Überwachungsstaat – in der Schweiz

Überwachungsstaat in der Schweiz

 

Was ist eigentlich ein Überwachungsstaat?
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Warum unternehmen so wenig Menschen etwas dagegen?
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Warum verkommt die Schweiz immer mehr zu einem Überwachungsstaat?

Quasi durch die Hintertür führte das EJPD der Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf (BDP) auf den 1. August 2009 die weitgehende Überwachung des Internets ein.
Nachdem bereits seit 2002 die so genannte Vorratsdatenspeicherung (Aufbewahren der Verbindungsdaten von Internetnutzern) läuft, findet nun auch noch eine Echtzeitüberwachung statt.
Die Richtlinie soll bis Ende Juni 2010 von den Schweizer Providern umgesetzt werden.
Als Rechtsgrundlage erachtet das EJPD das Bundesgesetz SR 780.1 vom 6. Oktober 2000 betreffend der «Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs» (BÜPF) als genügend für die Einführung dieser Massnahme.
Damit wird eine Entwicklung vorläufig abgeschlossen, die im Jahre 2006 angestossen wurde.
Die Bundesbehörden der Schweiz wollen künftig den gesamten Internet-Verkehr des Alpenstaats überwachen und zudem eine Bilddatenbank aller Bürger des Landes anlegen.

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