US-Geheimdienste agieren nach Besatzungsrecht
Im Sommer jähren sich die Snowden-Enthüllungen zum fünften Mal. Seit diesen Erkenntnissen ist bekannt, dass die Geheimdienste jede Mail, jeden Seitenaufruf im Internet und jedes Telefonat speichern und von Spionageprogrammen automatisiert durchwühlen und auslesen lassen.
Weniger bekannt ist, dass die Amerikaner mit der massenhaften Überwachung deutscher Bürger gegen keinerlei Gesetz verstoßen.
Die Bundesregierungen haben den Amerikanern nämlich weitreichende Rechte eingeräumt, die ihren Ursprung im Besatzungsrecht nach dem Zweiten Weltkrieg haben.
Auch die Gründung des Bundesnachrichtendienstes (BND) war eine amerikanische Initiative, dessen Stoßrichtung sich ausschließlich gegen die konkurrierende damalige Weltmacht Sowjetunion richtete. Im »Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten«, der 1955 in Kraft trat, ließen sich die Besatzungsmächte die dauerhafte Durchführung von Überwachungsmaßnahmen per Gesetz festschreiben.
Seitdem verpflichtet »deutsches Recht zu engster Zusammenarbeit mit US-Geheimdiensten«, wie auch der Historiker Josef Foschepoth resümiert. Dies verpflichtet zum Austausch aller Nachrichten und den BND zur Weitergabe selbst personenbezogener Daten an die NSA. Auch in einem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut von 1994 wurde »eine enge gegenseitige Verbindung« festgeschrieben.
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