhalten zu verhindern und die freie Meinungsäußerung zu schützen“, so der Sprecher. „Alle Technologieunternehmen mit Nutzern in Großbritannien müssen sich an die neuen Gesetze halten, sonst drohen hohe Geldstrafen und die Sperrung ihrer Websites.“

Für Plattformen wie Twitter stünde nach dem britischen Online-Sicherheitsgesetz sogar noch mehr auf dem Spiel. Bei schwerwiegenden Verstößen drohen den Führungskräften des Unternehmens Gefängnisstrafen und Strafen von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Das heißt, theoretisch könnten die britischen Strafverfolgungsbehörden sogar einen Haftbefehl gegen Elon Musk ausstellen.

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